Beschluss:

Die Beschlussfassung wird vertagt. Die Kreisverwaltung wird beauftragt, den Entwurf der neuen Heranziehungssatzung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz nochmals mit den Städten und Gemeinden zu erörtern und ggf. zu modifizieren. In einer Sondersitzung des Kreistages Ende Mai / Anfang Juni 2014 ist über die dann vorliegende Satzungsfassung zu beschließen.




Der Kreistag nahm die Ausführungen zu TOP 3.1.6 der KA-Niederschrift vom 12. März 2014 zur Kenntnis.


KTA Spiekermann sprach sich dafür aus, hinsichtlich der Aufgabenwahrnehmung alles beim Alten zu lassen. Die Städte und Gemeinden sollten nach wie vor Anlaufstelle vor Ort sein: die Beschlussvorlage sehe letztendlich aber eine Zentralisierung der Aufgaben in Jever vor. Für Betroffene aus den Gemeinden Bockhorn und Zetel sei es schwierig, bei Rückfragen oder persönlichen Rücksprachen nach Jever zu gelangen. Die umfassende Bearbeitung aller Fälle sollte daher vor Ort verbleiben.


- KTA Lies erschien am Sitzungsort. -


Herr Vehoff erklärte, die Thematik habe in den vergangenen Tagen an Dynamik gewonnen. Demnach sei die Mehrzahl der Hauptverwaltungsbeamten im Landkreis gegen die Aufhebung der Heranziehungssatzungen bzw. den Erlass einer modifizierten Satzung. Die CDU-Fraktion beantrage daher, den Beschluss heute nicht zu fassen, sondern die Verwaltung zu beauftragen, durch nochmalige Gespräche mit den Bürgermeistern doch noch zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Es gehe um Bürgernähe und die Gewährleistung einer vor-Ort-Betreuung; fraglich sei, ob es Sinn mache, alle Aufgaben nach Jever zu verlagern.


Frau Schlieper verwies auf die Grundsatzentscheidung des Kreistages vom 16. Dezember 2013. Heute gehe es nicht mehr um das Ob, sondern um das Wie der künftigen Regelungen. Bei der Gemeinde Wangerland habe man Informationen eingeholt, nachdem im Rahmen des Entschuldungsvertrages bereits die Aufgabenverlagerung auf den Kreis erfolgt sei. Dort gebe es keinerlei Probleme für die Anspruchsberechtigten, die ihnen zustehenden Hilfen sowohl vor Ort als auch beim Landkreis zu erhalten. Diese Art der – aktuell vorgeschlagenen – Aufgabenteilung sei also durchaus praktikabel. Viele aus dem betroffenen Personenkreis hätten ohnehin Dinge in der Kreisverwaltung zu erledigen. Fest vereinbart sei, dass niemand ohne Hilfestellung bleibe. - Entsprechend sei dies auch im aktuellen Satzungsentwurf geregelt, dass jeder Hilfe erhalte, wenn es z. B. um das Ausfüllen von Unterlagen gehe oder um Wohnungsbezug und -einrichtung in der Heimatgemeinde gehe. Es gebe somit keinen Grund, die anstehende Entscheidung zu vertagen.


KTA Chmielewski stellte fest, bei der Aufgabenverlagerung der Gemeinde Wangerland handele es sich um einen Sonderfall, da es sich um eine große Flächengemeinde handele. - Der Vorstoß der Stadt Schortens, sich ebenfalls der Aufgaben zu entledigen, sei Anlass für den Kreistag gewesen, in die nun vorgeschlagene Richtung zu denken. Von den sechs verbleibenden Gemeinden des Landkreises hätten Varel, Bockhorn und Zetel sich aber gegen eine Zentralisierung am Kreissitz ausgesprochen. Es sei Aufgabe des Kreistages, auch diesen Fakt zu werten.


Aus dem Begründungstext der Beschlussvorlage werde deutlich, dass es um eine „Verschlimmbesserung“ der Situation gehe. Man verfüge in den Kommunen über gut arbeitende Sozialämter; es gab und gebe keinerlei Kritik an deren Arbeit. Für die nun vorgesehene Beschlussfassung stelle der finanzielle Anreiz offenbar einen gewissen Entscheidungsdruck dar.


Der Landkreis ziehe entgegen dem Willen und Wollen dreier Gemeinden Aufgaben an sich und arbeite somit gegen die eigenen „Auftraggeber“. Varel habe erfreulicherweise durch das Dienstleistungszentrum eine ortsnahe Anlaufstelle für betroffene Bürgerinnen und Bürger. Grundsätzlich aber bleibe das Problem: Die Gemeinden seien immer erster Ansprechpartner der Hilfsbedürftigen; grundsätzlich solle dies so bleiben, aber die Kommunen sollten lediglich Broschüren und Antragsformulare heraus geben und die betroffenen Bürger bei einigen Angelegenheiten begleiten. Aber für Widersprüche oder die Weiterverfolgung eingereichter Anträge sei ihre Zuständigkeit zukünftig nicht mehr gegeben. Man schaffe damit ein Konstrukt, das den Bürger direkt treffe.


Wenn sich der heutige Beschlussvorschlag durchsetze, werde das neue System nach seiner Einschätzung, so Herr Chmielewski, zwar eine Zeit lang funktionieren. Bei Umbesetzung der bisherigen Stellen mit Kollegen, die dann nur noch Broschüren oder Anträge verteilten, gingen aber vertiefende Informationen zu den Einzelfällen verloren. Er sehe hierin die Gefahr, dass vor Ort langfristig nicht mehr das Wissen vorgehalten werde, so dass das System in einigen Jahren versage.


Herr Chmielewski bat darum, den Beschluss des Kreistages zurückzunehmen und nochmals – wie von Herrn Vehoff beantragt – eingehend mit den Kommunen zu sprechen, da ihr Widerstand erheblich sei.


Frau Bödecker zeigte sich erstaunt über den von der CDU-Fraktion gestellten Vertagungsantrag. Der Ursprung der Geschehnisse liege in einem Antrag der CDU Schortens, die in Rede stehenden Aufgaben auf den Landkreis zu übertragen. Die SPD-Stadtratsfraktion habe sich ursprünglich dagegen ausgesprochen, aber erkannt, dass eine Mehrheit dafür nicht zu erreichen war. Der Landkreis Friesland sah in dieser Situation den Auftrag, ein tragfähiges Konzept zu erarbeiten, das nunmehr vorliege.


Mit den vorgeschlagenen neuen Strukturen könne man sehr gut leben. Für die Bürger/innen sei eine Zentralisierung der Aufgaben am Standort Jever kein Nachteil. Vor dem geschilderten Hintergrund, dass Auslöser der Entwicklung die CDU gewesen sei, erscheine der Antrag der CDU-Kreistagsfraktion auf Vertagung der Beschlussfassung um so weniger nachvollziehbar. Frau Bödecker bat um Verabschiedung des Konzeptes gemäß Beschlussvorschlag der Verwaltung; sie gehe davon aus, dass es auch langfristig gut funktionieren werde.


KTA Funke erklärte, es sei bislang guter Brauch gewesen, bei noch bestehendem Beratungsbedarf dem Antrag von Fraktionen auf Vertagung nachzukommen. Die Fraktion Zukunft Varel unterstütze den Antrag der CDU-Fraktion. Es gehe um eine Grundsatzentscheidung über Behördenzuständigkeiten. Aus Sicht seiner Fraktion, so Herr Funke, seien in erster Linie die Städte und Gemeinden zuständig; dem entsprechend habe sich auch der Vareler Rat geäußert. Dabei sei man sich durchaus der misslichen Situation dann unterschiedlicher Zuständigkeiten bewusst, weil einige Städte und Gemeinden in dieser Frage anderer Meinung seien.


Landrat Ambrosy führte aus, der Kreistag habe in seiner Dezember-Sitzung mehrheitlich eine Grundsatzentscheidung getroffen. Den der heutigen Beschlussvorlage widersprechenden Kommunen sei vor allem die Bürgernähe wichtig. Werde der Grundsatz-Beschluss vom Dezember nicht ausgestaltet, bleibe es lt. Gesetz aber bei einer vollständigen Aufgabenwahrnehmung durch den Landkreis. Wenn man die Situation im Sinne der Städte und Gemeinden verbessern wolle, müsse eine Entscheidung über das Wie der zukünftigen Aufgabenwahrnehmung getroffen werden.


Vor drei Jahren habe man im Sonderfall der Gemeinde Wangerland einer Aufgabenverlagerung auf den Landkreis zugestimmt. Seit Monaten diskutiere man den Antrag der Stadt Schortens; in fast jeder Bürgermeisterrunde seit Februar 2013 sei das Thema „Heranziehungssatzungen“ diskutiert worden. Letztmalig im Februar 2014 sei im Rahmen der HVB-Runde im Nordwest-Krankenhaus Sanderbusch darüber gesprochen worden. Die Entscheidung könne aufgeschoben werden; nach allen bisherigen Diskussionen sei aber absehbar, dass es im Ergebnis keine einheitliche, einvernehmliche Lösung mit den Bürgermeistern geben werde. Die Meinungslage stelle sich zurzeit 4 : 4 dar, nachdem seit gestern auch eine ablehnende Stellungnahme der Gemeinde Sande vorliege.


Die aktuellen Stellungnahmen ähnelten inhaltlich denen bereits zur Dezember-Kreistagssitzung eingegangenen Schreiben; es gebe keinen neuen Sachstand. In Kenntnis der bereits im Dezember herrschenden Sachlage habe der Kreistag seinerzeit mehrheitlich der Aufgabenübertragung auf den Landkreis zugestimmt. Nunmehr bleibe die Frage, wie man das Know-how und die Bürgernähe der Städte und Gemeinden sinnvoll einbringe. In anderen Sachgebieten gebe es diese Variante der geteilten Aufgabenwahrnehmung bereits. Fachlich spreche Vieles für eine solche Zweiteilung der Zuständigkeiten: Nach Bundesgesetz seien Landkreise und kreisfreie Städte die im Grundsatz zuständigen Behörden. Außerdem sei der Landkreis Ausländerbehörde, insbesondere für den Bereich der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Die betroffenen Menschen müssten regelmäßig wegen Aufenthaltsbestimmungen und Ähnlichem ohnehin die Kreisverwaltung aufsuchen.


Die Bürgernähe sei gewährleistet, für den Südkreis vor allem auch durch das Kreisdienstleistungszentrum. Frau Vogelbusch habe immer wieder darauf hingewiesen, dass die Kreisverwaltung auch gerne – möglichst gebündelt - Gesprächstermine in den Städten und Gemeinden wahrnehme. Auch jetzt gebe es eine Zweiteilung in der Aufgabenwahrnehmung durch das Ausländergesetz. Insofern mache es Sinn, den wirtschaftlichen und kassenrechtlichen Teil zu zentralisieren. Die vor-Ort-Betreuung solle bei den Kommunen verbleiben, weil sie diese Aufgabe sehr gut wahrnähmen. Einer Vertagung der Beschlussfassung werde er sich, so der Landrat, nicht verweigern. Man diskutiere aber in der Sache seit mehr als einem Jahr und die Grundsatzentscheidung stehe. Ohne einen weiteren gestaltenden Beschluss bleibe die Aufgabenwahrnehmung komplett beim Landkreis. Auch angesichts der erforderlichen Vorlaufzeit für einen Übergang zum 01.01.2015 wäre es ratsam, den Kreistagsbeschluss heute zu fassen.


KTA Vehoff erklärte, als Kreistag trage man Verantwortung für alle Städte und Gemeinden. Es stelle sich die Frage, warum sich vier Städte und Gemeinden gegen die zu verabschiedende Satzung aussprächen. Eine Abstimmung guten Gewissens sei vor diesem Hintergrund nicht möglich; es müsse auf die Einwände eingegangen werden. Die Kreisverwaltung möge nochmals mit den Hauptverwaltungsbeamten verhandeln.


Kreistagsvorsitzender Pauluschke fasste zusammen, im Dezember 2013 habe man den Grundsatzbeschluss gefasst, die alte Heranziehungssatzung zum 01.01.2015 aufzuheben. Wenn die neue Satzung nicht beschlossen werde, würden ab diesem Zeitpunkt somit dem Landkreis sämtliche Aufgaben obliegen – es sei denn, es werde eine andere Heranziehungssatzung verabschiedet. Im Falle einer Vertagung müsse dies in der nächsten Kreistagssitzung erfolgen.


Herr Chmielewski kritisierte, das Verlangen einer einzelnen Gemeinde auf Abgabe der Aufgaben werde als „Trojanisches Pferd“ benutzt, um die Zuständigkeit grundsätzlich auf den Landkreis zu übertragen – gegen den Willen von vier Kommunen. Nur die Stadt Jever habe sich in der Sache nicht positioniert. Sein Vorschlag laute, den Dezember-Beschluss zurück zu nehmen und die alte Satzung so lange wieder in Kraft zu setzen, bis eine neue verabschiedet werde. So verschaffe man sich Zeit, auf breiter Basis nochmals grundsätzlich zu diskutieren.


Herr Pauluschke verwies auf den derzeit geltenden satzungslosen Zustand. Dies könne nicht bedeuten, nun nach der alten, aufgehobenen Satzung weiterzuverfahren. Auf jeden Fall gelte es eine neue Satzung zu verabschieden.


KTA Loers erklärte, in der Gemeinde Bockhorn tage heute ein Fachausschuss, der sich mit der Thematik und der Positionierung der Gemeinde befassen werde. Der Bürgermeister habe hierzu bereits einen Vorschlag vorbereitet.


Die Stadt Schortens, so KTA Ratzel, habe ihren Antrag bereits im Jahre 2012 gestellt; seitdem diskutiere man in der Sache. Eine Verschiebung der Beschlussfassung helfe nicht weiter, zumal der Kreistag im Dezember 2013 bereits grundsätzlich beschlossen habe. Die Stadt Schortens habe einen Anspruch darauf, nun eine Antwort zu erhalten. Der Kreistag möge daher heute beschließen.


Frau Schlieper stellte fest, der Grundsatzbeschluss des Kreistages sei gefasst. Dennoch schlage sie vor, die Beschlussfassung wie beantragt in in die nächste Kreistagssitzung zu verschieben und bis dahin die Meinungen der Städte und Gemeinden zum vorliegenden Satzungsentwurf einzuholen. Es gehe ausdrücklich nur um die künftige Regelung der Aufgabenteilung. Sollten sich die Kommunen mehrheitlich auf Änderungen des neuen Satzungsentwurfs einigen, so lasse sich darüber nochmals diskutieren. Wichtig sei es, dass im Ergebnis problemlos ab 1. Januar 2015 die Aufgabenwahrnehmung durch die Kreisverwaltung erfolge und keine Zeitnöte entstünden. Möglicherweise sei ein Sonder-Kreistag die Lösung. - Am Grundsatzbeschluss vom Dezember 2013 aber lasse sich nicht rütteln.


Landrat Ambrosy teilte mit, für die Erstellung des Abfallwirtschaftskonzeptes werde man noch etwas Zeit benötigen und voraussichtlich Ende Mai/Anfang Juni zu einem Sonder-Kreistag einberufen. Insofern biete sich an, in dieser Sondersitzung auch die Heranziehungssatzung zu verabschieden. Vor allem dieses Thema müsse zwingend vor der regulären Juli-Sitzung auf den Weg gebracht werden; die personelle und sachliche Beordnung der neuen Aufgabenwahrnehmung wäre sonst nicht mehr zu schaffen.

Seine herzliche Bitte laute, so der Landrat, die Grundsatzentscheidung des Kreistages vom 16. Dezember 2013 zu akzeptieren. Die Bearbeitung und Ausrechnung eines Antrages bzw. daraus resultierenden Anspruchs sei im Übrigen kein Indiz für die immer wieder geforderte „Bürgernähe“. Es handele sich um einen rein rechnerischen Vorgang, der in aller Regel in Abwesenheit des Bürgers erfolge. Die konkrete vor-Ort-Hilfe für den Bürger sei auch aus Sicht des Landkreis wichtig und gewollt, denn eben an dieser Stelle gehe es um die Schnittmenge der Aufgabenwahrnehmung mit den Städten und Gemeinden. Es werde somit keine Verschlechterung für den Bürger geben.


Nach allen bisherigen Diskussionen mit den Städten und Gemeinden zeichne sich ab, dass es das gewollte einheitliche Meinungsbild im Ergebnis wohl nicht geben werde. In der nächsten Runde der Hauptverwaltungsbeamten werde man das Thema nochmals ansprechen. Die bisher vorliegenden schriftlichen Stellungnahmen aber hätten keinerlei neue Anhaltspunkte ergeben. Viel wichtiger sei es, mit den ehrenamtlich agierenden Gruppen vor Ort eng zusammenzuarbeiten. Gerade in Varel gebe es in diesem Bereich sehr gute Kontakte. Auf dieser Basis wolle die Kreisverwaltung die Arbeit fortsetzen.


KTA Chmielewski kritisierte, es werde suggeriert, eine Aufhebung des Dezember-Beschlusses sei nicht möglich. Wenn die Verwaltung eine neue Satzung erarbeite, so bedeute dies auch eine Annäherung an die alte Satzung, indem man den Kommunen wieder einen Teil der Aufgaben übertrage. Vier Kommunen lehnten eine solche Regelung ab und beharrten auf einer vollständigen Aufgabenwahrnehmung durch die Städte und Gemeinden. Dies müsse in der Diskussionsphase bis zum Sonder-Kreistag aufgearbeitet werden. - Sicherlich werde die Zeit knapp; besser wäre es daher, die alte Heranziehungssatzung wieder in Kraft zu setzen, die vorgeschlagenen Neuerungen zu diskutieren und ggf. zu einem späteren Zeitpunkt wirksam werden zu lassen.


Kreistagsvorsitzender Pauluschke erklärte, eine neue Satzung werde zum 1. Januar 2015 benötigt. Niemand wolle es bei dem derzeit herrschenden satzungslosen Zustand belassen, der eine vollständige Aufgabenwahrnehmung durch den Landkreis Friesland bedeute. Nach dem Prinzip der Bürgernähe solle ein Teil der Aufgabe vor Ort durch die Kommunen wahrgenommen werden; dies sehe der Satzungsentwurf vor.


Der Landrat biete an, nochmals mit den Städten und Gemeinden über eine Modifizierung des Satzungsentwurfs zu sprechen. Der Landkreis signalisiere damit seine ausdrückliche Gesprächsbereitschaft. Dem Antrag der CDU-Fraktion werde damit entsprochen.


Herr Ratzel wandte sich an die CDU-Fraktion und hinterfragte, ob sie eine Revision des Dezember-Beschlusses beabsichtige. Wenn diese Absicht nicht bestehe, erkläre er sich mit einer Vertagung des Beschlusses einverstanden.


Herr Pauluschke stellte fest, nur Herr Chmielewski habe sich entsprechend geäußert. In allen anderen Wortbeiträgen sei es um die Aufnahme von Gesprächen mit den Städten und Gemeinden gegangen.


KTA Zillmer erklärte, die CDU-Fraktion sei mit dem von Landrat Ambrosy unterbreiteten Vorschlag einer Vertagung und Sonder-Kreistagssitzung einverstanden; man bitte die übrigen Kreistagsmitglieder entsprechend zu votieren.


Herr Vehoff bekräftigte, Hintergrund der Vertagung sei es, zu einer Satzung zu gelangen, die die Zustimmung aller Städte und Gemeinden finde.


Auf Nachfrage von KTA Spiekermann führte Landrat Ambrosy aus, gemäß Dezember-Beschluss würden die rein administrativen, kassenrechtlichen Aufgaben in der Kreisverwaltung zentralisiert. Dies führe zu einer Einsparung bei den Städten und Gemeinden. Über Sprechstunden werde der Landkreis auch vor Ort präsent sein. Bei der reinen Antragsbearbeitung sei Bürgerfreundlichkeit kein Thema, weil dabei der Bürger nicht zugegen sei. Wichtig sei aber, den betroffenen Menschen vor Ort schnelle Hilfe zukommen zu lassen wie Dinge der Grundsicherung, Wohnung, Erstausstattung usw. Diese Aufgaben sollten daher bei den Kommunen verbleiben. Alles, was zentrale Verwaltung darstelle, solle dagegen zentralisiert werden. Die Kassenverantwortung obliege ohnehin dem Landkreis Friesland.


Auch die Annahme und Bearbeitung von Widersprüchen – so der Landrat auf Einwurf von Herrn Chmielewski - solle künftig durch den Landkreis erfolgen. Sollte sich ein Bürger mit einem entsprechenden Anliegen an seine Heimatgemeinde wenden, so lasse sich problemlos durch Anruf oder Mail ein Besprechungstermin zwischen dem Betroffenen und der Kreisverwaltung vereinbaren. Im Übrigen ließen sich insbesondere Empfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in den meisten Fällen von ihren Anwälten oder Betreuern vertreten, da die Materie schwierig sei.


Kreistagsvorsitzender Pauluschke ließ sodann über den Antrag der CDU-Fraktion abstimmen:

















Abstimmungsergebnis:

mehrheitliche Zustimmung zur Vertagung bei 3 Gegenstimmen und 1 Enthaltung