Betreff
Information über die Umsetzung der beschlossenen Änderung der Öffnungszeiten und der Annahme von Bioabfall zum 01.03.2021 am Wertstoffhof Varel -Info-Vorlage-
Vorlage
1141/2021
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 Änderung Öffnungszeiten und Annahme von Bioabfall zum 01.03.2021 am Wertstoffhof Varel

Entsprechend der Beschlüsse des Umweltausschusses und des Kreistages sollen die Änderung der Annahmemodalitäten auf dem Wertstoffhof in Varel bzgl. des Bioabfalls durchgeführt werden.  

 

I.            Satzungsänderung

Grundsätzlich wäre zur Umsetzung des Gremienbeschlusses eine Änderung der Satzung zu den Annahmebedingungen und die organisatorische Neuordnung erforderlich.

 

In Unkenntnis der anfallenden einschlägigen Bioabfallmengen, lässt sich der tatsächliche Aufwand nur grob beziffern. Um die Satzung passgenau zu ändern, setzt die Verwaltung zunächst die in § 3 Abs. 6 Benutzungsordnung vorgesehene Möglichkeit zur Erprobung neuer Abgabesysteme um. Durch das Vorschalten einer solchen Erprobungsphase können die Änderungen bereits zum 01.03.2021 (Beginn der Vegetationsperiode) eingeführt, Erfahrungswerte gesammelt und ggf. weitere Angebote entwickelt werden. Eine Satzungsänderung könnte auf einen fundierten Datenbestand im Frühjahr 2022 erfolgen.

 

Einzelaspekte:

 

1)      Zeit- und Annahmekonzept

Der vorliegende Gremienbeschluss sieht vor, mittwochs nur Grünabfälle anzunehmen. Sollte sich nun aber erweisen, dass die Mengen an Bioabfällen geringer sind als erwartet (ein Container/Tag),  wäre es denkbar, auch alle Abfälle anzunehmen oder vielleicht auch an den anderen Tagen die Annahme auf Strauchwerk und Bioabfall zu erweitern.

 

2)      Testsystem Terminvergabe

Neben dem gesundheitsschonenden Charakter in Pandemiezeiten bietet das aufgebaute Testsystem zur Terminvergabe gute Möglichkeiten zur Evaluation von Akzeptanz und dauerhafter Praxistauglichkeit.




Erste Ergebnisse der Terminvergabe in Varel zeigen folgendes Bild:

 

Der Montagvormittag wird viel weniger genutzt als der Montagnachmittag bzw. Freitagvormittag. Die Terminvergabe per Internet und Telefon funktioniert wenngleich die Zahl der Anmeldungen entsprechend der Jahreszeit gering ist.

 

Das AWZ hat in der Terminabfrage (für Wiefels) eine Zufriedenheitsumfrage gestartet und 96% der Teilnehmer*innen sind mit der Terminvergabe sehr zufrieden. Hauptgrund ist die Zeitersparnis wegen fehlender Wartezeiten.
Die Terminvergabe wird derzeit noch optimiert. So kann bspw. die Kundschaft ab März direkt nachsehen wann Termine frei sind und diese sofort buchen.

Außerdem werden teilweise Ruckstaus auf die Kreis-/Landesstraßen vermieden.

 

3)      Gebührenerhebung

Ebenfalls kann man die Gebührenerhebung für den Bioabfall zunächst testen. Hier stellt sich die Frage, ob es sinnvoller ist mit einem Bonsystem zu arbeiten bei dem die Fa. Nehlsen AWG die gebührenerhebene Stelle ist oder ob der Landkreis die Gebühren erhebt.

Zunächst ist folgendes Verfahren geplant:

Für die Gebührenannahme soll vorerst ein Bon-System eingesetzt werden. Die Einrichtung einer Kasse wäre unter Berücksichtigung des kommunalen Haushaltsrechts viel zu aufwendig und kostenintensiv. In einem solchen Szenario unterstünden bspw. die Mitarbeiter direkt der Kreiskasse. Ein flexibler Personalwechsel, wie er auf dem Wertstoffhof öfters erforderlich ist, wäre dann nicht möglich. Das bedeutet es müssten mind. 2 Mitarbeiter hierfür abgeordnet werden. Ein Kassensystem mit Kassenführung, -abrechnung usw. wäre anzuschaffen. Das Gebäude müsste anforderungsgemäß ertüchtigt werden. Es entstünden allein Sachkosten von 10.000 – 15.000 €.

Im Bon-System verkauft der Landkreis wie auch für die Abfallsäcke Gebührenmarken an den Betreiber des Wertstoffhofs. Die Nehlsen AWG bekommt pro verkaufter Marke 0,26 € Aufwandsentschädigung und verkauft die Marken zum festgelegten Verkaufspreis von 6,00 € pro 0,5 m³ an die Kunden. Dieser Preis entspricht den Gebühren im AWZ.

 

4)      Mengenentwicklung

Wenn im Laufe des Jahres eine Annahmestelle für Grünabfälle in Sande eingerichtet wird, lassen sich auch die anfallenden Mengen je Annahmestelle belastbar ermitteln.

 

5)      Öffnungszeiten

Die im Gremienbeschluss festgelegten geänderten u.g. Öffnungszeiten stehen nicht zur Disposition:

 

Montag

13:00 – 18:00 Uhr

alle Abfälle (nur kostenfrei oder über Abfallsack)

Mittwoch

13:00 – 18:00 Uhr

nur Grünabfall (teilweise  kostenpflichtig) kein Sperrmüll

Freitag

08:00 – 12:00 Uhr

12:30 – 17:00 Uhr

alle Abfälle (nur kostenfrei oder über Abfallsack)

Samstag

08:00 – 12:00 Uhr

alle Abfälle (nur kostenfrei oder über Abfallsack)

 

 

Daraus ergeben sich Öffnungszeiten von 22,5 Stunden (bisher 21 Stunden).

 

II.            Weitere Fragestellungen

 

1)      Warum darf Kleingewerbe keinen Abfall abgeben?

Die Kapazitäten sind dafür nicht planbar. Insbesondere Hausmeisterdienste und Gartenbaubetriebe würden die vorhandenen Behältervolumen zu schnell bedienen. Dies würde dem Sinn eines Bürgerwertstoffhofs zuwider laufen. Insbesondere auch deswegen, da der Betrieb am Standort Varel nicht kostendeckend ist und durch den allgemeinen Gebührenhaushalt ausgeglichen wird. Eine gewerbliche Nutzung dieses Angebots ist daher nicht angezeigt.

 

2)      In welcher Form kann Restabfall abgegeben werden?

Restabfall kann wie bisher nur in Abfallsäcken (60 Liter) abgeben werden. Die Annahme von pauschalen Kleinmengen (bis zu 2 m³) ist aus den genannten Gründen (vgl. II. 1) nicht möglich. Erfahrungsgemäß beinhalten diese Kleinmengen auch verwertbare Abfälle wie Altholz, Fenster usw., die im AWZ als Baustellenabfälle der Trennung unterliegen. Als Gemisch in einem Container wären diese Stoffe nicht verwertbar. Diese wäre mit der Abfallhierarchie des Kreislaufwirtschaftsgesetzes nicht vereinbar.

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.

 


Finanzielle Auswirkungen:       Ja      Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche

Folgekosten

 Finanzierung:

  Eigenanteil                objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

€ XXXXX

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

Erfolgte Veranschlagung:    ja, mit             Nein

im   Ergebnishaushalt    Finanzhaushalt    Produkt- bzw. Investitionsobjekt: XXXX

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung:    ja   nein

Falls ja, in welcher Art: XXXX

Vorlage betrifft klimarelevante Maßnahmen:    ja   nein

Falls ja, in welcher Art: XXXX

Vorlage bezieht sich auf

XXX

MEZ  Nr. 4

Titel: ERHALT UND VERBESSERUNG DER NATÜRLICHEN LEBENSGRUNDLAGEN

HSP  Nr. 4.10X

Titel:  Weiterentwicklung einer kostengünstigen, klimafreundlichen und qualitativ hochwertigen Abfallwirtschaft mit dem ZV Abfallwirtschaftszentrum Wiefels und dem Landkreis Wittmund, Ausweitung der Abfallverwertung

                                                                        

 

                                    

Sachbearbeiter/in                   Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:

 

                                                             

Dezernent/in                    Kämmerei                        Landrat

Abstimmungsergebnis:

Fachausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreisausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreistag

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.