Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Maßnahme „Herstellung einer Deichtrift“ in Crildumersiel im Jahre 2014 zwecks Nutzung des seeseitigen Deichsicherungsweges für Radfahrer wird zugestimmt, wenn hierfür Fördermittel nach dem Entflechtungsgesetz gewährt werden.

Diese Zustimmung ergeht unter der Voraussetzung, dass mangels in 2014 vorhandener Haushaltsmittel des Landkreises eine Vorfinanzierung des III. Oldenburgischen Deichbandes erfolgt und die Maßnahme -ggf. unter Verschiebung anderer im Investitionsprogramm eingeplanter Mittel- im Zuge der Haushaltsplanung für 2015 ohne Aufstockung der gesamten Mittel für den Straßenbau beordnet werden kann.


Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Partner III. Oldenburgischer Deichband eine Verwaltungsvereinbarung abzuschließen.



Der Landkreis verfolgt eine Planung für die Herstellung eines Radweges von der L 810 (Schmidtshörn) bis Crildumersiel, und zwar an der rechten Seite (von Schmidtshörn kommend), die Einleitung des erforderlichen Planfeststellungsverfahrens wird voraussichtlich noch in diesem Jahr erfolgen. Das bisherige Konzept sah vor, in Höhe km 2,481 bis km 5,480 außendeichs den Deichsicherungsweg als Radweg auszubauen, der in Höhe km 5,550 wieder an das vorhandene Wegenetz vor dem Hafen Wangersiel anschließt. Hierdurch entstünde eine touristisch äußerst attraktive Strecke für Radwanderer, die auch verkehrssicherheitlich sehr sinnvoll wäre, würde doch die Nutzung der ausgesprochen schmalen Fahrbahn für den Radfahrer auf dem Deich entfallen!


Die Maßnahme war bereits bei der Förderbehörde angemeldet worden, ist grundsätzlich förderfähig und befindet sich im sog. Mehrjahresprogramm. Ohne Berücksichtigung der erforderlichen Trift über den Deich in Höhe km 2,481 war bislang von Kosten für den Landkreis in Höhe von 298.000 € ausgegangen worden.


Nunmehr wurden intensive Gespräche mit den beteiligten Stellen III. Oldenburgischer Deichband, NLWKN, Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Gemeinde Wangerland und Wangerland Touristik GmbH geführt, die eine für alle Beteiligten interessante Lösung ergaben:


Ist im Vorjahr bereits ein Teilstück des seeseitigen Deichsicherungsweges nach küstenschutztechnischen Bedürfnissen ertüchtigt worden, soll in diesem Jahr das weitere Teilstück Richtung Crildumersiel fertig gestellt werden, und zwar in einer Breite von 3 m. Entgegen früherer Überlegungen wird dieser Weg nunmehr zu 100 % aus Küstenschutzmitteln finanziert, eine Kostenbeteiligung des Landkreises für den seeseitigen Weg ist nicht mehr vorgesehen. Vor einer Freigabe für Radfahrer war lediglich noch die Übernahme der Verkehrssicherungspflicht zu klären, die jedoch nunmehr analog anderer für Radfahrer nutzbarer Wege die Wangerland Touristik GmbH auf der Grundlage einer vorhandenen Rahmen-Vereinbarung übernimmt.


Nunmehr gilt es noch eine Deichtrift im Bereich Crildumersiel zu realisieren, d.h. eine Überquerungsmöglichkeit für Radfahrer von Schmidtshörn kommend; diese ist nunmehr grob seitens des NLWKN konzeptioniert und berücksichtigt die Radwegplanung des Landkreises für das Teilstück von der L 810 bis Crildumersiel. Die Trift wird nach der als Anlage beigefügten Konzeptskizze (wegen der Mitnutzung zu Deichsicherungszwecken) ebenfalls in 3,0 m Breite hergestellt werden und neben der auf den Deich verschwenkenden Fahrbahn verlaufen. Die bisherige grobe Kostenberechnung geht von einem Kostenvolumen von ca. 200.000 € aus, wovon der Deichband nochmals (wegen der Verbreiterung/ siehe oben) einen Kostenanteil von ca. 40.000 € übernehmen würde, so dass der Anteil des Landkreises Friesland bei ca. 160.000 € läge.


Inzwischen hat der III. Oldenburgische Deichband gegenüber dem Landkreis dokumentiert, dass die Maßnahme noch in 2014 abgewickelt werden muss, da ein Aufschub der Maßnahme -verbunden mit der o.g. Ertüchtigung des Deichsicherungsweges- nicht möglich ist. Die Maßnahme wird mit EU-Mitteln finanziert, wobei die bewilligten Mittel aufgrund des derzeit geltenden Förderprogrammes bis 01.10.2014 verausgabt sein müssen.


Umgehend wurden seitens des Landkreises im Ergebnis dieser interessanten Sachlage erste Abstimmungsgespräche mit der Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Oldenburg, als Förderbehörde für die kommunale Verkehrsinfrastruktur (Entflechtungsgesetz, früher GVFG) geführt, um ggf. noch Zuschüsse nach dem Entflechtungsgesetz zu generieren (siehe oben, bisherige Anmeldung sah die „Gesamt“-Radwegmaßnahme entlang der K 331 von Crildumersiel nach Horumersiel vor). Diese ersten Abstimmungen waren positiv, so dass die Zwangsmaßnahme (siehe oben/ Bau durch III. Oldenburgischen Deichband) ggf. noch in das Bauprogramm 2014 aufgenommen werden kann, wenn umgehend eine Antragstellung erfolgt mit den erforderlichen Unterlagen Verwaltungsvereinbarung, Lageplan, Kostenberechnung.


Der Landkreis hat im Haushalt 2014 für die Maßnahme bislang keine Mittel eingestellt, wobei die Möglichkeit der Vorfinanzierung des Kostenanteils des Landkreises durch den III. Oldenburgischen Deichband bereits zugesichert wurde. Das Investitionsprogramm des Landkreises sieht z.Z. für 2015 einen Ansatz von 70.000 € (2016: 50.000 €/ 2017: 20.000 €) vor, so dass vorgeschlagen wird, im Rahmen der Haushaltsplanung für 2015 -im Falle der Umsetzung dieses Projektes- diese Maßnahme ggf. durch Verschiebung anderer Mittel im Finanzhaushalt zu beordnen (z.B. Verschiebung der eingeplanten Mittel für die Bahnverlegung Sande, die -zumindest nicht in voller Höhe von 800.000 €- nicht in 2015 benötigt werden).


Anzumerken bleibt, dass die planungsrechtliche Absicherung noch seitens des Deichbandes mit der unteren Deichbehörde des Landkreises abgestimmt wird.



Herr Hinrichs erläuterte noch Einzelheiten zu den Vorteilen über die geplante „Partnerschaft“ mit dem III. Oldenburgischen Deichband und hob positiv hervor, dass auch hier Fördermittel in Aussicht stehen. Die Verwaltung beabsichtigt daher, die erforderlichen Verwaltungsvereinbarungen schnellstmöglich abzuschließen und einen Fördermittelantrag zu stellen.


Abstimmungsergebnis:

einstimmig