Betreff
Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Haushaltsmitteln für die Sanierung und den Umbau weiterführender Schulen des Landkreises Friesland des abgelaufenen Jahres 2016
Vorlage
0133/2017
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Im Sommer 2015 wurde mit den Baumaßnahmen bei der Integrierten Gesamtschule Friesland-Nord und den Berufsbildenden Schulen Jever begonnen. Aufgrund der umfangreichen Bauarbeiten haben sich die Sanierungsmaßnahmen bis in das Frühjahr 2016 hingezogen.

Zudem sind bei der Ausführung der Bauleistungen in einigen Gewerken Mängel festgestellt worden, die zu Nachbesserungspflichten bei den ausführenden Firmen führten. Die Mängel wurden zum Teil erst im Herbst 2016 behoben, so dass erst danach die Schlussabrechnungen gestellt, geprüft und angewiesen werden konnten.

 

Gleichzeitig mussten auch die anstehenden Baumaßnahmen für 2016 sowohl technisch als auch haushaltsmäßig abgewickelt werden, so dass es zu den erheblichen Verzögerungen gekommen ist. Die Deckung der Maßnahmen insgesamt war jedoch jederzeit gegeben

 

Aus diesen Gründen werden der Kreisausschluss und Kreistag erst jetzt unterrichtet und um Beschlussfassung über die geleisteten über- bzw. außerplanmäßigen gebeten.

 

 

 


 

zu:          Mensaerweiterung der IGS Friesland-Nord

 

Für die Herrichtung und Erweiterung der Mensa wurde in 2015 insgesamt 1.000.000 Euro haushaltsmäßig bereitgestellt.

Die Arbeiten konnten in 2015 noch nicht vollständig abgeschlossen werden. So wurde über die Restmittel eine Ausgabeermächtigung aus noch nicht verbrauchten Mitteln gebildet und in 2016 übertragen. Die Maßnahme wurde in 2016 endgültig fertiggestellt und abgerechnet,

Während der Bauarbeiten mussten aufgrund des so nicht erwarteten vorgefundenen baulichen Bestandes die Arbeiten mit einem erhöhten Aufwand ausgeführt werden. Dies bedeutete einen erhöhten Herstellungsaufwand für die Mensa, der jedoch mit 24.579,18 Euro im Vergleich mit den veranschlagten Gesamtkosten noch als sehr moderat zu bezeichnen ist.

Diese überplanmäßigen Ausgaben für 2016 müssen noch vom Kreistag im Rahmen seines Budgetrechts durch einen Beschluss genehmigt und die Finanzmittel bereitgestellt  werden.

Ein Deckungsvorschlag für diese Mehrausgaben wird die Vorlage abschließend unterbreiten.

 

zu:                   Fluchttreppenhaus und Einbau einer Brandmeldeanlage im Rahmen der Generalsanierung der BBS Jever

 

In 2015 standen für die Herrichtung des Fluchttreppenhauses und den notwendigen Einbau einer Brandmeldeanlage haushaltsmäßig insgesamt nur 139.000 Euro an Ausgabemitteln zur Verfügung.

Leider ergaben sich im Laufe der Bauarbeiten Mehrkosten in 2015 und 2016 (gestellte Schlussrechnungen) von 57.775,05 Euro. Diese fielen trotz aller Einsparungsbemühungen des Gebäudemanagements an anderen Stellen an und konnten nicht kompensiert werden.

Zur Leistung dieser Ausgaben konnte zeitlich nicht bis zur Bewilligung weiterer Haushaltsmittel durch den Kreistag gewartet werden. Diese außerplanmäßigen Ausgaben für 2016 müssen noch nachträglich vom Kreistag im Rahmen seines Budgetrechts durch einen Beschluss genehmigt und die Deckungsmittel bewilligt werden.

 

Deckungsvorschlag:

 

Die genannten Baumaßnahmen sind investiver Natur. Das Haushaltsrecht lässt bei Ausgaben im Finanzhaushalt im Gegensatz zum Ergebnishaushalt (Produkte) keine Überschreitungen und Deckung dieser Überschreitungen im Rahmen des Gesamtbudgets zu.

Daher sind bei den einzelnen I-Elementen (Maßnahmen) die Überschreitungen mit entsprechender Begründung dem Kreistag zur Genehmigung nach § 58 NKomVG vorzulegen.

Insgesamt sind bei den vom Gebäudemanagement zu bewirtschaftenden Ansätzen des Finanzhaushaltes rund 90.000 Euro an Ausgabeermächtigungen nicht verwendet worden und können insoweit als Einsparungen betrachtet werden.

Damit können diese Einsparungen als Deckungsvorschlag der überplanmäßigen Ausgaben  dem Kreistag für die dargestellten überplanmäßigen Ausgaben von  82.354,23 Euro unterbreitet werden.

 


Beschlussvorschlag:

Der in 2016 erfolgten Leistung der über- bzw. außerplanmäßigen Ausgaben von

 

·         24.579,18 Euro für die Restarbeiten als Fortführung aus 2015 der Mensaerweiterung der IGS Friesland-Nord in Schortens, 

·         57.775,05 Euro für die Restarbeiten als Fortführung aus 2015 des Fluchttreppenhauses und der Brandmeldeanlage im Rahmen der Generalsanierung der BBS Jever

 

wird nachträglich als notwendig und unabweisbar zugestimmt.

 


Finanzielle Auswirkungen:    X   Ja       Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche

Folgekosten

 Finanzierung:

  Eigenanteil                objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

82.354,23

€ XXXX

~90.000

Einsparungen im Finanzhaushalt 2016

€ XXXX

€ XXXX

Erfolgte Veranschlagung:      Ja, mit         X   Nein

im   Ergebnishaushalt  X Finanzhaushalt    Produkt- bzw. Investitionsobjekt: diverse

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung:            ja             nein

Falls ja, in welcher Art: XXXX

Vorlage bezieht sich auf

XXXX

MEZ     Nr. XXXX

Titel:

HSP     Nr  XXXXXX

Titel:

 

 

 

 

Sachbearbeiter/in                Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:

 

 

  Abteilungsleiter/in               Kämmerei                              Landrat

Abstimmungsergebnis:

Fachausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreisausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreistag

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.