Begründung:
Der
Landkreis erhält jährlich vom Land Niedersachsen Zuweisungen aus den Mitteln
der Feuerschutzsteuer für die Wahrnehmung von Brandschutzaufgaben. Hierzu sind
seitens des Landes die als Anlage beigefügten Richtlinien ergangen.
Entsprechend
dieser Richtlinien werden von den Zuweisungen (nach Abzug der Zuweisungen für
die hauptamtliche Brandschau – vorbeugender Brandschutz) 20 v. H. vom Landkreis
einbehalten und für hiesige Brandschutzaufgaben verwendet.
Die
verbleibenden 80 v. H. (Mindestbetrag nach den Richtlinien des Landes) werden
jeweils zur Hälfte schlüsselmäßig an die Städte und Gemeinden ausgezahlt bzw.
über einen „Projektfördertopf“ für spezielle Anschaffungen (hauptsächlich
Feuerwehrgerätehäuser und Fahrzeuge) verwendet. Hierfür sind die „Richtlinien
über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Feuerschutzes im Landkreis
Friesland“ (sh. Anlage - letzter Stand: 1.1.2002) ergangen.
In
den vergangenen Jahren hat sich im Bereich der Ausrüstung der Feuerwehren vieles verändert. Insbesondere die
Fahrzeugauflistung in der derzeitigen Richtlinie entspricht nicht mehr dem
heutigen Stand. Vielfach sind heute Kombinationen von Fahrzeugarten üblich (z.
B. früher: Rüstwagen und Löschfahrzeug / heute: Hilfeleistungslöschfahrzeug).
Daher ist eine Neufassung der Richtlinie dringend erforderlich. Auch die Höhe
der Zuschüsse bedürfen einer Anpassung.
Ebenso
sollten einige Verfahrensregelungen angepasst bzw. die Regelungen der
Richtlinie verschlankt werden.
Hieraus
ergibt sich der Vorschlag für die Fahrzeugförderung von einer Auflistung mit
Festbeträgen abzusehen und hierfür zukünftig eine 10 % Förderung festzuschreiben.
Lediglich für Mannschaftstransportfahrzeuge wird ein Höchstbetrag benannt.
Die Fördersummen für die Bezuschussung von Neu-, Um-
und Erweiterungsbauten von Feuerwehrgerätehäusern soll von bisher 20.500,- €
auf 30.000,- € bzw. von 5.150,- € auf 7.000,- € angepasst werden. Grundlage für
diese Anpassung ist die Summe der Inflationsraten seit Inkrafttreten der
jetzigen Richtlinie (in der absoluten Summe rd. 32 %) zuzüglich eines Aufschlages für die kommenden
Jahre.
Die Änderung der Richtlinie ist unter Beteiligung und mit Zustimmung der Kreisbrandmeister erfolgt.
Beschlussvorschlag:
Es wird vorgeschlagen, die Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen aus Mitteln der Feuerschutzsteuer (Anlage) mit Wirkung zum 01.01.2020 neu zu fassen.
Anlagen:
Richtlinien des Landes
Niedersachsen
Derzeit gültige Richtlinie des Landkreises Friesland