Begründung:
Allgemeine Unterhaltungsstrategie für
Kreisstraßen
Die grundlegende
Sanierung der Kreisstraßen ist ein festgeschriebener Handlungsschwerpunkt des
Landkreises Friesland. Dies bedeutet, dass über die Erhaltung der
Verkehrssicherheit und der „kosmetischen“ Arbeiten an Kreisstraßen hinaus
Sanierungsarbeiten mit einhergehender Substanzverbesserung durchgeführt werden, um dem Aufzehren der Substanz von
Fahrbahnaufbauten vorzubeugen und damit Vermögenswerte zu erhalten oder sogar
zu erhöhen.
Diesem Ziel
entsprechend wurden in den vergangenen Jahren die Haushaltsansätze für
Unterhaltung und Instandsetzung stetig erhöht (sh. Anlage). Hinzu kommen auch
immer wieder größere Maßnahmen mit investivem Charakter.
Dementsprechend
erwarten wir aus der in diesem Jahr durchgeführten Zustandserfassung eine
positive Bewertung der Vermögenswerte der Kreisstraßen und verfügen gleichzeitig
über objektive Maßstäbe für die weitere Planung von Erhaltungsmaßnahmen.
K 332,
Addernhausener Straße, Schortens
Schaffung einer Radverkehrsanlage
Der Landkreis plant
die Schaffung einer Radverkehrsanlage an der K 332 zwischen Siebetshaus und Addernhausen
in Form von Radfahrstreifen anstelle der jetzt vorhandenen „Mehrzweckstreifen“.
Eine Bestandsaufnahme hat ergeben, dass quasi durchgängig eine Fahrbahnbreite
von 9,00m vorhanden ist. Derzeit haben die Fahrbahnen eine Breite von 3,10m,
die Mehrzweckstreifen weisen eine Breite von 1,30m auf, beide Bereiche werden
durch eine Schmalstrichmarkierung von 0,12m Breite getrennt. Innerhalb des
1,30m breiten Mehrzweckstreifens verläuft noch eine alte 0,12m
Schmalstrichmarkierung.
Hinsichtlich der
Möglichkeiten und Einsatzgrenzen einer Radweganlage unter Berücksichtigung der
zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h und einer Verkehrsbelastung von
max. 450 Kfz/h ( 10 % abgeleitet aus rd. 4500 Kfz/24h ) halten wir es gemäß der
Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA 2010) für verkehrlich sinnvoll, hier
die beiden Mehrzweckstreifen in Radfahrstreifen (RFS) umzuwandeln. Die
Abmessungen von RFS sollten gemäß ERA 1,85m (einschl. 0,25m Breitstrich) sein.
Lt. VwV-StVO und RMS-Entwurf ist ein Mindestmaß von 1,50m einzuhalten.
Bezüglich der Fahrbahnbreite sollte eine Mittelmarkierung erhalten bleiben, was
bedeutet, dass die beiden Fahrstreifen ein Mindestmaß von 5,50m aufweisen
müssen.
Hier gibt es zur
Anlage beidseitiger RFS im Straßenquerschnitt der K 332 zur Dimensionierung und
Breitenaufteilung der einzelnen Elemente mehrere Möglichkeiten. Der Landkreis
präferiert die Variante, die vorhandene Fahrbahn komplett mit einem
Dünnschichtbelag zu erneuern (zur Verhinderung von Phantomwirkung alter
Markierungen) und dann eine neue Markierung wie folgt aufzubringen: Beidseitig
RFS in 1,85m Breite einschließlich 0,25m Breitstrich, Fahrbahn in 5,5m Breite
mit Mitteltrennung.
Derzeit werden
hierzu von der Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr Planunterlagen
erstellt.
K 311, Tarbarger
Landstraße, Zetel
Sanierung des zweiten Teilabschnitts der K
311
Nachdem ein erster
Abschnitt der K 311 in einer Länge von ca. 0,5 km im Jahr 2015 saniert wurde,
war ursprünglich für das Jahr 2016 die Sanierung eines zweiten Teilabschnitts
in einer Länge von 1 km geplant. Bereits im Vorfeld der Ausschreibung hatten
wir als Bauherr uns mit der Thematik der Verwertung der anfallenden Böden zu
beschäftigen, da eine pauschale Vergabe dahingehend, dass die Böden in das
Eigentum des Auftragsnehmers gehen, der sich um eine ordnungsgemäße Verwertung
zu kümmern hat, nicht mehr zulässig ist. Beim ersten Bauabschnitt wurde
seinerzeit die Verwertung durch Verfüllung der Altlast in Langendamm geplant,
nachträglich hat die bauausführende Firma jedoch die Verwertung als Material
für eine Pilzzucht in den Niederlanden aufgezeigt.
Bei der
Vorbereitung der Ausschreibung für die Sanierung des 2. Abschnittes der K 311
ergaben sich bereits im Vorfeld mögliche Mehrkosten von rd. 90.000 € im
Vergleich zur Kostenplanung, so dass auch angesichts der darüber hinaus
fehlenden rechtlichen Absicherung der Verwertung des anfallenden Bodens die
Maßnahme nicht durchgeführt werden konnte.
Nunmehr besteht
ggf. die Möglichkeit, die anfallenden Böden in Wiesmoor in einer ehemaligen
Lehmabbaufläche einzubauen. Hierzu sind derzeit noch Gespräche anhängig.
K 110, Zum
Jadebusen, Varel
Aufhebung des
höhengleichen Bahnüberganges im Zuge der Kreisstraße 110
Zuletzt am 02.07.2012 wurde dem
Ausschuss für Bauen, Feuerschutz und Mobilität der Sachstand vorgestellt
(Vorlage 107/2012), basierend auf den Ergebnissen der seinerzeit durch die
Partner Deutsche Bahn, Stadt Varel und Landkreis Friesland beauftragten
Machbarkeitsstudie zu den Bahnübergängen in Varel.
In diversen Besprechungen und
Diskussionen wurde seitdem auch unter Beteiligung der Nds. Landesbehörde für
Straßenbau und Verkehr versucht, die konkrete Planung voranzutreiben, wobei die
Deutsche Bahn darstellt, dass zumindest mittelfristig, d.h. für die nächsten 8
– 10 Jahre, keine Beteiligung der Bahn an dem Projekt in Aussicht gestellt
werden kann.
Da bekanntlich auch die
weiterhin unklare Situation um die Entflechtungsmittel nach dem
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) über 2019 hinaus ohnehin derzeit
keine verlässliche Planung von kommunaler Seite zulässt, sind aktuell keine
weiteren Planungsschritte möglich.
Die geschätzten
Kosten von ca. 15 Mio. € würden nach den Regelungen des
Eisenbahnkreuzungsgesetzes (EKrG) gedrittelt und fallen zu je 5 Mio. € dem
Straßenbaulastträger, dem Bund und der DB Netz AG zu. Planungskosten werden mit
15 % angenommen, überschüssige Planungskosten (der Bund beteiligt sich – wenn
überhaupt – nur mit 10% von seinem Anteil) wären vom Veranlasser -
Straßenbaulastträger - zu tragen.
Diese Ausgangslage
werden Vertreter der Deutschen Bahn dem Ausschuss im Rahmen der Bereisung
vorstellen.
K 107 b,
Hoheluchter Straße, Varel
Maßnahmen an der Kreisstraße 107 b
Die K 107 b ist
aufgrund des problematischen – moorigen – Untergrunds eine stark sanierungsbedürftige
Straße. Die Fahrbahnbefestigung besteht aus Klinkerpflaster auf Sand und ist in
Teilbereichen bituminös überbaut. Direkt am Fahrbahnrand befindet sich alter
Baumbestand.
Auf der Strecke
fahren mehrmals täglich Schulbusse sowie schwere landwirtschaftliche Fahrzeuge.
Durch die immer schwerer werdenden Fahrzeuge, die die 5,5 t lastbeschränkte
Straße benutzen, entstehen aufgrund des geringen Aufbaus in immer kürzer
werdenden Abständen starke verkehrsgefährdende Setzungen, so dass diese (fast
jährlich) durch Profilierungsarbeiten beseitigt werden müssen.
So werden je nach
Schadensbild jeweils ca. 50.000 € bis 80.000 € aufgewendet, um die
Verkehrssicherheit aufrecht zu erhalten.
Da die Straße nur
eine geringe verkehrliche Bedeutung hat, erscheint eine komplette Sanierung
einschließlich des Unterbaus der Fahrbahn wirtschaftlich nicht verhältnismäßig.
Diese wäre im Übrigen auch nicht möglich, ohne in den Wurzelbereich der neben
der Fahrbahn stehenden Bäume einzugreifen.
Um die Fahrbahn
dennoch verkehrssicher zu halten, wurden zuletzt die vorhandenen Mängel
(Verdrückungen und Verwindungen) durch Einbau von bituminösem Mischgut
beseitigt, um eine möglichst ebene Oberfläche zu erhalten. Die Bereiche wurden
anschließend durch Aufbringen einer kostengünstigen Oberflächenbehandlung
versiegelt, damit kein Wasser in den Unterbau eindringen und diesen beschädigen
kann.
Nach dieser
Strategie soll die Straße weiterhin unterhalten werden.
K 108, Jaderberger
Straße, Varel
Sanierung der Fahrbahn
Die Sanierung der K
108 ist außerhalb der Ortsdurchfahrt im Hocheinbau vorgesehen, das heißt, die
Schadstellen der vorhandenen Fahrbahn werden rausgefräst und durch neues
bituminöses Material ersetzt. Danach wird ein risseüberbrückendes Gewebe in ganzer
Fahrbahnbreite aufgebracht. Die Anschlussbereiche für die neue Deckschicht
werden angefräst und es wird soweit erforderlich ein Profilausgleich mit
bituminösem Mischgut vorgenommen. Wenn die vorbereitenden Maßnahmen
abgeschlossen sind, wird eine neue Deckschicht (ca. 4,0 cm dick) auf die
vorhandene zum Teil vorprofilierte Fahrbahn aufgebracht. Die vorhandenen
Zufahrten und Einmündungen werden der neuen Höhenlage entsprechend angepasst.
In der Ortsdurchfahrt, die im 2. Bauabschnitt saniert werden soll, werden erst
die Entwässerungsanlagen saniert und dann die vorhandene Deckschicht in 4,0 cm
Dicke abgefräst und durch eine neue Deckschicht ersetzt.
Die Nds.
Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr bereitet die Ausschreibung der
Maßnahme zur Durchführung in 2018 zur Zeit vor.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss berät die Themen der Bereisung und nimmt die Ausführungen der Verwaltung hierzu zur Kenntnis.
Anlage(n):
Ausgaben 2000 bis
2016