Begründung:
Durch die Herbst- und Winterstürme wird der Bade- und Burgenstrand auf Wangerooge in fast jedem Jahr mehr oder weniger fortspült und muss unter großen finanziellen Anstrengungen wieder aufgefahren werden.
So mussten in den Jahren 2012 – 2017 insgesamt rd. 1.45 Mio. Euro aufgewendet werden, um den Strand wieder herzurichten.
Wangerooge ist die einzige Nordseeinsel, die seit Jahren ohne finanzielle Unterstützung seitens des Landes Niedersachsen die Kosten für die Sandfahrmaßnahmen zur Wiederherstellung des Strandes selbst aufbringen muss. Auf allen anderen Inseln ist das Land für diese Maßnahmen zuständig.
Trotz mehrjähriger eingehender
Bemühungen der Gemeinde, mit Unterstützung des Landkreises, war das Land
Niedersachsen nicht dazu zu bewegen, die Gemeinde Nordseeheilbad Wangerooge hinsichtlich der Sandfahrmaßnahmen
finanziell zu unterstützen.
Daher hat der Kreistag des Landkreises Friesland auf Antrag der Gemeinde
Nordseeheilbad Wangerooge im Frühjahr 2017 erstmals beschlossen, eine Zuwendung
in Höhe von 100.000,00 Euro für Sandfahrmaßnahmen zur Verfügung zu stellen.
Da der Strand auf Wangerooge im vergangenen Winter erneut fortgespült
wurde, hat die Gemeinde Nordseeheilbad Wangerooge mit Schreiben vom 04.05.2018
erneut um eine Zuwendung in Höhe von 100.000,00 Euro gebeten.
Für 2018 wurde aus bestimmten Gründen kein Ansatz für diese Maßnahmen gebildet, daher müsste eine außerplanmäßige Ausgabe bewilligt werden. Die Ausgabe ist durch höhere Einnahmen im Rahmen des Finanzausgleiches durch das Land Niedersachsen gedeckt.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinde Nordseeheilbad Wangerooge wird für Sandfahrmaßnahmen für
die Strandaufspülung auf Wangerooge aus Kreismitteln eine Zuwendung (Zuweisung)
in Form einer Festbetragsfinanzierung in Höhe von 100.000 Euro für das Jahr
2018 gewährt.
Der außerplanmäßigen Ausgabe von 100.000 Euro wird zugestimmt.
Anlage(n):
Schreiben der Gemeinde Nordseeheilbad Wangerooge vom 04.05.2018