Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:


  1. Dem Abschluss des Mietvertrages (Mietdauer 7 Jahre) für Räumlichkeiten in der Mühlenstraße 59, Jever, zur Einrichtung einer Großtagespflegestelle wird zugestimmt.

  2. Die außerplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von rund 8.000 Euro für die An-mietung von Räumlichkeiten in der Mühlenstraße 59, Jever, können aus dem FB-Budget 61 gedeckt werden. / Kenntnisnahme

  3. Die außerplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von 26.000 Euro für die Herrichtung der angemieteten Räume zu einer Großtagespflegestelle in der Mühlenstraße 59, Jever, können durch die Aufstockung des laufenden Budgets mit Haushaltsermächtigungen des Vorjahres im Budget des FB 61 gedeckt werden. / Kenntnisnahme

  4. Der gestellte Förderantrag des Landkreises Friesland nach der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für den Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren“ bei der Niedersächsischen Landesschulbehörde wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

5. Um zeitliche Verzögerungen beim Abschluss des Mietvertrages und der Vergabe

der Aufträge zur vermeiden, wird der außerplanmäßigen Ausgabe im Wege einer

Eilentscheidung nach § 89 NKomVG zugestimmt. / Kenntnisnahme der KA-

Entscheidung vom 12.03.2014





Der Kreistag nahm die Ausführungen bzw. die Eilentscheidung des Kreisausschusses zu TOP 3.1.5 der Kreisausschuss-Niederschrift vom 12. März 2014 zur Kenntnis. Kreistagsabgeordneter Harms erklärte, grundsätzlich begrüße die FDP-SWG-UWG-BBV/F-Gruppe die Einrichtung von Großtagespflegestellen im Kreisgebiet. Erst heute sei in der Presse über das entsprechende Angebot des Nordwest-Krankenhauses Sanderbusch berichtet worden. In der Bauausschuss-Sitzung am 4. März habe er den Antrag gestellt, vor der Beschlussfassung eine Ortsbesichtigung der Immobilie Mühlenstraße 59 in Jever vorzunehmen. Dazu habe er eine ausführliche Begründung hinsichtlich der Lage (viel befahrene Straße und zu kleine Außenflächen), des verwohnten Zustandes des Objektes, der Renovierungskosten von 26.000,-- Euro und der Maklercourtage gegeben und auf alternative kreiseigene Liegenschaften hingewiesen.


Wichtig sei ihm gewesen, dass auch auswärts wohnende Fachausschussmitglieder den tatsächlichen Zustand des Objektes und dessen Lage mit in ihre Entscheidung einbezögen. Warum über seinen Antrag nicht abgestimmt worden und keine Protokollierung erfolgt sei, vermöge er nicht zu beurteilen. Es bleibe der Eindruck, dass in dieser Angelegenheit Eile vor Gründlichkeit zähle, denn mit der Vorbereitung des Mietvertrages zum 1. März 2014 und den entsprechenden Ausschreibungen, Auftragsvergaben und Sanierungsarbeiten sei lt. Sitzungsniederschrift vom 4. März 2014 bereits begonnen worden.


Erste Kreisrätin Vogelbusch erklärte, über den von Herrn Harms gestellten Antrag sei, wenn auch nicht abgestimmt, so doch diskutiert worden. Keines der übrigen Bauausschussmitglieder habe eine Ortsbesichtigung für erforderlich gehalten, so dass eine Abstimmung darüber unterblieben sei. Herr Harms selbst habe in der Sitzung darauf auch nicht mehr hingewiesen. Die Beschlussfassung gebe insofern das Meinungsbild des Fachausschusses korrekt wieder.


Im Ergebnis der Beratung fasste der Kreistag folgenden



Abstimmungsergebnis:

zu Punkt 1) einstimmige Zustimmung bei 5 Enthaltungen,

zu den Punkten 2 – 5) Kenntnisnahme der Eilentscheidung des Kreisausschusses