Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Nein: 5, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:


  1. Dem Antrag der Stadt Schortens, von den übertragenen Aufgaben nach dem SGB XII und dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) entbunden zu werden, wird mit Wirkung zum 1.Januar 2015 zugestimmt.

2.

Die Satzung des Landkreises Friesland über die Heranziehung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden zur Durchführung der dem Landkreis als örtlicher Träger der Sozialhilfe obliegenden Aufgaben nach dem Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch (SGB XII), zuletzt geändert durch die 2. Änderungssatzung vom 2. November 2011 und die Satzung des Landkreises Friesland über die Heranziehung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden zur Durchführung der dem Landkreis obliegenden Aufgaben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) vom 24. Juni 2009, zuletzt geändert durch die 1. Änderungssatzung vom 2. November 2011, werden zum 31.12.2014 aufgehoben.




Der Kreistag nahm die Ausführungen zu TOP 3.1.9 der Kreisausschuss-Niederschrift vom 11. Dezember 2013 zur Kenntnis. - Kreistagsabgeordneter Chmielewski bat um Absetzung des Beschlusses; man möge überdenken, ob die Empfehlung wirklich im Interesse der Bürger bzw. Leistungsbezieher sei. Nachdem zunächst die Gemeinde Wangerland die Aufgabenwahrnehmung abgegeben habe, sei nun ein Antrag der Stadt Schortens mit derselben Zielrichtung erfolgt. Vorgeschlagen werde nun ein genereller Aufgabenübergang auf den Landkreis, obwohl sich mindestens zwei Kommunen - zu Recht - dagegen aussprächen. Denn im Grunde sei alles Handeln auf mehr Bürgernähe und Nahversorgung ausgerichtet. Wenn der Landkreis die Aufgabe auf Wunsch von Kommunen an sich ziehe, sei das legitim. Für Schortens lasse sich dieser Schritt wegen der Nähe zu Jever auch praktizieren. Andererseits dürfe sich die Stadt Schortens dadurch nicht einseitig zu Lasten der anderen Kommunen wirtschaftlich besser stellen. Der Landkreis müsse dann auch die übrigen Kommunen finanziell gleichstellen, indem sie entsprechende Fallpauschalen (jew. 388 Euro) erhielten.


Die vollständige Übernahme der Aufgaben auf den Landkreis sei kostentechnisch eine „Nullnummer“; alle Kosten verblieben beim Kreis. Im Gegenzug zerschlage man aber gute, gewachsene Strukturen, die bisher eine ortsnahe Ansprechfunktion gewährleisteten.


Er beantrage, so Herr Chmielewski, die Angelegenheit nochmals in Ruhe zu diskutieren und heute von der Tagesordnung abzusetzen.


Der Kreistag lehnte den Absetzungsantrag mehrheitlich bei 2 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung ab.


Gemäß Empfehlung des Kreisausschusses vom 11. Dezember 2013 fasste der Kreistag sodann folgenden …




Abstimmungsergebnis:

mehrheitliche Zustimmung bei 5 Gegenstimmen und 1 Enthaltung