Betreff
Satzung zur Änderung der Satzung des Landkreises Friesland über die Gewährung von Entschädigungen an Ehrenbeamte und sonstige ehrenamtlich tätige Funktionsträger im Bereich des Feuerschutzes
Vorlage
291/2008
Art
Beschlussvorlage

Begründung:


Mit dem Runderlass des Ministers des Innern vom 24.11.1981 (Nds. Mbl.S.1379) wurden die Entschädigungen für ehrenamtliche Funktionsträger in den Freiwilligen Feuerwehren im Interesse einer möglichst einheitlichen Regelung im Land Niedersachsen festgesetzt.


Für den Bereich des Landkreises Friesland wurde die „Satzung des Landkreises Friesland über die Gewährung von Entschädigungen an Ehrenbeamte und sonstige ehrenamtlich tätige Funktionsträger im Bereich des Feuerschutzes“ vom Kreistag am 06.Juni 1988 beschlossen.

Mit Satzungsänderung wurden die Entschädigungen mit Wirkung vom 1. August 2001 erhöht.


Kreisbrandmeister Oncken hat nunmehr darum gebeten, die Entschädigungssätze zu überprüfen.


Nach Rücksprache mit dem Nds. Innenministerium wurde mitgeteilt, dass der Runderlass vom 24.11.1981 keine Gültigkeit mehr hat.


Nach Überprüfung wird empfohlen, auf der Grundlage des o. g. Erlasses auch weiterhin die Aufwandsentschädigungen festzulegen.

Kreisbrandmeister Oncken schlägt eine Erhöhung der Beträge um 10 Prozent auf der Grundlage der Berechnung von 1981 vor.


Es ergeben sich folgende Neufestsetzungen: bisher: neu:


  1. Kreisbrandmeisterin/Kreisbrandmeister 534,--€ 506,-- €

  2. stellv.Kreisbrandmeisterin/stellv.Kreisbrandmeister 141,-- € 155,-- €

  3. Abschnittsleiterin/Abschnittsleiter -,-- € 155,-- €

  4. Kreisausbilungsleiterin/Kreisausbildungsleiter 86,-- € 94,-- €

  5. Kreisjugendfeuerwehrwartin/Kreisjugendfeuerwehrwart 64,-- € 70,-- €

  6. Kreissicherheitsbeauftragte/Kreissicherheitsbeauftragter 64,-- € 70,-- €

  7. Kreisbereitschaftsführerin/Kreisbereitschaftsführer 64,-- € 70,-- €

  8. Zugführerin/Zugführer einer Einheit 64,-- € 70,-- €

  9. Funkmeisterin/Funkmeister 281,-- € 281,-- €

  10. stellv.Funkmeisterin/stellv.Funkmeister 230,-- € 230,-- €


Mit dieser Aufwandsentschädigung werden alle mit dem Ehrenamt verbundenen Aufwendungen innerhalb des Dienstbereiches einschl. Verdienstausfall, Tagegeld und Fahrkosten abgegolten(gilt für die lfd. Nrn.2 bis 10).

Für genehmigte Dienstfahrten des Kreisbrandmeisters werden die Fahrkosten gemäß Fahrtenbuch abgerechnet. Die Fahrkostenpauschale 74,14 € wird nicht mehr mit der Aufwandsentschädigung ausgezahlt.


Für Lehrtätigkeiten wird eine Lehrvergütung von 12,-- €

je nachgewiesener Unterrichtsstunde gezahlt.




Beschlussvorschlag:



Der Satzung zur Änderung der Satzung des Landkreises Friesland über die Gewährung von Entschädigungen an Ehrenbeamte und sonstige ehrenamtlich tätige Funktionsträger im Bereich des Feuerschutzes wird zugestimmt.

Die Satzung tritt rückwirkend zum 01. Januar 2008 in Kraft.


Finanzielle Auswirkungen: Ja

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche Folgekosten

Finanzierung:


Eigenanteil





Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen


18.552,--

1.908,--

18.552,--

-,---

Erfolgte Veranschlagung: Ja, mit € 29.000,--

im Verwaltungshaushalt Haushaltsstelle: 1310.40100


gez.Köhler gez.Bohlen

Sachbearbeiter stellv. Fachbereichsleiter

Sichtvermerke:

____________ ________________ gez.Ambrosy

Abteilungsleiter Kämmerei Landrat

Beratungsergebnis:

Einstimmig

Ja-Stimmen



Nein-Stimmen



Enthaltungen



Kenntnisnahme

Lt. Beschluss­vorschlag

Abweichender Beschluss



Anlagen:


Satzungsänderung Ehrenbeamte