Betreff
Neuwahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter bei dem Verwaltungsgericht Oldenburg, hier: Benennung von Personen in die Vorschlagsliste
Vorlage
668/2010
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Die Amtszeit der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter am Verwaltungsgericht Oldenburg endet mit Ablauf des 30. Juni 2010. In Vorbereitung der fälligen Neuwahlen sind neben der Benennung von Wahlbevollmächtigten und deren Vertreter auch die sog. Vorschlagslisten für die ehrenamtlichen Richter/innen durch die Kreise und kreisfreien Städte aufzustellen. Hierauf weist der Präsident des Verwaltungsgerichts Oldenburg mit Schreiben vom 12. Januar 2010 hin.


Der beim Verwaltungsgericht bestehende Wahlausschuss hat die Anzahl der vom Landkreis Friesland zu benennenden Personen für die Vorschlagsliste auf 16 festgelegt. Diese müssen die Voraussetzungen zur Berufung als ehrenamtliche Richterin bzw. ehrenamtlicher Richter erfüllen.


Nicht in die Vorschlagsliste aufgenommen werden dürfen demnach


Richter, Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst, soweit sie nicht ehrenamtlich tätig sind,


Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit,


Rechtsanwälte und Notare und Personen, die fremde Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig besorgen.


---


Im Gegensatz zu Mitgliedern des Landtages und des Bundestages können Mitglieder des Kreistages sowie eines Stadt- oder Gemeinderates durchaus das Amt eines ehrenamtlichen Richters ausüben.


Im Rahmen des Besetzungsverfahrens in 2005 hat die Verwaltung klären können, dass auch Ruhestandsbeamte lt. Ausführungsbestimmungen zu ehrenamtlichen Richtern berufen werden dürfen.


Gemäß Berechnung nach Hare-Niemeyer verteilt sich das Vorschlagsrecht für die 16 Benennungen wie folgt auf die Fraktionen bzw. Gruppen des Kreistages Friesland:


SPD/FDP 8 Personen

CDU 4 Personen

B 90/Die Grünen/MMW/Linksbündnis 2 Personen

UWG/SWG 1 Person

BfB 1 Person


Die Fraktionsvorsitzenden haben diese Information mit der Bitte erhalten, entsprechende Vorschläge zu erarbeiten. Ihnen wurden informatorisch auch die Namen der für die Wahlperiode 2005 bis 2010 benannten Personen zugeleitet.


Die Annahme der Vorschlagslisten durch den Kreistag erfordert gemäß § 28 Satz 4 Verwaltungsgerichtsordnung die Zustimmung von 2/3 der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch die Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl.


Es wird um entsprechende Vorschläge und bestätigende Beschlussfassung gebeten.





Beschlussvorschlag:

Die Benennung von 16 Personen für die Vorschlagsliste zur Neuwahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter am Verwaltungsgericht Oldenburg erfolgt gemäß Vorschlag der Fraktionen und Gruppen.


Finanzielle Auswirkungen: Ja Nein - entf. -

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche Folgekosten

Finanzierung:


Eigenanteil

objektbezogene Einnahmen



Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen


Erfolgte Veranschlagung:Ja, mit € Nein

im Ergebnishaushalt Finanzhaushalt Produkt- bzw. Investitionsobjekt:

gez. Gerda Gerdes

___________________ ____________________

Sachbearbeiter/in Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke: gez. Sven Ambrosy

____________ ________________ ________________

Abteilungsleiter Kämmerei Landrat

Beratungsergebnis:

Einstimmig

Ja-Stimmen



Nein-Stimmen



Enthaltungen



Kenntnisnahme

Lt. Beschluss­vorschlag

Abweichender Beschluss



Anlagen:

Muster eines Erklärungsvordrucks