Betreff
Neuwahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter am Verwaltungsgericht Oldenburg; a) Benennung einer/eines Wahlbevollmächtigten und ihres/seines Vertreters für die Versammlung der Wahlbevollmächtigten b) Benennung einer Vertrauensperson und einer/eines Vertreters für den Wahlausschuss
Vorlage
0863/2020
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Mit anliegenden Schreiben vom  6.  und 10. Januar 2020 (mit Anlagen) hat die Präsidentin des Verwaltungsgerichts Oldenburg mitgeteilt, dass die Amtszeit der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter mit Ablauf des 20. Juli 2020 endet. Nunmehr sind die Neuwahlen vorzubereiten; das Wahlverfahren ist in § 78 des Nds. Justizgesetzes – NJG  - vom 16.12.2014 geregelt. Der Ablauf gestaltet sich wie folgt:

 

1. Wahl der Mitglieder der Versammlung der Wahlbevollmächtigten

Gemäß § 78 Abs. 1 Satz 2 des NJG hat der Kreistag Friesland

 

ein Mitglied und ein stellvertretendes Mitglied für die Versammlung der Wahlbevollmächtigten

 

zu wählen. Das Verwaltungsgericht Oldenburg bittet um einen entsprechenden Beschluss in den ersten Monaten 2020 (KT-Sitzung: 18. März 2020) – (Im Verfahren 2014/15 wurden Frau Anne Bödecker, Schortens, als Wahlbevollmächtigte  sowie Herr Peter Tischer, Varel, zum stellv. Wahlbevollmächtigten gewählt.)

 

 

2. Wahl der Vertrauensleute

Die og. Versammlung der Wahlbevollmächtigten wählt gem. § 78 Abs. 2 NJG eine/n Vorsitzende/n und deren/dessen Vertreter/in. Diese/r beruft die Versammlung der Wahlbevollmächtigten ein, die sodann aus den Einwohnerinnen und Einwohnern des Verwaltungsgerichtsbezirks  7 Vertrauensleute sowie stellv. Vertrauensleute wählt. Gemeinsam mit einem von der Landesregierung bestimmten Verwaltungsbeamten und der Präsidentin des Verwaltungsgerichts Oldenburg bilden sie den Wahlausschuss zur Wahl der ehrenamtlichen Richter/innen.

 

Um die Berücksichtigung friesländischer Interessen bei der Richterwahl zu ermöglichen, sollte der Kreistag wie bisher davon Gebrauch machen,

 

eine Vertrauensperson sowie eine stellv. Vertrauensperson

 

vorzuschlagen. (In 2015 wurden Herr Bernd Pauluschke, Zetel,  und Herr Peter Kaiser aus Jever vom Kreistag vorgeschlagen und von der Versammlung der Wahlbevollmächtigten in den Richter-Wahlausschuss berufen.)

 

Vertrauenspersonen müssen gemäß § 26 Abs. 2 Satz 3 der Verwaltungsgerichtsordnung dieselben Voraussetzungen wie bei der Berufung ehrenamtlicher Richter erfüllen (sh. dazu 20 – 22 VwGO):

 

-       deutsche Staatsbürgerschaft

-       das 25. Lebensjahr soll vollendet sein (keine Altersbegrenzung nach oben)

-       Wohnsitz innerhalb des Gerichtsbezirks des VG Oldenburg

 

Ausgeschlossen vom Amt einer Vertrauensperson (analog Regelung für Richter/innen) sind:

 

  1. Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden sind,

 

  1. Personen, gegen die Anklage wegen einer Tat erhoben ist, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann,

 

  1. Personen, die nicht das Wahlrecht zu den gesetzgebenden Körperschaften des Landes besitzen.

 

Personen, die in Vermögensverfall geraten sind, sollen nicht zu ehrenamtlichen Richtern (bzw. hier: Vertrauensleuten) berufen werden.

 

Weitere Gründe zur Nichtberufung:

 

Zu ehrenamtlichen Richtern/Vertrauenspersonen können nicht berufen werden

 

  1. Mitglieder des Bundestages, des Europäischen Parlaments, der

gesetzgebenden Körperschaften eines Landes, der Bundesregierung oder

einer Landesregierung,

 

  1. Richter,

 

  1. Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst, soweit sie nicht ehrenamtlich tätig sind,

 

  1. Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit

 

  1. Rechtsanwälte, Notare und Personen, die fremde Rechtsangelegenheiten

geschäftsmäßig besorgen.

 

 

 

Der Kreistag wird gebeten, unter Beachtung der vorstehenden Kriterien einen Vorschlag zur Benennung einer Vertrauensperson und deren Vertretung zu unterbreiten.

 

 

 

Im weiteren Verlauf des Verfahrens erwartet die Verwaltung eine Mitteilung des Verwaltungsgerichts Oldenburg, wie viele Personen in die Vorschlagsliste für die Richterwahl aufzunehmen sind. Der Kreistag hat über die namentlichen Vorschläge  zu entscheiden.  Für diesen Beschluss – vss. im Kreistag am 15.07.2020 – ist eine 2/3-Mehrheit der anwesenden, mindestens jedoch die Hälfte der gesetzlichen KT-Mitgliederzahl erforderlich. Die Verwaltung wird zu gegebener Zeit eine weitere Vorlage erstellen.

 

 


Beschlussvorschlag:

  1. Die/der zu benennende Wahlbevollmächtigte sowie deren/dessen Vertreter/in werden gemäß Vorschlag gewählt.

 

  1. Der Berufung der Vertrauensperson und der/des Vertreterin/Vertreters wird gemäß Vorschlag zugestimmt.

 


Finanzielle Auswirkungen:       Ja       Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche

Folgekosten

 Finanzierung:

  Eigenanteil                objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

€ XXXXX

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

Erfolgte Veranschlagung:      Ja, mit             Nein

im   Ergebnishaushalt    Finanzhaushalt    Produkt- bzw. Investitionsobjekt: XXXX

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung:            ja             nein

Falls ja, in welcher Art: XXXX

Vorlage bezieht sich auf

XXXX

MEZ     Nr. XXXXXX

Titel:

HSP     Nr.  XXXXXX

Titel:

 

gez. G. Gerdes

 

 

Sachbearbeiterin               Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:

 

 

 

 Dezernentin                         Kämmerei                              Landrat

Abstimmungsergebnis:

Fachausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreisausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreistag

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

 


Anlage(n):

Schreiben des VG OL vom 6. und 10.01.2020  (mit Anlagen)