Betreff
Sachstandsbericht zum Ausbau der Barrierefreiheit in den landkreiseigenen Gebäuden
Vorlage
0304/2022
Art
Beschlussvorlage ohne Kämmerei

Begründung:

Seit der Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung in das niedersächsische Schulgesetz 2012, setzt der Landkreis Friesland konsequent bauliche Maßnahmen zur inklusiven Beschulung um. Von Anfang an war klar, die Ziele und Maßnahmen lassen sich entsprechend der finanziellen und personellen Ressourcen nur sukzessive umsetzen.

 

Bei Neubauten werden die Anforderungen der Normen zur Barrierefreiheit in der Planung mitberücksichtigt. Auch im Bereich von Sanierungsarbeiten werden die Anforderungen der Normen zur Barrierefreiheit grundsätzlich umgesetzt.

 

Schwerpunktmäßig betrifft es die Bereiche:

 

·         Äußere Zugänglichkeit (Wege, Stellplätze, Rampenanlage, Zugang zum Gebäude)

·         Innere Zugänglichkeit (Türen, Flure, Aufzüge)

·         Sanitäre Einrichtungen (WC-Anlagen, Duschen, Umkleiden)

 

Im Bereich der Schul- und Verwaltungsgebäude ist der Ausbau der Barrierefreiheit zu einem großen Teil abgeschlossen (grün) bzw. befindet sich in Planung (gelb).

 

Bei einigen wenigen Schulen (rot) sind Umbauten aufgrund der baulichen Gegebenheiten nur schwer bzw. unter großen baulichen und finanziellen Aufwand möglich. Hier ist zu prüfen, ob im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben von den Vorschriften der Bauordnung zur Barrierefreiheit abgewichen werden kann.

 

Der Fokus bei der Umsetzung der barrierefreien Vorgaben der landkreiseigenen Liegenschaften lag insbesondere bei den Schulgebäuden. Einige Sporthallen erfüllen durch umfangreiche Sanierungsmaßnahmen sogar die Kriterien für Barrierefreiheit in vollem Umfang und bei einigen Sporthallen sind Teilbereiche schon rollstuhlgerecht (grün) ausgeführt. Durch den, im Sommer dieses Jahres, verabschiedeten Masterplan zur Sanierung der Sportstätten erfährt die inklusive Beschulung auch im Bereich Sport nun eine Verbindlichkeit. Die Behebung der baulichen Defizite in diesen Sportgebäuden (gelb) werden in der weiteren Planung berücksichtigt.

 

Wie auch bei den o.a. Schulgebäuden können auch bei den Sporthallen Teilbereiche aufgrund der vorzufindenden baulichen Umstände Maßnahmen zur Barrierefreiheit nur bedingt bzw. unter großen baulichen und finanziellen Aufwand möglich.

 

Eine Übersicht über den Stand des Ausbaus können Sie den beigefügten Anlagen entnehmen.

 

 


Beschlussvorschlag:

Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:       Ja       Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche

Folgekosten

 Finanzierung:

  Eigenanteil                objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

€ XXXXX

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

Erfolgte Veranschlagung:    ja, mit             Nein

im   Ergebnishaushalt    Finanzhaushalt    Produkt- bzw. Investitionsobjekt: XXXX

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung:    ja   nein

Falls ja, in welcher Art: XXXX

Vorlage betrifft klimarelevante Maßnahmen:    ja   nein

Falls ja, in welcher Art: XXXX

Vorlage bezieht sich auf

XXX

MEZ  Nr. 2

Titel: Erziehung und Bildung stärken

HSP  Nr.  2.5

Titel: Fortsetzung der Sanierung und Substanzerhaltung der Schul- und Sportstätten  

                                                

 

                                    

Sachbearbeiter/in                    Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:

 

                                                             

Dezernent/in                     Kämmerei                         Landrat

Abstimmungsergebnis:

Fachausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreisausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreistag

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

 


Anlagen:

·         Übersicht Schul- und Verwaltungsgebäude

·         Übersicht Sporthallen