Betreff
Inflationsausgleich für Pflegefamilien
Vorlage
0292/2022
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Inflationsausgleich für Pflegefamilien

Anfrage des Adoptiv- und Pflegeelternvereins Friesland e.V. auf Zahlung eines Entlastungsbetrages auf Grund gestiegener Kosten für Pflegekinder

 

Das Vorhandensein von Pflegefamilien ist für das Aufwachsen von Kindern, die einer außerfamiliären Unterbringung bedürfen, ein hohes Gut. Pflegefamilien bieten diesen Kindern in familiärer Atmosphäre eine intensive und liebevolle Förderung für deren positive Entwicklung. Nicht selten passen Pflegefamilien die eigenen Lebensentwürfe den Bedarfen der Pflegekinder an. Seit kurzem, ca. 2 Jahren, gibt es eine intensive Zusammenarbeit mit dem Adoptiv- und Pflegeelternverein Friesland e.V., um die Lebenssituation von Pflegefamilien noch besser kennenzulernen und notwendige Leistungen für eine positive Entwicklung der Pflegekinder passgenauer entwickeln zu können. Aus diesem Grunde wurde die Richtlinie Vollzeitpflege zuletzt 2020 angepasst. Eine Veränderung zur Gewährung des Kinderschutzes in Pflegefamilien gem. des neuen Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) steht an.

 

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge empfiehlt jährlich, in der Regel im September eines Jahres, die Fortschreibung der Pauschalbeträte in der Vollzeitpflege (§ 33, 39 SGB VIII) zuletzt am 14.09.2021 für 2022. Das Nds. Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung setzt die Pflegesätze per Erlass (Nds. MBI. Nr. 48/ 2021) fest.

Es ist davon auszugehen, dass sich die Pflegesätze zum 01.01.2023 wesentlich erhöhen werden. Eine Nachfrage beim Landesjugendamt ergab, dass derzeit keine vorzeitige Erhöhung für die Pflegefamilien bekannt ist. Die finanzielle Mehrbelastung durch die gestiegenen Kosten der Lebenshaltung in den Pflegefamilien wird also erst ab dem 01.01.2023 berücksichtigt.

Eine Umfrage bei den Landkreisen Aurich und Wittmund sowie bei der Stadt Wilhelmshaven hat ergeben, dass dort keine derartigen Anfragen der Pflegeeltern vorliegen und man einer solchen Anfrage auf Grund der Verbindlichkeit des Erlasses auch nicht nachkommen würde.

 

Der Landkreis Friesland hat sich bislang immer an den Erlass des Landes Nds. gehalten, es gibt keine rechtliche Grundlage aus dem SGB VIII heraus dies abzuändern und würde zudem dem System der Festlegung per Erlass widersprechen.  Eine weitergehende Leistung würde somit eine freiwillige Leistung bedeuten. Eine Anerkennung der freiwilligen Leistung durch Kostenerstatter (von derzeit 151 Pflegekinder sind 83 Fälle mit einem Kostenerstatter abzurechnen) ist fraglich.

 

Für das Haushaltsjahr 2023 stehen aus Sicht der Verwaltung keine Mittel zur Verfügung, um diese freiwillige Leistung noch in 2022 auszuzahlen.

 

Sollte seitens der Politik einer freiwilligen Leistung für 2023 zugestimmt werden, so schlägt die Verwaltung vor, einen einmaligen Pauschalbetrag von 100 € ohne Anerkennung einer Rechtspflicht an die Pflegefamilien im Jahr 2023 auszuzahlen. Dies würde bei 151 Pflegekindern eine freiwillige Leistung von 15.100 € bedeuten, dieser Betrag würde bei der Haushaltsplanung 2023 berücksichtigt.

 


Geänderter Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss stimmt der einmaligen Zahlung von 100 € pro Pflegekind für das Haushaltsjahr 2023 zu. Die Verwaltung wird gebeten den voraussichtlichen Gesamtbetrag in Höhe von 15.100 € in die Haushaltsplanung 2023 einzubringen.

1. Der Ausschuss stimmt der einmaligen Zahlung von 300 € pro Pflegekind für das Haushaltsjahr 2022 zu.

2. Die Verwaltung wird gebeten, dem Jugendhilfeausschuss Anfang 2023 einen Entwurf zur Anpassung der Richtlinie über die Hilfen zur Erziehung in Form von Vollzeitpflege vorzulegen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:       Ja       Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche

Folgekosten

 Finanzierung:

  Eigenanteil                objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

€ 15.100 (2023)

rd. 16.000

 

 

 

Erfolgte Veranschlagung:    ja, mit 15.000            Nein

im   Ergebnishaushalt 2023    Finanzhaushalt    Produkt- bzw. Investitionsobjekt:

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung:    ja   nein

Falls ja, in welcher Art:

Vorlage betrifft klimarelevante Maßnahmen:    ja   nein

Falls ja, in welcher Art:

Vorlage bezieht sich auf

XXX

MEZ  Nr.

Titel: 

HSP  Nr. 

Titel:  

                                                

 

                                    

Sachbearbeiterin                     Fachbereichsleiterin

Sichtvermerke:

 

                                                             

Dezernentin                      Kämmerei                         Landrat

Abstimmungsergebnis:

Fachausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreisausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreistag

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

 


Anlagen:

1.  E-Mail des Adoptiv,- und Pflegeelternverein Friesland e.V.