Begründung:
Die Vorlage bezieht sich auf Vorlage 1298/2021
„Trassenplanung und –entwicklung“ und die Punkte politische Stellungnahme des
Kreistages sowie Stellungnahmen zum ROV Landtrassen 2030 und
Netzentwicklungsplans (NEP) 2021-35 2. Entwurf:
Netzverknüpfungspunkte stellen die Verbindung der
Anbindungssysteme der Offshore-Windparks mit dem 220/380 kV-Übertragungsnetz an
Land dar. Die im zweiten Entwurf des NEP 2021-2035 durch die
Übertragungsnetzbetreiber vorgeschlagenen Netzverknüpfungspunkte sind
dahingehend zu überprüfen, ob diese tatsächlich im jeweiligen Jahr zur
Verfügung stehen, ein gegebenenfalls zur landseitigen Integration
erforderlicher Netzausbau rechtzeitig realisiert ist und keine alternativen,
besser geeigneten Netzverknüpfungspunkte existieren, welche gewährleisten, dass
der seeseitig erzeugte Strom ohne wesentliche Engpässe in das landseitige Netz
integriert wird. Denn ein küstennaher Netzverknüpfungspunkt kann zu geringeren
Kosten führen, jedoch ebenso landseitig zu Überlastungen führen. Durch den
forcierten Ausbau der Offshore-Windenergie in den Jahren 2026-2040 wird die
Auswahl derart geeigneter NVP in Norddeutschland immer geringer. Hinzu kommt,
dass der windstarke Norden auch durch Onshore-Windenergie geprägt ist, was zu
einer starken Belastung des Übertragungsnetzes in Norddeutschland und somit zu
weiter südlich gelegenen NVP für die Offshore-Windenergie führt.
Für unsere Region heißt das, dass unter Annahme des 40
GW Ziels bis 2040 mehrere Vorhaben zeitlich vorgezogen werden müssen, unter
Vorbehalt einer Festlegung entsprechender Flächen in der Fortschreibung des FEP
2020. So wird die Anbindung NOR-x-1 bereits in 2035 realisiert werden müssen,
um der Annahme eines gleichmäßigen Ausbaus, d.h. die Realisierung je eines Anbindungssystems
pro Jahr, gerecht zu werden (S.291 – Bedarf an Offshore-Anbindungsleitungen,
BNetzA 2022).
Anbindungssystem |
Geplantes Jahr des
Fertigstellung |
Netzverknüpfungspunkt |
NOR-9-1 |
2029 |
Unterweser |
NOR-9-2 |
2030 |
Wilhelmshaven 2 |
NOR-10-1 |
2030 |
Unterweser |
NOR-11-2 |
2034 |
Suchraum Ovelgönne,
Rastede, Westerstede und Wiefelstede |
NOR-x-1 |
2035 |
Suchraum Ovelgönne,
Rastede, Westerstede und Wiefelstede |
NOR-x-5 |
2039 |
Suchraum Ovelgönne,
Rastede, Westerstede und Wiefelstede |
NOR-12-1 |
2031 |
Wehrendorf |
NOR-11-1 |
2033 |
Westerkappeln |
Hinzu kommen bereits bestätigte Vorhaben nach dem
Bundesbedarfsplangesetz oder die nach Bundesfachplanung durchgeführt werden
oder bereits realisiert sind (grau hinterlegt):
Name |
Geplantes Jahr des
Fertigstellung |
Bezeichnung im NEP/BBPlG |
Wilhelmshaven -Conneforde |
2020 |
BBPlG: Nr. 31 |
Wilhelmshaven 2
-Conneforde |
2029 |
NEP 2030 (2019) als P175
/ BBPlG: Nr. 73 |
B-Korridor: Wilhelmshaven
2 – Hamm/Uentrop |
2030 / 2031 |
BBPlG: Nr.49 (2021) |
Emden/Ost - Conneforde |
2021 / 2022 |
NEP 2030 (2019) als P69,
Maßnahme 105 / BBPlG: Nr. 34 |
Conneforde –
Elsfleth/West Sottrum |
2031 |
Spannungsumstellung 220
auf 380 kV NEP 2019 (2030) als P119
mit M90 und M535, / BBPlG: Nr. 56 |
Unterweser - Conneforde |
|
Spannungsumstellung 220
auf 380 kV |
Beschlussvorschlag:
Die Ausführungen zu den
aktuelle Vorhaben zum Netzentwicklungsplan Strom onshore und offshore werden
zur Kenntnis genommen.
Anlage(n):