Begründung:
Die Wohnungsbaugesellschaft Friesland plant in den Jahren 2020 bis 2024
u.a. Neubauvorhaben in Zetel, Schortens und Jever. Die Einbringung von Grundstücken
dieser Gemeinden in die Gesellschaft mit
rund 1/17 des Wertes als Stammkapital (rund 16/17 als Kapitalrücklage) führt zu
geringen prozentualen Verschiebungen der Anteilswerte der einzelnen
Gesellschafter untereinander. Eine Unterschreitung der mindestens 50 % des
Hauptgesellschafters, Landkreis Friesland, kann durch Einbringung von Geld-
oder Sachwerten i.H.v. 65.000 € kompensiert werden.
Der Landkreis Friesland hält derzeit an der WoBau Friesland GmbH
Stimmrechtsanteile i.H.v. 50,44 % (entspricht einer Stammeinlage von 875.600
€).
Mit den geplanten Grundstückeinbringungen (Zetel 163.000 €, Schortens
108.000 € und Jever 45.000 €) verringert sich der für die Stimmrechtsanteile
und Gewinnverteilung relevante prozentuale Anteil des Landkreises Friesland auf
49,91 %.
Unter Berücksichtigung einer Bareinzahlung von 65.000 € beläuft sich das
Stammkapital der WoBau Friesland GmbH dann auf insgesamt 1.758.500 € und der
Stimmrechtsanteil des Landkreises Friesland erhöht sich wieder auf 50,01 %
(entspricht Stammkapital i.H.v. 879.400 €), womit der Landkreis Friesland
Mehrheitsgesellschafter bleiben würde.
Als Anlage ist eine Übersicht der WoBau Friesland GmbH zu den
Stammeinlagen der Gesellschafter mit Darstellung der sich durch die
Stammkapitalerhöhungen verbundenen Veränderungen des Stammkapitals sowie der
geänderten prozentualen Gewichtung der Stammeinlagen der einzelnen
Gesellschafter beigefügt.
Der Kreistag wird gem. § 59 Abs. 1 Nr. 12 NKomVG um Zustimmung der
geplanten Bareinzahlung und der damit verbundenen Änderung des
Beteiligungsverhältnisses und um Zustimmung der gesamten Stammkapitalerhöhung
der WoBau Friesland GmbH gebeten.
Entsprechende Haushaltsmittel wurden nicht eingeplant. Die Deckung ist
jedoch durch vorhandene liquide Mittel gewährleistet. Der Kreistag wird daher
gem. § 59 Abs. 1 Nr. 9 NKomVG um Zustimmung einer außerplanmäßigen Auszahlung
nach § 117 NKomVG gebeten.
Anlage:
Übersicht
Stammkapital, Erhöhungen und künftige prozentuale Gewichtung
Beschlussvorschlag:
1.
Der
Kreistag stimmt einer Einzahlung in Höhe von 65.000 € in das
Stammkapital/Kapitalrücklage der WoBau Friesland GmbH und einer Erhöhung des
Stammkapitals der WoBau Friesland GmbH um 22.250,00 € auf 1.758.500 € und den
damit verbundenen Änderungen der Stimmrechtsanteile zu.
2.
Der
Kreistag stimmt gem. § 58 Abs. 1 Nr. 9 NKomG der dafür erforderlichen
außerplanmäßigen Auszahlung i.H.v. 65.000 € zu.