Begründung:
Die
24. Fortschreibung der Kindertagesstättenbedarfsplanung 2018/2019 wurde auf
Grundlage des Bevölkerungsmodells der Hildesheimer Planungsgruppe, Prof. Dr.
Kolb, erstellt.
Der
Rechtsanspruch gem. § 24 Abs. 3 SGB VIII, das jedes Kind ab der Vollendung des
3. Lebensjahres einen Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung für
Kinder hat, wird im Landkreis Friesland erfüllt.
Gem.
§ 24 Abs. 2 SGB VIII hat seit dem 01.08.2013 jedes Kind, dass das 1. Lebensjahr
vollendet hat, einen Anspruch auf eine Förderung in einer Tageseinrichtung für
Kinder. Vertreterinnen und Vertreter von Bund, Ländern und Kommunen
verständigten sich auf dem sog. Krippengipfel 2007 darauf, bis zum Jahr 2013
und darüber hinaus für bundesweit im Durchschnitt 35 Prozent der Kinder im
Alter von ein bis drei Jahren Betreuungsplätze in einer Tageseinrichtung oder
in der Kindertagespflege bereitzustellen. Da die Betreuungsquote im
Krippenbereich bereits bei 52 Prozent liegt, wird diese empfohlene Quote
kreisweit erfüllt.
Auch
in dieser Fortschreibung ist detailliert beschrieben, welche konkreten Um- bzw.
Ausbaupläne in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden geplant sind.
Die
Beteiligung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden ist erfolgt. Die
Stellungnahmen sind im vorgelegten Entwurf berücksichtigt worden.
Beschlussvorschlag:
Das
Gremium beschließt die 24. Fortschreibung der Kindertagesstättenbedarfsplanung.
Anlage(n):
Anlage 1: Entwurf der 24. Fortschreibung der
Kindertagesstättenbedarfsplanung 2018/2019