Begründung:
Seit vielen Jahren wird die
Schaffung einer Radverkehrsanlage an der K 109 in Varel durch die Nds.
Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr und ein beauftragtes
Verkehrsplanungsbüro untersucht.
Auf einem ersten ca. 400 m
langen Teilstück der K 109 (Windallee/ Schloßplatz) wurden bereits abmarkierte
Schutzstreifen im Herbst 2017 geschaffen, hierzu gibt es keinerlei negative
Erfahrungen. Allerdings zeigt sich im weiteren Verlauf der K 109, dass der zur
Verfügung stehende Verkehrsraum überwiegend nicht ausreichend ist, so dass
weder abgesetzte Radwege noch abmarkierte Schutzstreifen mit erforderlichen
Maßen (Breite Schutzsteifen sowie Kernfahrbahn) darstellbar sind.
Im Ergebnis ist der
Radfahrer daher weiterhin gehalten, sich auf der Fahrbahn im fließenden Verkehr
fortzubewegen, verkehrssicherheitliche Beeinträchtigungen sind –auch nach
Abstimmung in der Verkehrssicherheits-Kommission für den Landkreis- nicht
festzustellen.
Unter Verweis auf die als
Anlage beigefügte Präsentation wird daher vorgeschlagen, die Planung zur
Schaffung einer Radverkehrsanlage an der K 109 zwischen Marktplatz und
Bahnbrücke einzustellen.
Es ist eine Deckensanierung
der Fahrbahn für das Jahr 2021 geplant, im Anschluss könnten auf der sanierten
Decke in regelmäßigen Abständen Piktogramme „Fahrrad“ markiert werden, um die
Führung für den Radverkehr zu verdeutlichen (sog. „Piktogrammspur“).
Beschlussvorschlag:
Die
Planung für eine Radverkehrsanlage an der K 109 in Varel zwischen Marktplatz
und Eisenbahnbrücke wird eingestellt.
Die
Verwaltung wird gebeten, jegliche Maßnahmen zur Verbesserung der
Verkehrsverhältnisse für den Radverkehr an der K 109 –auch unter Zugrundelegung
der jeweiligen Forschungsergebnisse und technischen Regelwerke- zu prüfen und
bei der Umsetzung zu unterstützen.
Anlage:
Präsentation
„Radverkehrsanlage an der K 109 (Mühlenstraße) in Varel“