Der Zweckverband Abfallwirtschaftszentrum Wiefels hat bekanntermaßen seine Gebührensätze zum 01.01.2019 angepasst.
Hieraus ergeben sich auch Änderungen auf den weiteren Wertstoffhöfen im Kreisgebiet Friesland:
Änderungen auf den
Wertstoffhof Varel
Heckenschnitt wurde beim Zweckverband Abfallwirtschaftszentrum Wiefels jetzt als kostenpflichtiger Abfall der Fraktion „Blätter und Gras“ zugeordnet. Dieser eigentlich biotonnengängige Heckenschnitt wurde 2005 dem Ast- und Strauchschnitt zugeordnet und als sperriger Bioabfall kostenfrei angenommen.
Hintergrund war die Diskussionen bei der Anlieferung geschredderter bzw. kleinerer Äste; also ab welcher Länge ist ein Ast sperrig (kostenfrei oder kostenpflichtig). Zukünftig sollen alle biotonnengängigen Abfälle kostenpflichtig sein. Als Merkmal soll z.B. die Anlieferung in Säcken und Behältern dienen, denn das passt auch in die Biotonne.
In der jetzigen Abwägung waren in der Hauptsache zwei Dinge maßgeblich:
·
Ast- und Strauchwerk wird zum großen Anteil energetisch in einem
Biomassekraftwerk verwertet. Der hohe Anteil des (feuchteren) Heckenschnitts
senkt hier den Brennwert.
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Durch die vielen bisher kostenfrei angenommenen Abfälle wird das Personal beim
Zweckverband gebunden. Hier soll ein finanzieller, verursachergerechterer
Ansatz die allgemeinen Kosten senken.
Für Varel besteht dann praktisch ein Ausschluss der Annahme von Heckenschnitt, da dort kein Kassenbetrieb installiert ist. Analog zum Restabfall soll in 2019 jedoch biotonnengängiger Grünabfall in z.B. Papiersäcken angenommen werden.
Die technische Umsetzung wird aktuell beim Zweckverband Abfallwirtschaftszentrum geprüft; insbesondere das Handling der Säcke.
Die Abrechnung erfolgt dann analog zu den Restabfallsäcken. Der Landkreis
verkauft dem Auftragnehmer und Betreiber des Wertstoffhofes die Säcke, welche
dann gegen Gebühr an den Bürger verkauft werden.
(Hinweis: durch die
Annahme von Restabfall in Säcken wurden 2018 knapp 6 Tonnen Restabfall auf dem
Wertstoffhof in Varel erfasst)
Der Preis für einen „Biosack“ muss noch abschließend kalkuliert werden. Nach grober Schätzung wird ein solcher 60 Liter fassender Sack zwischen 1,50 € und 2,00 € im Verkauf dem Bürger kosten und ist nur zum Einsatz in Varel vorgesehen. Als Ergänzung zu der Biotonne ist der Sack nicht gedacht, da dies eine Änderung der Entsorgungsverträge bedeutet.
Sonstige Auswirkungen:
Sperrmüll (bis 2m³) soll zukünftig analog zum Abfallwirtschaftszentrum Wiefels nur noch zweimal pro Jahr kostenfrei angenommen werden. Weitere Anlieferungen werden gegen Kostenerstattung in Wiefels angenommen. Die Anmeldung von Sperrmüll zur Abholung bleibt davon unberührt.
Hintergrund ist neben der Reduzierung des Verkehrsaufkommen an und um den Entsorgungsanlagen auch die verursachergerechte Erhebung der Gebühren.
Anlieferungen am Wertstoffhof Varel werden bei häufigeren Anlieferungen per Anlieferungsklärung aufgenommen und gegebenenfalls abgewiesen.
Änderungen der Annahmegebühren Umschlaganlage Wangerooge:
Analog zu den Gebühren beim Zweckverband Abfallwirtschaftszentrum Wiefels werden die Abfallgebühren an der Umschlaganlage auf Wangerooge ebenfalls auf 8,00 € pro Handwagen (bis 0,5 m³) mit Restabfall bzw. 6,00 € für Bioabfall angehoben.
Die Benutzungsordnung wird entsprechend angepasst.
Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.