Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Änderungen der Abfallgebührensatzung und die entsprechende Veröffentlichung so vorzubereiten, dass die Gebühren für die Abfallentsorgung auf den Camping- und Wohnmobilstellplätzen ab dem 01.04.2015 auf Grundlage dieser Satzung erhoben werden können.






Zum 01.01.2015 werden die neuen Entsorgungsverträge wirksam. Dieser Termin wurde daher zum Anlass genommen, die bestehenden Abfallsatzungen des Landkreises Friesland (Abfallentsorgungs- und Abfallgebührensatzung) zu überarbeiten.

Diese Überarbeitungen betreffen vorrangig redaktionelle Änderungen wie beispielsweise

die Anpassung der rechtlichen Grundlagen an die Neuerungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sowie Verweise innerhalb der Satzungen.


Unabhängig von diesen Änderungen ist eine Ergänzung der Satzungen bezüglich der Erfassung und Veranlagung der Campingplätze und Wohnmobilstellplätze im Landkreis Friesland bis zum Saisonbeginn (01.04.) erforderlich.


  1. Damit diese Plätze zukünftig und variabel veranlagt werden können (z. B. Abfuhr auf Abruf und Bereitstellung geeigneter Abfallcontainer), bedarf es einer Satzungsänderung. Daher wird eine entsprechende Aufnahme in der Gebührensatzung vorgenommen und der Gebührentatbestand in die Abfallgebührensatzung rechtzeitig zum Saisonbeginn (01.04.2015) aufgeführt.

  2. Aufgrund der Gebührenkalkulation für die Zeit ab den 01.01.2013 besteht eine rechtssichere Gebühr für drei Jahre. Eine komplette Neuberechnung der Abfallgebühren ist daher erst zum 01.01.2016 erforderlich. Dazu werden für das erste Halbjahr 2015 Daten und Zahlen zur Gebührenkalkulation erfasst und auf dieser Grundlage die Gebühren neu berechnet.

  3. Im Zuge der Neuberechnung der Abfallgebühren wird in einem 2. Schritt 2015 dann eine komplette Überarbeitung der Satzungen vorgenommen. Um hierbei Rechtssicherheit zu erlangen, ist es beabsichtigt die „neuen“ Satzungen, wie bisher auch, durch ein geeignetes Rechtsanwaltsbüro überprüfen und ggf. überarbeiten zu lassen.



Abstimmungsergebnis:


- einstimmig -