Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7

Beschluss:


Den in der beigefügten Zielplanung 2015 für das Jobcenter Friesland definierten Angebotswerten wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, auf dieser Basis eine Zielvereinbarung mit dem Land Niedersachsen abzuschließen.


Begründung:


Seit 2012 wird für alle Jobcenter bundesweit ein einheitliches Zielsystem umgesetzt. Die zugelassenen kommunalen Träger schließen ihre jeweiligen Zielvereinbarungen mit dem Land.

 

Die Eingliederung erwerbsfähiger Leistungsbezieher in Arbeit, die Verminderung ihrer Abhängigkeit von staatlichen Hilfsleistungen und die Verbesserung ihrer Chancen auf soziale Teilhabe sind zentrale Anliegen der Bundes- und Landesregierung und somit Anliegen des Jobcenters Friesland.

 

Die Zielvereinbarung ist darauf ausgerichtet, möglichst viele erwerbsfähige Leistungsberechtigte dauerhaft in existenzsichernde Arbeit einzugliedern, insgesamt die Hilfebedürftigkeit zu vermindern und insbesondere Langzeitarbeitslosigkeit zu vermeiden bzw. ihr Ausmaß zu verringern.

 

Das Zielsystem wurde durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, die Ländern, die Bundesagentur für Arbeit und die kommunalen Spitzenverbänden entwickelt, um so die einheitliche Steuerung und Nachhaltung von Zielvereinbarungen gewährleisten zu können. Die Inhalte der Vereinbarungen basieren auf den nach § 48 Absatz 3 Satz 1 SGB II genannten Zielen:

 

  • Ziel 1: Verringerung der Hilfebedürftigkeit

  • Ziel 2: Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit

  • Ziel 3: Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug

 

Für das Ziel 1 "Veränderung der Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt" wird auch in 2015 auf eine quantitative Zielwertfestlegung verzichtet. Vielmehr steht hier ein qualifiziertes Monitoring im Vordergrund, das die Entwicklung der Kennzahl fortlaufend über das Jahr beobachtet.

 

Bezogen auf die Ziele "Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit" und "Vermeidung von langfristigen Leistungsbezug" werden konkrete Zielwerte vereinbart, die durch Veränderungsraten beschrieben werden.

 

Die Jobcenter berechnen im Rahmen der Zielplanung 2015 dezentral die erwartete Höhe der Veränderungsraten und unterbreiten dem Land entsprechende Angebotswerte.

 

 

Frau Giss erklärt, dass für die Erarbeitung der Zielplanung 2015 die Wirtschaftsprognosen für 2015 sowie die Ist-Werte aus 2014 als Grundlage genutzt werden.

 

Hierzu fragt KTA Neugebauer, welche Daten für die vorgelegte Planung genutzt werden, da sich die Wirtschaftsprognosen ständig ändern.

 

Frau Giss erklärt, dass die aktuellen Wirtschaftsprognosen der führenden Wirtschaftsforschungsinstitute und der Bundesregierung aus der 49. Kalenderwoche als Grundlage für die Planung genutzt wurden. Daneben findet eine Betrachtung der Entwicklung im laufenden Kalenderjahr anhand der vorliegenden konkreten Daten statt.

 

Für 2015 wurden dem Land Niedersachsen unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung durch den Fachausschuss folgende Angebotswerte übermittelt:

 

Ziel K 1: Verringerung der Hilfebedürftigkeit

+ 3,7 % kein Ziel, nur qualifiziertes Monitoring

 

Ziel K2: Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit

-1,00 % zum Vorjahreswert, dies entspricht einer Integrationsquote von 30,2 %

 

Ziel K3: Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug

Verringerung des Bestandes von Langzeitbeziehern - 0,5 %, was einer absoluten Veränderung von – 13 Personen entspricht


Im Ausschuss ergaben sich keine weiteren Fragen zur Zielplanung 2015.


Abstimmungsergebnis:


einstimmig