Betreff
Neufassung der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Feuerschutzes im Landkreis Friesland (Feuerschutzsteuer)
Vorlage
0807/2019
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

Der Landkreis erhält jährlich vom Land Niedersachsen Zuweisungen aus den Mitteln der Feuerschutzsteuer für die Wahrnehmung von Brandschutzaufgaben. Hierzu sind seitens des Landes die als Anlage beigefügten Richtlinien ergangen.

 

Entsprechend dieser Richtlinien werden von den Zuweisungen (nach Abzug der Zuweisungen für die hauptamtliche Brandschau – vorbeugender Brandschutz) 20 v. H. vom Landkreis einbehalten und für hiesige Brandschutzaufgaben verwendet.

 

Die verbleibenden 80 v. H. (Mindestbetrag nach den Richtlinien des Landes) werden jeweils zur Hälfte schlüsselmäßig an die Städte und Gemeinden ausgezahlt bzw. über einen „Projektfördertopf“ für spezielle Anschaffungen (hauptsächlich Feuerwehrgerätehäuser und Fahrzeuge) verwendet. Hierfür sind die „Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Feuerschutzes im Landkreis Friesland“ (sh. Anlage - letzter Stand: 1.1.2002) ergangen.

 

In den vergangenen Jahren hat sich im Bereich der Ausrüstung der Feuerwehren   vieles verändert. Insbesondere die Fahrzeugauflistung in der derzeitigen Richtlinie entspricht nicht mehr dem heutigen Stand. Vielfach sind heute Kombinationen von Fahrzeugarten üblich (z. B. früher: Rüstwagen und Löschfahrzeug / heute: Hilfeleistungslöschfahrzeug). Daher ist eine Neufassung der Richtlinie dringend erforderlich. Auch die Höhe der Zuschüsse bedürfen einer Anpassung.

 

Ebenso sollten einige Verfahrensregelungen angepasst bzw. die Regelungen der Richtlinie verschlankt werden.

 

Hieraus ergibt sich der Vorschlag für die Fahrzeugförderung von einer Auflistung mit Festbeträgen abzusehen und hierfür zukünftig eine 10 % Förderung festzuschreiben. Lediglich für Mannschaftstransportfahrzeuge wird ein Höchstbetrag benannt.

 

Die Fördersummen für die Bezuschussung von Neu-, Um- und Erweiterungsbauten von Feuerwehrgerätehäusern soll von bisher 20.500,- € auf 30.000,- € bzw. von 5.150,- € auf 7.000,- € angepasst werden. Grundlage für diese Anpassung ist die Summe der Inflationsraten seit Inkrafttreten der jetzigen Richtlinie (in der absoluten Summe rd. 32 %)  zuzüglich eines Aufschlages für die kommenden Jahre.

 

Die Änderung der Richtlinie ist unter Beteiligung und mit Zustimmung der Kreisbrandmeister erfolgt.


Beschlussvorschlag:

 

Es wird vorgeschlagen, die Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen aus Mitteln der Feuerschutzsteuer (Anlage) mit Wirkung zum 01.01.2020 neu zu fassen.


Finanzielle Auswirkungen:       Ja       Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche

Folgekosten

 Finanzierung:

  Eigenanteil                objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

€ XXXXX

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

Erfolgte Veranschlagung:      Ja, mit             Nein

im   Ergebnishaushalt    Finanzhaushalt    Produkt- bzw. Investitionsobjekt: XXXX

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung:            ja             nein

Falls ja, in welcher Art: XXXX

Vorlage bezieht sich auf

XXXX

MEZ     Nr. XXXXXX

Titel:

HSP     Nr.  XXXXXX

Titel:

 

 

 

 

Sachbearbeiter/in                Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:

 

 

 

 Abteilungsleiter/in               Kämmerei                              Landrat

Abstimmungsergebnis:

Fachausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreisausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreistag

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

 


Anlagen:

Richtlinien des Landes Niedersachsen

Derzeit gültige Richtlinie des Landkreises Friesland