Begründung:
Mit anliegenden
Schreiben vom 6. und 10. Januar 2020 (mit Anlagen) hat die Präsidentin
des Verwaltungsgerichts Oldenburg mitgeteilt, dass die Amtszeit der
ehrenamtlichen Richterinnen und Richter mit Ablauf des 20. Juli 2020 endet.
Nunmehr sind die Neuwahlen vorzubereiten; das Wahlverfahren ist in § 78 des
Nds. Justizgesetzes – NJG - vom
16.12.2014 geregelt. Der Ablauf gestaltet sich wie folgt:
1. Wahl der Mitglieder der Versammlung
der Wahlbevollmächtigten
Gemäß § 78 Abs. 1
Satz 2 des NJG hat der Kreistag Friesland
ein Mitglied und ein
stellvertretendes Mitglied für die Versammlung der Wahlbevollmächtigten
zu wählen. Das
Verwaltungsgericht Oldenburg bittet um einen entsprechenden Beschluss in den
ersten Monaten 2020 (KT-Sitzung: 18. März 2020) – (Im Verfahren 2014/15 wurden
Frau Anne Bödecker, Schortens, als Wahlbevollmächtigte sowie Herr Peter Tischer, Varel, zum stellv.
Wahlbevollmächtigten gewählt.)
2. Wahl der Vertrauensleute
Die og. Versammlung
der Wahlbevollmächtigten wählt gem. § 78 Abs. 2 NJG eine/n Vorsitzende/n und
deren/dessen Vertreter/in. Diese/r beruft die Versammlung der
Wahlbevollmächtigten ein, die sodann aus den Einwohnerinnen und Einwohnern des
Verwaltungsgerichtsbezirks 7 Vertrauensleute sowie stellv.
Vertrauensleute wählt. Gemeinsam mit einem von der Landesregierung
bestimmten Verwaltungsbeamten und der Präsidentin des Verwaltungsgerichts
Oldenburg bilden sie den Wahlausschuss zur Wahl der ehrenamtlichen
Richter/innen.
Um die
Berücksichtigung friesländischer Interessen bei der Richterwahl zu ermöglichen,
sollte der Kreistag wie bisher davon Gebrauch machen,
eine Vertrauensperson sowie
eine stellv. Vertrauensperson
vorzuschlagen. (In
2015 wurden Herr Bernd Pauluschke, Zetel,
und Herr Peter Kaiser aus Jever vom Kreistag vorgeschlagen und von der
Versammlung der Wahlbevollmächtigten in den Richter-Wahlausschuss berufen.)
Vertrauenspersonen
müssen gemäß § 26 Abs. 2 Satz 3 der Verwaltungsgerichtsordnung dieselben
Voraussetzungen wie bei der Berufung ehrenamtlicher Richter erfüllen (sh. dazu
20 – 22 VwGO):
- deutsche Staatsbürgerschaft
- das 25. Lebensjahr soll vollendet sein
(keine Altersbegrenzung nach oben)
- Wohnsitz innerhalb des Gerichtsbezirks des
VG Oldenburg
Ausgeschlossen vom Amt einer Vertrauensperson (analog
Regelung für Richter/innen) sind:
- Personen,
die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter
nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe
von mehr als sechs Monaten verurteilt worden sind,
- Personen,
gegen die Anklage wegen einer Tat erhoben ist, die den Verlust der Fähigkeit
zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann,
- Personen,
die nicht das Wahlrecht zu den gesetzgebenden Körperschaften des Landes
besitzen.
Personen, die in
Vermögensverfall geraten sind, sollen nicht zu ehrenamtlichen Richtern (bzw.
hier: Vertrauensleuten) berufen werden.
Weitere Gründe
zur Nichtberufung:
Zu ehrenamtlichen
Richtern/Vertrauenspersonen können nicht berufen werden
- Mitglieder
des Bundestages, des Europäischen Parlaments, der
gesetzgebenden Körperschaften eines Landes, der Bundesregierung oder
einer Landesregierung,
- Richter,
- Beamte
und Angestellte im öffentlichen Dienst, soweit sie nicht ehrenamtlich
tätig sind,
- Berufssoldaten
und Soldaten auf Zeit
- Rechtsanwälte,
Notare und Personen, die fremde Rechtsangelegenheiten
geschäftsmäßig besorgen.
Der Kreistag wird
gebeten, unter Beachtung der vorstehenden Kriterien einen Vorschlag zur
Benennung einer Vertrauensperson und deren Vertretung zu unterbreiten.
Im weiteren Verlauf
des Verfahrens erwartet die Verwaltung eine Mitteilung des Verwaltungsgerichts
Oldenburg, wie viele Personen in die Vorschlagsliste
für die Richterwahl aufzunehmen sind. Der Kreistag hat über die
namentlichen Vorschläge zu entscheiden. Für diesen Beschluss – vss. im Kreistag am
15.07.2020 – ist eine 2/3-Mehrheit der anwesenden, mindestens jedoch die Hälfte
der gesetzlichen KT-Mitgliederzahl erforderlich. Die Verwaltung wird zu
gegebener Zeit eine weitere Vorlage erstellen.
Beschlussvorschlag:
- Die/der zu benennende Wahlbevollmächtigte sowie deren/dessen Vertreter/in werden gemäß Vorschlag gewählt.
- Der Berufung der Vertrauensperson und der/des Vertreterin/Vertreters wird gemäß Vorschlag zugestimmt.
Anlage(n):
Schreiben des VG OL
vom 6. und 10.01.2020 (mit Anlagen)