Begründung:
Problembeschreibung
2019 ist es in
großen Gebieten Niedersachsens im Zuge einer extrem hohen Population von
Feldmäusen zu umfangreichen Schäden auf Dauergrünlandflächen gekommen. Das
Ausmaß dieser Schäden wurde gegen Ende 2019 sichtbar. Nach einer Gesprächsrunde
mit den Akteuren aus der Landwirtschaft Ende Januar 2020 bat das
Niedersächsische Umweltministerium Anfang Februar 2020 auch die unteren Naturschutzbehörden aus den
betroffenen Gebieten und die Landwirtschaftskammer (LWK) zur Festlegung von
geeigneten Maßnahmen zur Wiederherstellung von betroffenen Dauergrünland nach
Hannover. Ziel sollte es sein, einfache und schnelle Verfahren zur Genehmigung
von Wiederansaaten auf Dauergrünland nach vorhergehender mechanischer
Flächenbearbeitung (inkl. Umbruch) zu etablieren.
Dieses Ziel wurde
mit dem Erlass vom 18.02.2020 deutlich verfehlt. Für alle Beteiligten (LWK,
Kreisverwaltung und Landwirte) bedeuteten die Antragsverfahren Unsicherheit und
Mehraufwand.
In einem regulären
Verfahren (ohne Erlassregelung) stellt der Landwirt einen Antrag beim
Landkreis. Der Landkreis stellt nach einer Prüfungszeit von durchschnittlich
2-3 Tagen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung aus, die unverzüglich per EMAIL
und per Post an die LWK zur abschließenden Würdigung geschickt wird. In der
Regel erhalten die Landwirte von der LWK kurzfristig ihre förderrechtliche
Genehmigung.
Tatsächlich gingen
beim LK FRI 18 Anträge mit einem Gesamtvolumen von 255 ha ein. Das entspricht
einem Anteil an der geschätzten befallenen Gesamtfläche von lediglich etwa 2 %!
Dies bedeutet ein geschätztes Gesamtantragsvolumen (alle bei der LWK
eingegangenen Anträge von ca. 4 % also etwa 500 ha. Wegen fehlender
Informationen zur Identifizierung der Flächen musste die Kreisverwaltung in
nahezu der Hälfte der Verfahren Unterlagen über die LWK nachfordern. Statt der
üblichen durchschnittlichen 2-3 Tage bedeutete dies dann Bearbeitungszeiten von
etwa 4-5 Tagen.
In den Wochen vor
dem Erlass hatte die Kreisverwaltung bereits für nahezu 200 ha Fläche
Unbedenklichkeitsbescheinigungen mit einer maximalen Bearbeitungszeit von 2 – 3
Tagen ausgestellt.
Wegen der starken
Niederschläge im Februar und März 2020 konnten die Flächen kaum bewirtschaftet
werden. Dies reduzierte die Mäusepopulation deutlich. Der Verfahrensdruck ging
damit deutlich zurück.
Würdigung der
Umweltverwaltung
Es hat sich gezeigt, dass gutes Krisenmanagement nicht abhängig von überregionalen Verfahrensfestlegungen sein muss. Im Fall „Mäusemanagement“ hat die Koordinierung durch die Landesverwaltung bezogen auf den Landkreis Friesland zu Mehraufwand und vor allem zu längeren Verfahren geführt. Wegen der engen Zusammenarbeit mit der Landwirtschaft hätte in bewährter Weise eine regional zwischen den Landkreisen abgestimmte Verfahrensweise wohl zu einem schnelleren und ökonomischeren Handeln geführt. Insbesondere das späte Tätigwerden der Landesbehörden mit Verabschiedung des Erlasses am 18.02.2020 (bekannt waren die Schäden ja bereits Ende 2019) hätte wohl ohne die Niederschläge im Februar und März zu erheblichen Konflikten zwischen der Landwirtschaft und dem Naturschutz (Brut und Setzzeiten ab März) führen können.
Beschlussvorschlag:
Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.
Anlage(n):
Zusammenstellung