Begründung:
Inflationsausgleich für Pflegefamilien
Anfrage des Adoptiv- und Pflegeelternvereins Friesland
e.V. auf Zahlung eines Entlastungsbetrages auf Grund gestiegener Kosten für
Pflegekinder
Das Vorhandensein von Pflegefamilien ist für das
Aufwachsen von Kindern, die einer außerfamiliären Unterbringung bedürfen, ein
hohes Gut. Pflegefamilien bieten diesen Kindern in familiärer Atmosphäre eine
intensive und liebevolle Förderung für deren positive Entwicklung. Nicht selten
passen Pflegefamilien die eigenen Lebensentwürfe den Bedarfen der Pflegekinder
an. Seit kurzem, ca. 2 Jahren, gibt es eine intensive Zusammenarbeit mit dem
Adoptiv- und Pflegeelternverein Friesland e.V., um die Lebenssituation von
Pflegefamilien noch besser kennenzulernen und notwendige Leistungen für eine
positive Entwicklung der Pflegekinder passgenauer entwickeln zu können. Aus
diesem Grunde wurde die Richtlinie Vollzeitpflege zuletzt 2020 angepasst. Eine
Veränderung zur Gewährung des Kinderschutzes in Pflegefamilien gem. des neuen Kinder-
und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) steht an.
Der Deutsche Verein für öffentliche und private
Fürsorge empfiehlt jährlich, in der Regel im September eines Jahres, die
Fortschreibung der Pauschalbeträte in der Vollzeitpflege (§ 33, 39 SGB VIII)
zuletzt am 14.09.2021 für 2022. Das Nds. Ministerium für Soziales, Gesundheit
und Gleichstellung setzt die Pflegesätze per Erlass (Nds. MBI. Nr. 48/ 2021)
fest.
Es ist davon auszugehen, dass sich die Pflegesätze zum
01.01.2023 wesentlich erhöhen werden. Eine Nachfrage beim Landesjugendamt
ergab, dass derzeit keine vorzeitige Erhöhung für die Pflegefamilien bekannt
ist. Die finanzielle Mehrbelastung durch die gestiegenen Kosten der
Lebenshaltung in den Pflegefamilien wird also erst ab dem 01.01.2023
berücksichtigt.
Eine Umfrage bei den Landkreisen Aurich und Wittmund
sowie bei der Stadt Wilhelmshaven hat ergeben, dass dort keine derartigen
Anfragen der Pflegeeltern vorliegen und man einer solchen Anfrage auf Grund der
Verbindlichkeit des Erlasses auch nicht nachkommen würde.
Der Landkreis Friesland hat sich bislang immer an den
Erlass des Landes Nds. gehalten, es gibt keine rechtliche Grundlage aus dem SGB
VIII heraus dies abzuändern und würde zudem dem System der Festlegung per
Erlass widersprechen. Eine weitergehende
Leistung würde somit eine freiwillige Leistung bedeuten. Eine Anerkennung der
freiwilligen Leistung durch Kostenerstatter (von derzeit 151 Pflegekinder sind
83 Fälle mit einem Kostenerstatter abzurechnen) ist fraglich.
Für das Haushaltsjahr 2023 stehen aus Sicht der
Verwaltung keine Mittel zur Verfügung, um diese freiwillige Leistung noch in
2022 auszuzahlen.
Sollte seitens der Politik einer freiwilligen Leistung
für 2023 zugestimmt werden, so schlägt die Verwaltung vor, einen einmaligen
Pauschalbetrag von 100 € ohne Anerkennung einer Rechtspflicht an die
Pflegefamilien im Jahr 2023 auszuzahlen. Dies würde bei 151 Pflegekindern eine
freiwillige Leistung von 15.100 € bedeuten, dieser Betrag würde bei der
Haushaltsplanung 2023 berücksichtigt.
Geänderter Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss stimmt der einmaligen Zahlung von 100 €
pro Pflegekind für das Haushaltsjahr 2023 zu. Die Verwaltung wird gebeten den
voraussichtlichen Gesamtbetrag in Höhe von 15.100 € in die Haushaltsplanung
2023 einzubringen.
1. Der Ausschuss stimmt der einmaligen Zahlung von 300 € pro Pflegekind
für das Haushaltsjahr 2022 zu.
2. Die Verwaltung wird gebeten, dem Jugendhilfeausschuss Anfang 2023
einen Entwurf zur Anpassung der Richtlinie über die Hilfen zur Erziehung in
Form von Vollzeitpflege vorzulegen.
Anlagen:
1. E-Mail des Adoptiv,- und Pflegeelternverein
Friesland e.V.