Begründung:
Anfang März 2019 erhielt die Kreisverwaltung Informationen darüber, dass das dem Landkreis Friesland zugeloste duale System RKD seinen Betrieb einstellt. Alle bis dahin geführten Verhandlungen und Vereinbarungen sind dadurch hinfällig geworden.
Mitte März wurde der Kreisverwaltung mit Landbell dann ein neues duales System zugelost. Nach diversen Verhandlungen ist es am 08.05.2019 zu einer unterschriftsreifen Abstimmungsvereinbarung gekommen.
Inhaltlich umfasst die Vereinbarung folgendes:
- Einführung einer gemeinsamen 240-Liter Wertstofftonne für jeden Haushalt (bei Mehrbedarf Mehrtonnen), gemeinsame Tonnennutzung möglich
- 1.100 Liter Behälter bei Großraumwohneinheiten
- Nutzung von Säcken bei Grundstücken, bei denen wegen der Lage derzeit auch mit Restabfallsäcken geleert wird
- 14-täglicher Entsorgungsrhythmus
- Farbe: grauer Rumpf und gelber Deckel
- Container an den Wertstoffhöfen für Direktanlieferungen
Die mitgesammelten stoffgleichen Nichtverpackungen unterliegen der Überlassungspflicht und sind dem öffentlich rechtlichen Entsorgungsträger (örE) zu überlassen. Hierfür hat der örE eine Kostenerstattung an die dualen Systeme zu leisten. Dieser orientiert sich an den gesammelten Mengen im Verhältnis zwischen den Verpackungen und den stoffgleichen Nichtverpackungen. Im Bundesschnitt beträgt der Anteil der stoffgleichen Nichtverpackungen zwischen 20 und 22 %.
Der Landkreis Friesland hat einen Anteil von 18 % im ersten Jahr verhandelt. Es wurde vereinbart, gegen Ende des Jahres eine Sortieranalyse durchzuführen um die tatsächlichen Anteile zum Ansatz zu bringen. Hierbei hat sich die Abfallwirtschaft Friesland aber eine Deckelung auf höchstens 22 % vertraglich zusichern lassen.
Nunmehr haben die dualen Systeme diese ausgehandelten Verträge auf eine
Ausschreibungsplattform geladen. Auf dieser haben nun private Entsorger die
Möglichkeit, die Ausschreibungsunterlagen herunterzuladen und ein
entsprechendes Angebot abzugeben.
Erst dann kann der finanzielle Aufwand kalkuliert werden. Erste Prognosen kommen jedoch zu dem Ergebnis, dass der Mehraufwand durch den Abfallgebührenhaushalt „aufgefangen“ werden kann und eine Gebührenerhöhung ausgehend von der Wertstofftonne und anders als bislang kommuniziert nicht zu erwarten ist.
Beschlussvorschlag:
Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.