Nach der Entscheidung über den Wunsch einer Zusammenlegung der Heinz-
Neukäter-Schule und der Pestalozzischule Varel ab dem kommenden Schuljahr wurde
in beiden Schulen eine künftige Namensführung der Schule diskutiert. Im Rahmen
einer gemeinsamen Schulvorstandssitzung
beider Schulen am 13.3.2019 hat es eine Einigung auf folgenden künftigen Namen
gegeben (siehe auch dazu die Anlage):
FÖRDERZENTRUM FRIESLAND SÜD
Heinz-Neukäter-Schule -
Pestalozzischule Varel
Schwerpunkt Emotionale und Soziale
Entwicklung
Schwerpunkt Lernen
Nach Einschätzung der Verwaltung entspricht dieser Namensvorschlag nicht
dem Sinn der Namensgebungsvorschrift in § 107 NSchG i.V.m. der einschlägigen
Kommentierung (siehe Schippmann: NschG – Kommentar zu § 107).
Danach kann ein Schulname u.a. der Name EINER Person sein. Der o.g.
Vorschlag der Schule beinhaltet neben der Angabe „Förderzentrum Friesland Süd“
die ZWEI Ursprungsnamen der fusionierten Schule. Die Kommentierung stellt als
Namensgeber aber auf EINE Person ab, um der Schule im Hinblick auf ihre
amtliche Schulbezeichnung („Förderschule“) eine Identität zu verleihen. Dies
wird mit dem o.g. Namensvorschlag der Schule verfehlt.
Da der vorgenannte
Namensvorschlag nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht wird seitens der
Verwaltung vorgeschlagen, den Namensvorschlag der beiden Schulen an diese
zurückzugeben verbunden mit der Bitte, dem Landkreis Friesland einen neuen
Namensvorschlag zu unterbreiten, der den Vorgaben gem. § 107 NSchG entspricht.
Nachtrag vom 17.06.2019/Vr.: (Hinweis zur Beratungsfolge:
Ein Beschluss des Kreistages ist nicht erforderlich; die Vorlage wurde mit
Beschlussfassung des Kreisausschusses vom 12.06.2019 an die Schule zurück
verwiesen.)
Beschlussvorschlag:
1. Der Landkreis Friesland
verweist den Namensvorschlag vom 13.3.2019 zurück an die Heinz-Neukäter-Schule
und Pestalozzischule.
2. Die Heinz-Neukäter-Schule und
die Pestalozzischule werden gebeten, dem Landkreis Friesland als Schulträger
bis zur nächsten Schulausschusssitzung einen neuen Namensvorschlag zu
unterbreiten, der den Vorgaben gem. § 107 NSchG entspricht.
Anlage(n):
Anlage 1 –
Protokoll der Sitzung des Schulvorstandes
Anlage 2 – Auszug
NSchG – Namensgebung § 107