Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:


Den in Anlage 1 genannten Antragstellern werden die dort aufgeführten Zuschüsse zweckgebunden für die Verkehrssicherheitsarbeit gewährt.



Auf Beschluss des Kreisausschusses vom 14.05.2001 sind 10 % der erwirtschafteten Überschüsse aus der Verkehrsüberwachung an die in der Verkehrssicherheitsarbeit tätigen Organisationen, insbesondere im Bereich des Verkehrsunterrichts an den Grundschulen sowie den Sekundarstufen I und II, auszuschütten.

Im Jahr 2013 standen Zuschussmittel in Höhe von insgesamt 26.600 € zur Verfügung. Den Schulen im Landkreis Friesland konnten Fördermittel in Höhe von 13.029 € zugewiesen werden. Der auszuzahlende Betrag erreichte damit einen Anteil von 58,6 % an den von den Schulen insgesamt beantragten Zuschüssen.

Weitere Zuschussnehmer waren die Weser-Ems Busverkehr GmbH, die Verkehrswacht Varel-Friesische Wehde e.V., die Verkehrswacht Jeverland e.V. und die GPS Varel-Seghorn. Für eigene Maßnahmen des Landkreises Friesland wurden insgesamt 2.500 € bereitgestellt.

Die aus der kommunalen Überwachung des fließenden Verkehrs erwachsene Fallzahl ist im Jahr 2013 gegenüber dem Vorjahr um 30,6 % gestiegen. Trotz nicht unerheblicher Rückgänge bei der mobilen Verkehrsüberwachung wurde dieser positive Wert erreicht, da erstmals der ganzjährige Einsatz der insgesamt 3 vorgehaltenen stationären Messanlagen in die Datenerhebung mit eingeflossen ist. Es konnte ein Überschuss in Höhe von 341.233,14 € erwirtschaftet werden, so dass Fördermittel in Höhe von 34.100 € in Anspruch genommen werden können.

Der zur Verfügung stehende Betrag deckt 76,4 % der insgesamt beantragten Fördermittel in Höhe von 44.663,50 € ab.

Im Jahr 2013 sind aus der kommunalen Überwachung des fließenden Verkehrs insgesamt 36.297 Geschwindigkeitsverstöße geahndet worden. Aus diesem Anzeigenaufkommen resultiert der in der Anlage 2 nachgewiesene Überschuss.



Unter Berücksichtigung der o.a. Ausführungen schlägt die Verwaltung vor, im Jahr 2014 insgesamt 10 % (34.100 €) des aus der kommunalen Überwachung des fließenden Verkehrs erwirtschafteten Überschusses für die Verkehrssicherheitsarbeit zur Verfügung zu stellen und den in der Anlage 1 aufgeführten Antragstellern einen Zuschuss in der dort bezeichneten Höhe zu gewähren.



Herr Hinrichs erläuterte auf Nachfrage, dass sich die in der Anlage 2 der Vorlage genannten Personalkosten aus den reinen Lohnkosten nebst pauschalierten Sach-, EDV und Verwaltungsgemeinkosten zusammensetzen (angesetzt wurden jeweils Durchschnittssätze der KGST = Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement), erfasst wurden sämtliche Mitarbeiter des Sachgebiets Verkehrsüberwachung und Verkehrsordnungswidrigkeiten, d.h. auch die Messkontrolleure (überwacht wird mit zwei mobilen Anlagen im Zweischichtbetrieb ca. 12 bis 14 Stunden täglich).

Bei der Erstattung an die selbstständigen Gemeinden handelt es sich um vereinbarte Zahlungen an die Städte Varel und Schortens, die auf Ihrem Gebiet Straßenverkehrsbehörden sind, jedoch selbst keine Verkehrsüberwachung durchführen.


Abstimmungsergebnis:

einstimmig



KTA Neugebauer verließ die Sitzung nach TOP 4.2.2 um 16:00 Uhr.