Begründung:
Der Kreisbrandmeister Reinhard Oncken und und der stellv. Kreisbrandmeister Helmer Schönheim scheiden beide am 31. Mai 2011 nach Erlangung der Altersgrenze aus dem aktiven Dienst aus.
Gemäß § 20 Abs. 4 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes (NBrandSchG) vom 8. März 1978, in der jetzt gültigen Fassung, haben die Stadt,- Gemeinde- und Ortsbrandmeister in ihrer Sitzung am 18.10.2010 beschlossen, dem Kreistag vorzuschlagen, den stellv. Kreisbrndmeister Gerd Zunken, Schortens, zum Kreisbrandmeister und den Oberbrandmeister Olaf Fianke, Varel, zum stellv. Kreisbrandmeister zu ernennen.
Der zuständige Regierungsbrandmeister Junker hat gegen die Wahl keine Bedenken erhoben.
Beschlussvorschlag:
Auf Vorschlag der Stadt-, Gemeinde- und Ortsbrandmeister wird dem Kreistag vorgeschlagen, den 2. stellv. Kreisbrandmeister Gerd Zunken zum Kreisbrandmeister und den Oberbrandmeister Olaf Fianke zum stellv. Kreisbrandmeister unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von 6 Jahren zu ernennen.