Begründung:
Der Landkreis Friesland ist nach den Bestimmungen des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes Träger des Rettungsdienstes für seinen Bereich. Es besteht hinsichtlich der Versorgung der Bevölkerung mit rettungsdienstlichen Leistungen ein Sicherstellungsauftrag.
Gemäß § 4 des Nds. Rettungsdienstgesetzes muss der Träger einen Bedarfsplan aufstellen und regelmäßig fortschreiben. Aus diesem Plan muss hervorgehen, wie eine bedarfsgerechte und wirtschaftliche Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigen Einrichtungen des Rettungsdienstes sichergestellt werden soll.
Der bisherige Bedarfsplan für den Landkreis Friesland ist am 11.07.2012 vom Kreistag des Landkreises Friesland beschlossen worden und trat zum 01.08.2012 in Kraft. Eine Aktualisierung und Überprüfung wurde nunmehr erforderlich.
Eine wesentliche Änderung
gegenüber dem bisherigen Bedarfsplan sind die Veränderungen bei den Standorten
der Rettungswachen.
Die Rettungswache Zetel ist zu Gunsten der Rettungswache Bockhorn 2015 aufgegeben worden, da von Bockhorn aus die Einsatzorte besser erreichbar sind. Zugleich hat die Verlegung den Vorteil, dass zur Unterstützung auch das südliche Kreisgebiet und die Stadt Varel besser versorgt werden können.
Zudem ist der Standort der Rettungswache Wangerland in Hohensminde in den Bedarfsplan aufgenommen, die im November 2013 eigeweiht wurde und die rettungsdienstliche Versorgung der intensiv touristisch geprägten Gemeinde Wangerland sichert.
Zudem wird in der Fortschreibung des Bedarfsplans ein Neubau der Rettungswache Wangerooge berücksichtigt.
Ergänzend ist die angestrebt Beauftragung der Deutschen Lebens-Rettungsgesellschaft (DLRG) für die Wasserrettung im Landkreis Friesland in die Fortschreibung aufgenommen.
Beschlussvorschlag:
Die Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplanes 2019 wird in anliegender Form beschlossen.
Anlage(n):
Bedarfsplan für den
Rettungsdienst im Landkreis Friesland