Beschluss: in Abänderung des Beschlussvorschlages beschlossen

Beschluss:


Das Gremium beschließt die Jugendhilfeplanung 2014 des Landkreises Friesland. Eine Fortschreibung erfolgt alle 2 Jahre.


Gemäß § 79 SGB VIII hat der Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Gesamtverantwortung einschließlich der Planungsverantwortung für die Erfüllung der Aufgaben nach dem SGB VIII. Der Steuerungsauftrag für die Entwicklung der Jugendhilfe ergibt sich aus dem § 80 SGB VIII, der die Aufgaben der Jugendhilfe beschreibt.


Der Jugendhilfeplan muss somit fortgeschrieben werden.


Der Fachbereich 14 hat im Jahr 1996 im Auftrag des Jugendhilfeausschusses die Aufgabe der Jugendhilfeplanung übernommen und damit begonnen, die Grundlagen für ein Berichtswesen zu schaffen, das die Analyse der mit Hilfe der Fachplanungsgruppen und anderer Beteiligter erhobenen Daten enthält.


Auf dieser Grundlage erfolgte ein jährlicher Bericht zur Jugendhilfeplanung in verschiedenen Foren, Gremien und Workshops mit dem Ziel, die an der Jugendarbeit Beteiligten über die Analyseergebnisse der Planungsdaten zu informieren und die Grundlagen für neue Datenerhebungen zu schaffen.


Zuletzt wurde ein solcher Workshop durch die lokale Agenda im November 2002 initiiert, seitdem wurde der Jugendhilfeplan nicht fortgeschrieben.


Bisherige Stellenanteile hierfür werden im FB 61 vorgehalten, seit März diesen Jahres wurden im FB 51 nun ebenfalls 0,25 Stellenanteile für die Jugendhilfeplanung eingerichtet. Und der Jugendhilfeplan 2014 konnte nunmehr erstellt werden.


Aufgrund des langen Zeitraums seit 2002 ist die vorliegende Jungendhilfeplanung als grundlegendes Basiswerk zu sehen.



Frau Albers stellt den Ausschussvorsitzenden die Jugendhilfeplanung 2014 des Landkreises Friesland anhand einer PowerPoint-Präsentation vor. Der Plan ist in Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Planung, Bauordnung und Gebäudemanagement (Bevölkerungsdaten und Graphiken) entstanden. Die Sozialstrukturanalyse ist durch einen Projektstudenten erstellt worden. Ziel war es, eine allgemeinverständliche Jugendhilfeplanung zu erstellen, der sich nicht ausschließlich an die Fachöffentlichkeit richtet.


Herr Ambrosy erklärt, dass im Nachgang der Organisationsuntersuchung BSL in den 90er Jahren von den politischen Gremien des Landkreises Friesland beschlossen worden sei, das Planungsamt zentral mit der Erstellung der Fachpläne zu betrauen. Intern habe man sich nun allerdings entschlossen, die klassische Jugendhilfeplanung wieder vorrangig durch die Fachverwaltung erstellen zu lassen. Grundsätzlich wurden und werden aber weiterhin die Planungen im regionalen Raumordungsprogramm zusammengefasst. Die Jugendhilfeplanung war demnach nicht verschwunden, sondern lediglich anders organisiert.


Herr Weber dankt den an der Jugendhilfeplanung Beteiligten für die umfassende und transparente Bestandsaufnahme. Das Jugendamt des Landkreises Friesland sei mit der Jugendhilfeplanung am Puls der Zeit, da sämtliche Themenbereiche der Fachöffentlichkeit behandelt werden. Mit der Jugendhilfeplanung sei eine gute Vorlage für die weitere Arbeit des Jugendhilfeausschusses geschaffen worden.


Herr Osterloh regt an, die Jugendhilfeplanung alle 2 Jahre fortzuschreiben. Herr Ratzel bittet um entsprechende Erweiterung des Beschlusses.


Frau Andersen merkt an, dass sich auch die Tageseinrichtungen für Kinder, insbesondere in „Brennpunktlage“, mit der Thematik auseinandersetzen müssen. In der Zusammenarbeit mit dem Jugendamt gebe es teilweise noch Verbesserungsbedarf. Konkret spricht sie die Leistungen für Bildung und Teilhabe an: Die Träger von Tageseinrichtungen für Kinder seien oftmals gezwungen, Kosten für Mittagessen zu übernehmen, da Eltern die entsprechenden Anträge nicht einreichen.


Herr Meyer-Helfers erklärt, die genannte Problematik werde auch von den Schulen geschildert. Der Landkreis Friesland akzeptiere daher ggf. die Vorlage einer von den Eltern unterschriebenen Vollmacht, nach der die Anträge auf BuT-Leistungen zentral durch die Tageseinrichtung für Kinder bzw. Schule gestellt werden dürfen. Grundsätzlich sei es begrüßenswert, wenn sich Tageseinrichtungen für Kinder zu kleinen Familienzentren wandeln. Die Notwendigkeit einer engeren Zusammenarbeit zwischen Jugendamt und Tageseinrichtungen für Kinder sei auch einer der Kerngedanken bei der Weiterentwicklung der Familien- und Kinderservicebüros gewesen. Regelmäßige Sprechstunden in den Räumlichkeiten der Tageseinrichtungen seien möglich und sollten bei Bedarf auch eingefordert werden.


Auf Nachfrage von Frau Zubrod wird ausgeführt, dass der Landkreis Friesland keinen Vordruck für globale Schweigepflichtentbindungen zur Verfügung stellen kann; Schweigepflichtentbindungen müssen immer konkret sein.


Herr Meyer-Helfers stellt im Ergebnis fest, dass die Jugendhilfe im Landkreis Friesland gut aufgestellt ist und den Herausforderungen der Zukunft – insbesondere der demographischen Entwicklung und der engeren Verzahnung von Jugendhilfe und Schule - gerecht wird. Optimierungsmöglichkeiten sieht er bei der Trennungs- und Scheidungsberatung sowie dem begleiteten Umgang (als möglichst kurzfristige Hilfe) und bei der Umsetzung der stationären Hilfen (insbesondere im Fall von sog. „Systemsprengern“). Diese Handlungsschwerpunkte werden daher auch im Rahmen der AG 78 mit den freien Trägern der Jugendhilfe erörtert.


Unter Erweiterung des Beschlussvorschlages ergeht sodann folgender


Abstimmungsergebnis:


einstimmig