Begründung:
Aufgrund des gestellten Antrages, eine „umfassende Aufgabenkritik“ beim Landkreis Friesland durchzuführen, hat die Verwaltung in einem ersten Schritt eine Benennung der freiwilligen Leistungen unter Ermittlung der Kosten der Leistung sowie der Personalkosten vorgenommen.
Dabei galten folgende Vorgaben hinsichtlich der Freiwilligkeit:
- Aufgaben gelten als freiwillig, wenn der Landkreis Friesland nicht durch Gesetz oder andere eindeutige Vorgaben vollumfänglich verpflichtet ist, diese wahrzunehmen.
- Eine Aufgabe ist dem Grunde nach auch dann freiwillig, wenn diesen Aufgaben langfristige Vereinbarungen oder Verträge zugrunde liegen, die aber grundsätzlich gekündigt werden könnten.
- Freiwillig sind Aufgaben dem Grunde nach auch dann, wenn sie nicht zwingend beim Landkreis angesiedelt sind und beispielsweise auch von den Gemeinden selbst wahrgenommen werden könnten.
- Freiwillig sind spezielle (Teil-) Aufgaben auch, wenn der Landkreis eine grundsätzliche Pflichtaufgabe in einem freiwilligen Umfang erweitert und diese über die Verpflichtung hinaus wahrnimmt. Dieser erweiterte Teilumfang wird als freiwillig benannt.
Die erfassten freiwilligen Leistungen (Aufgaben) sind der beifügten Anlage zu entnehmen. Der Netto-Gesamtaufwand (abzüglich Erträge) in Höhe von 5.2 Mio. Euro liegt dabei noch unterhalb des von der Kommunalaufsicht, als Mindestbehalt freiwilliger Aufwendungen pro Kommune (3 % des Jahreshaushaltsvolumens), angesehenen Betrages, der selbst bei finanznotleidenden Kommunen durch die Kommunalaufsicht nicht in Frage gestellt wird. Die Tabelle soll als Grundlage für eine Diskussion des Themas dienen.
Die Fraktionen und Gruppen werden gebeten, zu beraten, wie mit der Liste weiter zu verfahren ist.
Beschlussvorschlag:
Die Aufstellung der freiwilligen Aufgaben wird zur Kenntnis genommen.
Anlage(n):
Liste der freiwilligen Leistungen/Aufgaben