Begründung:
Der LK Friesland
bezuschusst dem DRK-Kreisverband Varel Friesische Wehde e.V. seit 1999 die für
den geleisteten Behindertenfahrdienst jährlich entstandenen Kosten im Rahmen
der Leistungen zur Teilhabe am gemeinschaftlichen Leben über die Eingliederungshilfe. Dieser Dienst
wurde für Rollstuhlfahrer und gleichgestellte Menschen, die behinderungsbedingt
den ÖPNV nicht in Anspruch nehmen können, eingerichtet. Basis für die Zahlungen
war bislang eine schriftliche Verfügung aus dem Jahr 1999 und er beträgt 0,9 €
je Kilometer.
Diese Verfahrensweise
wurde während der gesamten Zeit des Quotales Systems (Abrechnung der Kosten der
Eingliederungshilfe mit dem Land) zur Abrechnung der dem örtlichen Träger
entstandenen Aufwendungen praktiziert.
Hintergrund des
Verfahrens ist eine Verwaltungsvereinfachung in der Form, dass nicht jeder
Leistungsberechtigte eine einzelne Fahrt beantragen und eine Genehmigung durch
den Landkreis abwarten muss, sondern diese Fahrten durch das DRK geplant,
durchgeführt und im Anschluss mit dem Landkreis abgerechnet werden -
einzelfallersetzend.
Im Zuge der letzten
Abrechnung im Quotalen System hat das Land Niedersachsen darauf hingewiesen,
dass diese Leistungen in Form von einzelfallersetzenden Zuschüssen abzurechnen
sind. So führt das Land aus: „Die
Berücksichtigung eines Zuschusses im QS (Quotalen System) für den
Behindertentransport ist grundsätzlich denkbar, da mit dem Zuschuss Einzelfälle
ersetzt werden könnten und Rechtsansprüche nach dem SGB XII erfüllt werden.
Eine Zweckbestimmung ist ebenfalls klar erkennbar. Dennoch kann ohne
zahlungsbegründenden Nachweis eine Abrechnung im QS nicht erfolgen.“ Aus
diesem Grund ist eine politische Beschlussfassung darüber notwendig, die Kosten
im Rahmen von einzelfallersetzenden Zuschüssen an das DRK auszuzahlen.
Von Seiten des Landes
Niedersachsen wurden die einzelfallersetzenden Zuschüsse erst vereinzelt ab
2016 geprüft, weswegen erst jetzt das anzusetzende Verfahren zumindest für die
Abrechnung des Jahres 2019 in 2020 bekannt geworden und notwendig ist.
Für die Zeit ab dem 01.01.2020 wird eine Richtlinie
erarbeitet, die zum Ziel hat, die Zuschüsse an den tatsächlichen Aufwendungen
(beförderte Personen, geleistete Fahrtstrecken) zu bemessen. Über die zu
erstellende Richtlinie wird der FB in den politischen Gremien berichten.
Hinweise:
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Es handelt sich bei der
Bezuschussung nicht um eine freiwillige Leistung des Landkreises gegenüber dem
DRK, denn letztlich wird gegenüber den Menschen durch den Transport ein
Rechtsanspruch erfüllt.
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Im Jahr 2018 wurden 21.873
km gefahren (Basteln, Sport, Schwimmen, Kegeln, Aikido,…) und der Dienst wird
durch 50 bis 60 Personen in Anspruch genommen
Beschlussvorschlag:
Der
Landkreis Friesland gewährt dem DRK-Kreisverband Varel Friesische Wehde e.V.
für das Jahr 2019 einen Zuschuss für den Behindertenfahrdienst in Form eines
einzelfallersetzenden Zuschusses.
Anlage(n):
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