Begründung:
Wie
seitens der Verwaltung bereits vorgetragen wurde, ist das
Ingenieurbüro Hinrichs, Bad Zwischenahn, mit der
Genehmigungsplanung und der Erstellung der Antragsunterlagen für
die Rekultivierung des III. Bauabschnitts der ehemaligen Deponie
Varel-Hohenberge beauftragt worden. Genehmigungsbehörde für
die Rekultivierung ist das Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg.
Die
ursprüngliche Planung sah vor, mit der Rekultivierung in 2010 zu
beginnen. Entsprechende Haushaltsmittel waren auch eingeplant.
Bei der
Erstellung der Antragsunterlagen zeigte sich jedoch, dass für
den Deponiekörper noch Standsicherheitsberechnungen bezüglich
des späteren Betriebes mit Fahrzeugen und Geräten während
der Bauphase erforderlich sind. Für diese
Standsicherheitsberechnungen sind u. a. auch entsprechende
Wasserstände im Deponiekörper zu überprüfen und
nachzuweisen.
Dafür sind noch 12 Beobachtungsbrunnen zu
erstellen. Diese Maßnahme musste unter Beachtung von
entsprechenden Fristen ausgeschrieben werden.
Die Erstellung
der Antragsunterlagen verzögert sich dadurch; bezüglich der
vorzulegenden Unterlagen und Daten besteht jedoch mit dem
Gewerbeaufsichtsamt bereits im Vorfeld enger Kontakt, um
sicherzustellen, dass diese weitestgehend abgestimmt sind, wenn sie
dort zur Prüfung vorgelegt werden.
Das Gewerbeaufsichtsamt muss nach Einreichung der Antragsunterlagen die komplexen Sanierungsmaßnahmen prüfen und genehmigen. Die Genehmigung der Rekultivierungsmaßnahmen wird eventuell noch in 2010 erfolgen.
Danach
müssen die Baumaßnahmen ausgeschrieben werden;mit dem
Beginn der Rekultivierungsmaßnahmen ist daher definitiv nicht
mehr im Jahr 2010, sondern wohl
erst zum Frühjahr / Sommer
2011 zu rechnen.
Die notwendigen Haushaltsmittel für die
Rekultivierung und die sich danach ergebenden Folgekosten sind ab dem
Jahr 2011 aus der vorhandenen Rekultivierungsrücklage für
die Deponie Varel bereitzustellen.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss nahm die Ausführungen zur Kenntnis.
Finanzielle Auswirkungen: Ja X |
Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten) |
Direkte jährliche Folgekosten |
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Nach der Ausschreibung |
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Haushaltsmittel für die Rekultivierung der Deponie werden durch die bestehende Rekultivierungsrücklage gedeckt. im Ergebnishaushalt X Finanzhaushalt Produkt- bzw. Investitionsobjekt: |
___ _________________________gez Peters Sachbearbeiter/in Fachbereichsleiter |
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Beratungsergebnis: |
Einstimmig |
Ja-Stimmen
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Nein-Stimmen
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Enthaltungen
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