Begründung:
Das Oldenburgische
Jugenderholungswerk e.V. (OJE) hat aufgrund der Corona-Krise einen gravierenden
Einnahmeausfall im Jahr 2020 zu verzeichnen. Der gesamte Fehlbedarf, unter
Einbeziehung der Abschreibungen auch für den zum 01.07.2020 festgestellten
Neubau, beträgt nach Einschätzung des OJE voraussichtlich 240.000,00 €. Hierzu
wird auf den als Anlage beigefügten Antrag des OJE verwiesen.
Ursache hierfür ist, dass
derzeit aufgrund der Corona-Krise praktisch keine Einnahmen aus der Vermietung
erzielt werden können.
Grundsätzlich wird das OJE im
laufenden Haushaltsjahr keine Einnahmen erzielen können. Personal wurde bereits in Kurzarbeit
geschickt und Einsparmöglichkeiten wurden ausgeschöpft.
Das OJE ist zur Kompensation der
Corona-bedingten Einnahmeausfälle in Höhe von ca. 240.000,00 € auf
Unterstützung seiner Mitglieder angewiesen. Ansonsten kommt es nach Mitteilung
des OJE bereits im September 2020 zur Zahlungsunfähigkeit.
Zur Vermeidung der
Zahlungsunfähigkeit beantragt das OJE für das Haushaltsjahr 2020 einen Zuschuss
in Höhe von 43.800,00 € und für das Haushaltsjahr 2021 einen Zuschuss über
14.600,00 €.
Die Aufwendungen
können durch erhöhte allgemeine Zuweisungen gedeckt werden.
Beschlussvorschlag:
Das Oldenburgische
Jugenderholungswerk e.V. erhält für das Haushaltsjahr 2020 einen Zuschuss in
Höhe von 43.800,00 € und für das Haushaltsjahr 2021 einen Zuschuss über
14.600,00 € zur Abdeckung der Corona-bedingten Einnahmeausfälle.
Die Bereitstellung der Mittel
erfolgt für 2020 im Wege überplanplanmäßiger Aufwendungen.
Anlage(n):
Antrag