Begründung:
Der Fachbereich Jugend, Familie, Schule und Kultur
diskutiert seit längerem die allgemeine Kostensteigerung im Bereich des
Lebensunterhaltes sowie die Energiekostensteigerung in Zusammenhang mit seinen
Leistungen an die Vertragspartner. Dazu war geplant, auch die diesbezüglichen
Leistungen in der Kindertagespflege
(KTP) zu überprüfen.
Zum Sachaufwand im
Sinne des § 23 Abs. 2 Nr. 1 SGB VIII gehören all die sächlich-en Mittel, die
notwendig sind, um gegenüber den leistungsberechtigten
Kindern
die in § 22 SGB VIII (auch) für die Kindertagespflege beschriebene Förderung zu
erbringen, die aus Erziehung, Bildung und Betreuung besteht. Zum Sachaufwand
gehören, lt. Expertise des Deutschen
Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. die Raumkosten (Mietkosten bzw. bei Benutzung
eigener Räume die Nutzungskosten) sowie die (kalten und warmen) Nebenkosten
(Wasser, Entwässerung, Müllabfuhr, Heizungskosten usw.), Strom sowie
Reinigungskosten der Räume.
In ersten
Überlegungen erscheint ein genereller Energiekostenzuschuss
(z.B. pro Kindertagespflegekind oder pro betreuendem Haushalt) nicht opportun,
da die Kindertagespflegepersonen ja vielfach in den Räumlichkeiten, in denen
sie die Kinder betreuen, wohnen. Und in anderen Fällen (Großtagespflegestellen,
in denen in den Räumlichkeiten des Landkreises auch Kinder von
Landkreisbeschäftigten betreut werden) werden die Energiekosten durch den
Landkreis getragen. Von daher käme in einer ersten Betrachtung lediglich ein
höherer Stundensatz an die Kindertagespflegepersonen in Betracht, um insgesamt
eine Gleichbehandlung sicherzustellen.
Bei
den Sachkosten sind, wie oben erläutert, die Energiekosten mit enthalten. Hier
könnte man den Sachkostenanteil erhöhen, denn dort wirken sich direkt erhöhte
Kosten aus. Aber auch künftige Senkungen der Energiekosten sollten mit in die
Betrachtung aufgenommen werden. Eine Veränderung des Sachkostenanteils bedarf
der Änderung der Satzung und stellt eine freiwillige Leistung dar, für die im
Haushaltsjahr 2022 keine Mittel zur Verfügung stehen.
Geänderter Beschlussvorschlag:
1. Ein pauschaler Energiekostenzuschuss
pro Kindertagespflegeinrichtung wird abgelehnt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, für das Haushaltsjahr 2023 die Höhe des
Stundensatzes und des Sachkostenanteils
für die Kindertagespflegepersonen sowie eine angemessene Erhöhung zu
prüfen. Ein entsprechender Änderungsentwurf der Satzung des Landkreises Friesland über die
Förderung von Kindern und die Erhebung von Kostenbeiträgen in der Kindertagespflege
ist ggfs. dahingehend vorzubereiten.
1. Die Verwaltung wird beauftragt, einen
konkreten Lösungsansatz mit den HVB´s der Städte und Gemeinden zur Stützung der
Strukturen zu erarbeiten und dem Kreisausschuss vorzustellen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, für das Haushaltsjahr 2023 die Höhe
des Stundensatzes und des Sachkostenanteils
für die Kindertagespflegepersonen sowie eine angemessene Erhöhung zu
prüfen. Ein entsprechender Änderungsentwurf der Satzung des Landkreises Friesland über die
Förderung von Kindern und die Erhebung von Kostenbeiträgen in der
Kindertagespflege, einschl. eines Indexwertes zur jährlichen Anpassung, ist
ggfs. dahingehend vorzubereiten.
Anlagen: