Betreff
Namensgebung der Haupt- und Realschule Sande gem. § 107 Nds. Schulgesetz
Vorlage
469/2009
Art
Beschlussvorlage

Begründung:


Der Schulvorstand der Haupt- und Realschule Sande hat in seiner Sitzung am 26.03.2009 einstimmig entschieden, dass die Haupt- und Realschule Sande den Namen „Schule am Falkenweg“ erhalten soll. In der Anlage ist der künftige Kopfbogen mit Logo der Schule abgebildet.


Gem. § 107 Nds. Schulgesetz hat die Haupt- und Realschule Sande dem Landkreis Friesland diesen Vorschlag zur Entscheidung vorgelegt.


Die Namensgebung orientiert an der postalischen Lage der Schule Falkenweg 3 und stimmt insoweit mit den Ausführungen des Nds. Schulgesetzes zur Namensfindung für eine Schule überein.


Die Verwaltung schlägt vor, dem Antrag auf Namensgebung der Haupt- und Realschule Sande zuzustimmen. Die Schule führt künftig den Namen „Schule am Falkenweg“.


Beschlussvorschlag:

Dem Antrag auf Namensgebung „Schule am Falkenweg“ wird zugestimmt. Die Schule führt künftig den Namen „Schule am Falkenweg“.



Finanzielle Auswirkungen: Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche Folgekosten

Finanzierung:


Eigenanteil

objektbezogene Einnahmen



Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen


Erfolgte Veranschlagung:Ja, mit € Nein

im Ergebnishaushalt Finanzhaushalt Produkt- bzw. Investitionsobjekt:


gez. Lorenz

Sachbearbeiter/in Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:

gez. Ambrosy

Abteilungsleiter Kämmerei Landrat

Beratungsergebnis:

Einstimmig

Ja-Stimmen



Nein-Stimmen



Enthaltungen



Kenntnisnahme

Lt. Beschluss­vorschlag

Abweichender Beschluss



Anlagen: