Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:


1.) Den der KA-Niederschrift beigefügten Förderkriterien wird inhaltlich zugestimmt



2.) Der Ausschuss für Familie, Soziales und Senioren wird als zuständiger Ausschuss über die Bewilligung oder Ablehnung von Förderanträgen, nach Vorlage durch die Verwaltung, entscheiden.




Gemäß Empfehlung des Kreisausschusses vom 13. Oktober 2014 – TOP 3.1.5 der Niederschrift – beschloss der Kreistag wie folgt:





Abstimmungsergebnis:

einstimmig