Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 17

Beschluss:

Der Kreistag beschließt die Entwicklung und Implementierung eines Gütesiegels für Kinderbetreuung im Landkreis Friesland in Kooperation mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden.





Der Kreistag nahm die Ausführungen zu TOP 3.1.2 der KA-Niederschrift vom

02.07.2014 zur Kenntnis.


KTA Vehoff erklärte, die CDU-Fraktion halte die Vergabe eines Gütesiegels für den falschen Weg. Der Landkreis kümmere sich um gute Standards in Kindergärten und -krippen, könne aber mangels Zuständigkeit nur Empfehlungen geben und Hilfe-stellungen leisten. Unterstützung/Hilfestellung ja – aber nicht in dieser Form. Denn möglicherweise wählten Eltern eine andere Betreuungseinrichtung, wenn der für sie im Grunde in Frage kommende Kindergarten am Ort das Gütesiegel nicht vorweisen könne. Eine solche Zwei-Klassen-Gesellschaft wolle man vermeiden, so Herr Vehoff. Die Städte und Gemeinden unternähmen alles ihnen Mögliche, um eine gute Kinderbetreuung zu gewährleisten. Der Landkreis sollte nicht über einen Umweg versuchen, weitere Standards vorzugeben.


Frau KTA Schlieper verdeutlichte, was Herr Vehoff in der bisherigen Diskussion als „Zwang“ und „Druck“ interpretiere, sehe die Gruppe SPD-Bündnis 90/Die Grünen vielmehr als Zeichen von Transparenz und Qualitätsbewusstsein. Es sei überhaupt kein Problem, wenn Eltern erführen, was sich hinter den guten Standards in den friesländischen Kindergärten verberge, zumal die meisten Kindergärten bereits darüber verfügten.


Vor 1 ½ Jahren habe man seitens des Landkreises den Anstoß gegeben, dass die Städte und Gemeinden sich freiwillig auf einheitliche Standards verständigen sollten. Leider habe diese Initiative nicht gefruchtet. Daher schaffe man durch ein Gütesiegel einen positiven Anreiz, verbunden mit einem monetären Preis, der eine Anerkennung für die freiwillige Mitarbeit des jeweiligen Kindergartens an seiner qualitativen Weiterentwicklung sei. Die Gruppe gehe davon aus, dass sich die große Mehrheit der Einrichtungen im Landkreis Friesland an dieser Initiative beteilige und die meisten anschließend ein Gütesiegel erhielten.


Die von Herrn Vehoff angesprochene „Zwei-Klassen-Gesellschaft“ gebe es bereits: Die evangelischen Kindergärten verfügten über ein Gütesiegel, kommunale Kinderbetreuungseinrichtungen dagegen nicht. Gemeinsam mit externen Fachleuten sollten daher Qualitätsstandards entwickelt und transparent gemacht werden, wo diese Kriterien erfüllt würden.


KTA Onnen-Lübben verwies auf die Stellungnahmen der Fachleute im Rahmen der Jugendhilfeausschuss-Sitzung. Diese sähen die Einführung eines Gütesiegels sehr kritisch und rieten davon ab. Die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses hätten aus dieser Sitzung den Eindruck gewonnen, das Gütesiegel komme zu schnell und sei eine politische Willensbekundung. Wenn überdies noch eine monetäre Anerkennung vorgesehen sei, stelle sich die Frage, aus welchen Mitteln man diesen Bonus zahlen wolle. Der im Jugendhilfeausschuss vertretene Jugendrichter habe überdies rechtliche Bedenken geäußert. Vor diesem Hintergrund stehe er, so Herr Onnen-Lübben, der Einführung eines Gütesiegels kritisch gegenüber und werde dagegen stimmen.


KTA Burgenger stellte fest, keiner der Kritiker habe bislang Argumente dafür vorbringen können, warum wie bei den kirchlichen Trägern nicht auch im Bereich kommunaler Kinderbetreuungseinrichtungen die Einführung eines Gütesiegels möglich sei. Allen müsse daran gelegen sein, überall gleiche Standards vorzuhalten und die Kindergärten auf ihrem Weg hin zu Bildungseinrichtungen zu unterstützen.


Im Jugendhilfeausschuss, so KTA Neugebauer, habe man mit Leuten aus der Praxis diskutiert; von ihnen seien Zweifel geäußert worden. Daher habe man den – grund-sätzlich begrüßenswerten – Beschlussvorschlag der Gruppe im Rahmen der Beschlussfassung mehrheitlich abgeändert. Er bitte darum, zu dieser vom Kreisausschuss zurück genommenen Variante zurückzukehren und sich der Expertenmeinung anzuschließen.


Die Kirchen seien im Übrigen vollkommen eigenständig; man müsse es ihnen keinesfalls gleichtun. Die Fraktion Zukunft Varel werde sich dem Antrag der CDU-Fraktion anschließen und gegen den Beschlussvorschlag des Kreisausschusses stimmen.


KTA Ratzel bestätigte, das Gütesiegel der evangelischen Kirche sei kein Maßstab. Von Interesse sei vielmehr, ob es bereits in anderen Landkreisen Erfahrungen mit entsprechenden Qualitätskriterien gebe.


Auf den Einwurf von KTA Burgenger entgegnete Herr Vehoff, man müsse es der Evangelischen Kirche nicht gleichtun, da es um Kindergärten bzw. -krippen der Städte und Gemeinden gehe. Hier gelte es sich nicht einzumischen. Er halte es nicht für gut, durch Gewährung bzw. Nichtgewährung von monetärer Unterstützung zu belohnen bzw. zu bestrafen. Durch die Kriterien des Gütesiegels werde Zwang ausgeübt . Mit Transparenz habe das nichts zu tun; es würden Standards ausgegeben, für die der Landkreis nicht zuständig sei.


Stellv. Landrätin Kaiser-Fuchs widersprach: Es gehe keinesfalls um Zwang. Kein Kindergarten habe die Befürchtung, sich an dieser Qualitätssicherung zu beteiligen. Im Gegenteil: Man freue sich darauf, ein Gütesiegel als Anerkennung zu erhalten, an dessen Fortschreibung man sich alle zwei Jahre messen lassen müsse. Seitens der Volkshochschule und Musikschule z. B. gebe es ein Gütesiegel „MusiLand“, das von der Lehrerschaft sehr positiv aufgenommen werde.


KTA Just sprach sich namens der BfB-Fraktion gegen die Einführung des Gütesiegels aus. Die Kehrseite des Siegels sei der „Negativ-Stempel“, den keine Einrichtung verdient habe. Das Gütesiegel der Evangelischen Kirche müsse nicht der richtige Weg sein; man müsse ihr nicht folgen.


Vorsitzender Pauluschke ergänzte, das Land Niedersachsen vergebe für die Arbeit in den Schulen ein Gütesiegel für die besonderen Anstrengungen und Bemühungen in der Berufsqualifizierung von Schülern. Niemand hege Zweifel daran, dass es sich dabei um eine Auszeichnung der besonders guten, keinesfalls eine Zurücksetzung der übrigen Schulen sei.


Herr Just mahnte die Neutralität der Sitzungsleitung an. Herr Pauluschke erklärte, er habe seinen Hinweis lediglich als wichtige Information zur Diskussion gewertet.


KTA Schlieper teilte auf Nachfrage von KTA Ratzel mit, der Landkreis Aurich habe nach zunächst kontroverser Diskussion ein Gütesiegel eingeführt, das sich zwischenzeitlich voll etabliert habe. Eltern und Kindergärten seien damit sehr zufrieden.


Die im Jugendhilfeausschuss erarbeitete Kompromisslösung, so dessen Vorsitzender KTA Osterloh, sei lediglich mit 5 Ja- und 3 Nein-Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen worden. Auch dort habe es also kein eindeutiges Votum zum geänderten Beschlussvorschlag gegeben. Der Kreisausschuss habe mehrheitlich für eine Änderung der Beschlussempfehlung des Jugendhilfeausschusses votiert. Im Fachausschuss habe im übrigen die Fachkraft aus dem Bereich der Kindergärten, Frau Andersen, erklärt, sie halte die Einführung eines Gütesiegel für Kindergärten durch die Kommunen für sehr sinnvoll. Aus dieser Fachrichtung komme also Unterstützung für den Vorschlag. Er persönlich, so Herr Osterloh, schließe sich diesem Votum an.


Weitere Wortmeldungen lagen nicht vor. Kreistagsvorsitzender Pauluschke fasste den bisherigen Beratungsverlauf des TOP zusammen und ließ sodann über die KA-Empfehlung vom 2. Juli 2014 abstimmen. Der Kreistag fasste folgenden






Abstimmungsergebnis:

(Landrat Ambrosy zählte aus.)

mehrheitliche Zustimmung bei 23 Ja- und 17 Gegenstimmen