Begründung:
Das Förderprogramm ProFIL ist ein vom Landkreis Friesland und den kreisangehörigen Städten und Gemeinden gemeinschaftlich betriebenes Förderprogramm für Gewerbetreibende, Freiberuflich Tätige und Existenz Gründende. Die Abwicklung erfolgte über den Landkreis. Die kreisangehörigen Gemeinden und der Landkreis haben bisher 50 % der Zuschusssummen finanziert. Die Finanzierung stellte einige Kommunen jedoch vor finanzielle Herausforderungen. Hinzu kommt, dass einige Inhalte des Förderprogrammes nicht mehr von allen finanziell mitgetragen werden. Damit liegt kein Konsens mehr vor.
Die Verwaltung hat deshalb den kreisangehörigen Städten und Gemeinden den Vorschlag unterbreitet, dass der Landkreis die Zuschussbeträge ab 2019 aus eigenen Mitteln finanziert und auf die Gegenfinanzierung durch die Kommunen verzichtet.
Dem Vorschlag konnten sich nicht alle Kommunen anschließen. Folgendes Ergebnis der Entscheidungen in den politischen Gremien der Städte und Gemeinden liegt vor:
Stadt/Gemeinde |
Zustimmung
zur Änderung ? |
Besondere
Hinweise |
Jever |
Ja |
Gelder für
Beteiligungen am Zuschussprogramm ProFIL sind für 2019 nicht mehr eingeplant. |
Sande |
Ja |
Die Gemeinde Sande stimmt dem Vorschlag des Landkreises Friesland zur
vollen Kostenübernahme der im Rahmen des gemeinsamen
Wirtschafts-förderungsprogrammes gewährten Zuschüsse zu. Eine förmliche
Beteiligung der Gemeinde bleibt nach wie vor gewährleistet. |
Schortens |
Ja |
Gelder für
Beteiligungen am Zuschussprogramm ProFIL sind für 2019 nicht mehr eingeplant. |
Wangerland |
Ja |
--- |
Wangerooge |
Ja |
Ja - wird
unterstellt, Wangerooge hat so gut wie keine Anträge und hatte immer Probleme
mit der Anteils-finanzierung. Seit 2014 gab es keinen genehmigten
Zuschussantrag nach ProFIL. |
Varel |
Nein |
Gemeinsame
Fortführung gefordert, aber finanzielle Beteiligung der Stadt nur bei
Existenzgründungen. An den anderen Vorhaben wird die Stadt Varel sich nicht
beteiligen |
Bockhorn |
Ja |
--- |
Zetel |
Ja |
Gelder für
Beteiligungen am Zuschussprogramm ProFIL sind für 2019 nicht mehr eingeplant. |
Um Zuschüsse weiter gewähren zu können, ist eine Änderung der Zuschussrichtlinie ProFIL unabdingbar. Die Änderungen sind in der Anlage kenntlich gemacht.
Zu den Änderungsvorschlägen werden folgende Erläuterungen gegeben:
Ziffer 4/Änderung bei den ausgeschlossenen Förderbereichen
(Ergänzung/Verdeutlichung im Maklerbereich)
Bislang waren Grundstücksmakler grundsätzlich förderfähig. Diese benötigen eine Erlaubnis nach § 34 GewO. Seit einiger Zeit sind auch Tätigkeiten als Finanzmakler nach der GewO genehmigungspflichtig. Banken und Versicherungen sind aber von einer Förderung nach ProFIL ausgeschlossen. Deshalb wurden Anträge von Finanzmaklern wegen der Nähe zum Bankenbereich und auch Versicherungsagenturen nicht zugelassen. In der Richtlinie sollte dies deutlich gemacht werden, da es gelegentlich zu Rückfragen kommt. Empfohlen wird auch Grundstücksmakler aus dem Förderkreis herauszunehmen. Grundstücksmakler können auch Finanzierungsformen mit anbieten. Bisher sind auch nur sehr vereinzelt Anträge von Grundstücksmaklern gestellt worden.
Ziffer 7 / Änderung bei der Zuschussfinanzierung
Die erfassten
Änderungen in der Finanzierungsaussage entsprechen den Wünschen der
Städte/Gemeinden im Landkreis Friesland.
Ziffer 7 / Änderungen bei der
Festlegung/Bewertung der Zuschusshöhe
(Herausnahme der Begrenzung bei erstmaligen Existenzgründungen unter 10.000 €)
Die zusätzliche Begrenzung auf Investitionen unter 10.000 € und ab 10.000 € und höher ist hier nicht zielführend. Die Gründer versuchen, unter 10.000 € zu bleiben, um 4.999 € als max. Zuschuss zu erhalten und nicht bei z. B. 12.000 € Investitionen auf 25 % = 3.000 € runterzufallen.
Ziffer 7 / Leerstandsbonus (Löschung)
Mit Ausnahme der Gemeinden Wangerland und Wangerooge hatten alle Städte/Gemeinden ein innerstädtisches Leerstandsgebiet definiert. Damit sollten Gewerbetreibende belohnt werden, die einen längerfristigen Leerstand in der Stadt/Gemeinde beheben. Es hat sich im Laufe der Zeit gezeigt, dass Antragsteller jedoch nicht darauf schauen, ob das Vorhaben in einem definierten Leerstandsgebiet umgesetzt werden kann, sondern nur darauf, ob das Vorhaben überhaupt im geplanten Gebäude umgesetzt werden kann. Der Bonus spielte in den wenigsten Fällen eine Rolle und ist damit entbehrlich.
Ziffer 9 / Inkrafttreten, zeitliche
Befristung
Damit ein
nahtloser Übergang von der alten zur geänderten Richtlinie erfolgen kann soll
die Richtlinienänderung rückwirkend ab dem 01.01.2019 in Kraft treten. Die in
der Verwaltung vorliegenden Anträge wurden ruhend gestellt, bis über die
Änderung der Richtlinie eine Entscheidung getroffen wird.
Die Befristung der Richtlinie auf den 31.12.2020 wird herausgenommen. Die Richtlinie kann jederzeit durch Kreistagsbeschluss geändert oder aufgehoben werden. Dazu bedarf es keiner Ablauffrist.
Beschlussvorschlag
Die Programmänderungen werden wie im Vorschlag genannt beschlossen.
Anlage(n):
Entwurf neue
ProFIL-Richtlinie ab 2019