Begründung:
zu a)
Radwanderweg zwischen Zetel und
Neuenburg:
Die Gemeinde Zetel hat mit Schreiben
vom 29.11.2017 einen Antrag auf Gewährung eines Kreiszuschusses in Höhe von 30%
der nicht durch Zuschüsse Dritter gedeckten Kosten für den Ausbau des
Radwanderweges auf der alten Bahntrasse zwischen Zetel und Neuenburg gestellt.
Die Gemeinde Zetel hat die ehemalige
Bahntrasse zwischen Zetel und Neuenburg erstmalig im Jahr 2010 zu einem Radweg
ausgebaut. Hierfür ist ihr im Jahr 2010 neben einer Landesförderung vom GLL
Oldenburg auch ein Kreiszuschuss in Höhe von rund 7.100 Euro gewährt worden.
Der Ausbau erfolgte damals zunächst nur auf einer Breite von ca.1,50 Meter
sowie in einfacher wassergebundener Bauweise.
Der vorhandene Radweg auf der
ehemaligen Bahntrasse zwischen dem „Bahnweg“ in Zetel und der „Mühlenstraße“ in
Neuenburg soll nunmehr barrierearm ausgebaut werden. Dies bedeutet eine Wegverbreiterung
auf der gesamten Strecke von 2 Metern. Zudem wird der Streckenaufbau verfestigt
und somit haltbarer und abnutzungsresistenter gestaltet. Die Erweiterung
ermöglicht es künftig auch Handbikes, Dreirädern, Rollstuhlfahrern etc. sich in
gegenläufigen Richtungen gefahrlos und mit genügend Platz zu begegnen. Die
Wegstrecke ist nicht dem Straßenverkehrsnetz angeschlossen. Es handelt sich um
einen selbstständig geführten Geh- und Radweg, der nicht den Pflichtaufgaben
und regulären Unterhaltungsmaßnahmen der Kommunen unterliegt. Bei der
Radwegerweiterung handelt es sich um eine gemeinsam getragene Gesamtaufwertung
der touristischen Region im „Naturerlebnis Südliches Friesland“.
Die Gesamtkosten des Teilstückes Zetel
belaufen sich auf 126.470 € brutto. Die Projektskizze ist der Lokalen
Aktionsgruppe Südliches Friesland in der Sitzung am 29.08.2017 vorgestellt und
zur Entscheidung vorgelegt worden. Die LAG Südliches Friesland hat der
Förderung des Projektes mit einem Zuschuss in Höhe von 70% = 88.529 Euro
zugestimmt. Der endgültige Zuwendungsbescheid vom Amt für regionale
Landesentwicklung liegt noch nicht vor. Ohne die Förderung aus dem
LEADER-Programm und aus Mitteln des Landkreises Friesland könnte das Projekt
auf Grund der angespannten finanziellen Situation der Gemeinde Zetel nicht
realisiert werden.
Die Finanzierung für den Ausbau des
Radwanderweges ist wie folgt vorgesehen:
LEADER Südliches Friesland
(70%
der förderfähigen Bruttokosten) 88.529,00
Euro
Landkreis
Friesland 30% der nicht durch Zuschüsse Dritter
Gedeckten
förderfähigen Kosten (gerundet) 11.300,00 Euro
Eigenmittel
Gemeinde Zetel 26.641,00 Euro
Gesamtkosten:
126.470,00 Euro
Der Ausbau des Radwanderweges auf der
alten Bahntrasse zwischen Zetel und Neuenburg wird auf der Grundlage der
Leitlinien des Kreistages des Landkreises Friesland in der Fassung vom
25.06.2001 für die Gewährung von Zuschüssen für die Errichtung und Erweiterung
von Fremdenverkehrseinrichtungen als förderfähig anerkannt.
Die Verwaltung schlägt vor, der
Gemeinde Zetel zur Teilfinanzierung der Maßnahme einen Kreiszuschuss in Höhe
von 30 % der nicht durch Zuschüsse Dritter gedeckten förderfähigen Kosten,
maximal 11.300 Euro, zu bewilligen. Die Auszahlung der Mittel erfolgt nach
Baufortschritt unter Berücksichtigung der Haushaltslage des Landkreises
Friesland.
zu b) u. c)
Streckenteile des Radwanderwegs zwischen Zetel und
Bockhorn bzw. Bockhorn und Zetel:
Mit Schreiben der Gemeinde Zetel vom
29.11.2017 und der Gemeinde Bockhorn vom 18.04.2018 wurde jeweils ein Antrag
auf Gewährung eines Kreiszuschusses in Höhe von 30% der nicht durch Zuschüsse
Dritter gedeckten Kosten für den Ausbau des Radwanderweges auf den
Streckenteilen der alten Bahntrasse des jeweiligen Gemeindegebietes gestellt.
Die Gemeinden Zetel und Bockhorn haben
die ehemalige Bahntrasse zwischen Zetel und Bockhorn erstmalig im Jahr 2009 zu
einem Radweg ausgebaut. Hierfür ist der Gemeinde Zetel stellvertretend für
beide Kommunen im Jahr 2009 neben einer Landesförderung vom GLL Oldenburg auch
ein Kreiszuschuss in Höhe von 14.500 Euro gewährt worden. Der Ausbau erfolgte
damals zunächst nur auf einer Breite von ca.1,50 Meter sowie in einfacher
wassergebundener Bauweise.
Der vorhandene Radweg auf der
ehemaligen Bahntrasse zwischen „An der Hasenweide“ in Zetel und der
„Urwaldstraße“ in Bockhorn soll nunmehr barrierearm ausgebaut werden. Dies
bedeutet eine Wegverbreiterung auf der gesamten Strecke von 2 Metern. Zudem
wird der Streckenaufbau verfestigt und somit haltbarer und abnutzungsresistenter
gestaltet. Die Erweiterung ermöglicht es künftig auch Handbikes, Dreirädern,
Rollstuhlfahrern etc. sich in gegenläufigen Richtungen gefahrlos und mit
genügend Platz zu begegnen. Die Wegstrecke ist nicht dem Straßenverkehrsnetz
angeschlossen. Es handelt sich um einen selbstständig geführten Geh- und
Radweg, der nicht den Pflichtaufgaben und regulären Unterhaltungsmaßnahmen der
Kommunen unterliegt. Die vorliegenden Anträge beziehen sich auf den oben
genannten Radweg in den jeweiligen Gemeindegebieten der Gemeinde Zetel und der
Gemeinde Bockhorn. Bei der Radwegerweiterung handelt es sich um eine gemeinsam
getragene Gesamtaufwertung der touristischen Region im „Naturerlebnis Südliches
Friesland“.
Die Gesamtkosten für das Teilstück im
Gemeindegebiet Zetel belaufen sich auf 47.114 € brutto und für das Teilstück im
Gemeindegebiet Bockhorn auf 92.900 € brutto.
Die Projektskizze ist der Lokalen
Aktionsgruppe Südliches Friesland in der Sitzung am 29.08.2017 vorgestellt und
zur Entscheidung vorgelegt worden. Die LAG Südliches Friesland hat der
Förderung der Projekte je mit einem Zuschuss in Höhe von 70% zugestimmt.
Für die Gemeinde Zetel ergibt sich ein
Zuschuss in Höhe von 32.979,80 Euro und für die Gemeinde Bockhorn ergibt sich
ein Zuschuss in Höhe von 65.030,00 Euro.
Die endgültigen Zuwendungsbescheide
vom Amt für regionale Landesentwicklung liegen noch nicht vor. Ohne die
Förderungen aus dem LEADER-Programm und aus Mitteln des Landkreises Friesland
könnten die Projekte auf Grund der beidseitig angespannten finanziellen
Situation der Gemeinden nicht realisiert werden.
Die Finanzierung für die Ausbauten der
Radwanderwege ist wie folgt vorgesehen:
Zetel:
LEADER Südliches Friesland
(70%
der förderfähigen Bruttokosten) 32.979,80
Euro
Landkreis
Friesland 30% der nicht durch Zuschüsse Dritter
Gedeckten
förderfähigen Kosten (gerundet) 4.200,00
Euro
Eigenmittel
Gemeinde Zetel 9.934,20
Euro
Gesamtkosten: 47.114,00 Euro
Bockhorn:
LEADER
Südliches Friesland
(70%
der förderfähigen Bruttokosten)
65.030,00 Euro
Landkreis
Friesland 30% der nicht durch Zuschüsse Dritter
Gedeckten
förderfähigen Kosten (gerundet) 8.300,00 Euro
Eigenmittel
Gemeinde Bockhorn 19.570,00
Euro
Gesamtkosten: 92.900,00 Euro
Der Ausbau der jeweiligen
Streckenteile des Radwanderwegs auf der alten Bahntrasse Zetel und Bockhorn
wird auf der Grundlage der Leitlinien des Kreistages des Landkreises Friesland
in der Fassung vom 25.06.2001 für die Gewährung von Zuschüssen für die
Errichtung und Erweiterung von Fremdenverkehrseinrichtungen als förderfähig
anerkannt.
Die Verwaltung schlägt vor, den
Gemeinden zur Teilfinanzierung der jeweiligen Maßnahme für ihren Streckenteil
einen Kreiszuschuss in Höhe von 30 % der nicht durch Zuschüsse Dritter
gedeckten förderfähigen Kosten, das heißt für Zetel maximal 4.200 Euro und für
Bockhorn maximal 8.300 Euro, zu bewilligen. Die Auszahlung der Mittel erfolgt
nach Baufortschritt unter Berücksichtigung der Haushaltslage des Landkreises
Friesland.
Beschlussvorschlag:
Die Ausbauten der Radwanderwege auf
den alten Bahntrassen zwischen Zetel und Neuenburg, Zetel und Bockhorn bzw. Bockhorn und Zetel werden grundsätzlich als förderfähig
anerkannt.
Der Gemeinde Zetel werden zur
Teilfinanzierung der Maßnahmen Kreiszuschüsse in Höhe von 30 % der nicht durch
Zuschüsse Dritter gedeckten förderfähigen Kosten für
a) den Ausbau des Radwanderweges
auf der alten Bahntrasse zwischen
Zetel und Neuenburg, maximal 11.300 Euro, und
b) den Ausbau des
Radwanderweg-Streckenteils auf der alten Bahntrasse zwischen Zetel und
Bockhorn, maximal 4.200
Euro, bewilligt.
Der Gemeinde Bockhorn wird zur
Teilfinanzierung der Maßnahme ein Kreiszuschuss in Höhe von 30 % der nicht
durch Zuschüsse Dritter gedeckten förderfähigen Kosten für
c) den Ausbau des
Radwanderweg-Streckenteils auf der alten Bahntrasse zwischen Bockhorn und
Zetel, maximal 8.300
Euro, bewilligt.
Die Auszahlung der Mittel erfolgt nach
Baufortschritt unter Berücksichtigung der Haushaltslage des Landkreises
Friesland.
Anlage(n):
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