Beschluss: zur Kenntnis genommen

Beschluss:


Der Bericht der Kreisverwaltung wird zur Kenntnis genommen.



I. Politisches Mandat

Die Kreisverwaltung wurde mit Beschluss des Kreisausschusses am 09.09.2015 beauftragt die erforderlichen Maßnahmen zur Erweiterung der Deponie Varel/Hohenberge um einen Bauabschnitt (BA) IV der Deponieklasse (DK) 1 für mineralische Abfälle (Boden und Bauschutt) zu ergreifen.


Dieses beinhaltet zunächst:

1. Die Beauftragung eines Büros zur Erstellung der EU Ausschreibungsunterlagen und
zur Durchführung des Ausschreibungsverfahrens für die Erstellung der Antrags- und
Ausführungsunterlagen

2. Die Vergabe nach den Vergaberichtlinien zur Erstellung der Antrags- und
Ausführungsunterlagen

3. Die Einleitung und Durchführung des Plangenehmigungsverfahrens

4. Treffen der Maßnahmen zur Einrichtung der Deponie

5. Die Erarbeitung eines Nutzungsvertrages mit der Bahn.

6. Die Einstellung eines Projektmanagers befristet auf 2 Jahre



Zudem wird die Kreisverwaltung beauftragt ein konkretes Betriebs- und Nachsorgekonzept zu erarbeiten.



II. Aktueller Sachstand

Eine wichtige Voraussetzung für die Umsetzung dieses politischen Auftrags ist die belastbare Zusage der Deutschen Bahn AG die Vorfinanzierung der Deponieeinrichtung zu übernehmen, um ein finanzielles Risiko für den Landkreis Friesland auszuschließen. Bisher liegt eine solche Zusage nicht vor. Wegen der noch ausstehenden Planfeststellung des Eisenbahnbundesamtes – wird etwa Ende 2015 / Anfang 2016 erwartet – kann die DB nach eigenen Angaben noch keine abschließende Entscheidung treffen. Dies liegt wohl wesentlich daran, dass Budgetverhandlungen zu den einzelnen Maßnahmen der Bahn erst nach Vorliegen der Rechtsgrundlage (in diesem Fall der Planfeststellungsbeschluss) erfolgen können. Ein Gespräch zwischen Kreisverwaltung und DB ist für den Januar 2016 geplant.

Wegen der ausstehenden Zusage konnte zunächst nur Ziffer 1 umgesetzt werden. Hierfür sind zunächst 8.500 € aufgewendet worden. Zur Vermeidung eines höheren Kostenrisikos werden die weiteren Verfahrensschritte derzeit nicht vorangetrieben.

Zur Information der Öffentlichkeit hat die Kreisverwaltung zunächst am 23.09.2015 die in der Nachbarschaft der Deponie lebenden Vareler Bürger angeschrieben. Am 29.10.2015 trug die Kreisverwaltung im Dienstleistungszentrum Varel öffentlich zum Thema vor. Aus der dortigen Diskussion stellte die Kreisverwaltung im Internet die aufgeworfenen Fragen und die dazugehörigen Antworten für die Allgemeinheit zur Verfügung. ( https://www.friesland.de/portal/seiten/bauschuttdeponie-varel-hohenberge-901000984-20800.html?s_sprache=de&rubrik=901000012 ebenfalls als Anlage zu dieser Vorlage).

Letztmalig trug die Verwaltung öffentlich am 17.11.2015 im Bauausschuss der Stadt Varel vor.



III. Resümee

Die Kreisverwaltung hat die Planungsabsichten mit der Bevölkerung kommuniziert. Der Wissensstand ist dabei vollständig und transparent ausgetauscht worden. Wann die Planungen fortgesetzt werden, hängt maßgeblich von der Vorfinanzierungsbereitschaft der DB ab.



Beratung


Herr Neugebauer bittet darum, das Verfahren solange auszusetzen, bis sich die Stadt Varel positioniert hat. Zudem stellt er folgende Fragen:


  1. Auf welchen rechtlichen Grundlagen basiert die geplante Erweiterung der Deponie?

    Antwort der Verwaltung:

Die Deponieverordnung regelt den gesetzlichen Rahmen. Eine letztliche Entscheidung über den Bau einer Deponie wird die Politik treffen müssen. Ob die Deponie dann gebaut werden darf und unter welchen Voraussetzungen muss dann noch das erforderliche Verwaltungsverfahren klären.

  1. Warum kümmert sich die Bahn nicht selbst um die Entsorgung der durch sie entstehenden Abfälle?


Antwort der Verwaltung:

Die Kapazitäten der ehemaligen bahneigenen Deponie sind mittlerweile ausgeschöpft. Daher wendete sich die Bahn mit dem Problem der Entsorgung des FMI-Materials (Fräs-Misch-Injektion) an die Verwaltung des Landkreises Friesland. Als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (örE) ist der Landkreis Friesland gehalten, die im Kreisgebiet anfallenden Abfälle zu entsorgen. Insofern kann sich der Landkreis dieser Verantwortung nicht entziehen.

  1. Anders als es am 29.10.2015 kommuniziert wurde, teilt die Verwaltung jetzt plötzlich mit, dass eine Zufuhrbegrenzung möglich ist. Wie kommt es zu diesem Sinneswandel?


Wie bereits während der Informationsveranstaltung am 29.10.2015 kommuniziert, befindet sich das Verfahren in einem Frühstadium. Weder sind Antragsunterlagen bisher erstellt, noch ist es zu einer Beantragung gekommen. Stattdessen möchte die Kreisverwaltung alle verfahrenserheblichen Belange prüfen und eine bestmögliche Verfahrenstransparenz schaffen. Wegen der frühzeitigen Bürgerinformation sind diverse Fragestellungen im Laufe der vorbereitenden Maßnahmen abzuarbeiten. Hierzu gehört es auch, die Frage nach Zufuhrrestriktionen aufzugreifen und zu beantworten. Dies hat die Kreisverwaltung bereits am 29.10.2015 kommuniziert. Insofern werden auch die noch offenen Fragen nach und nach abgearbeitet werden.


  1. Warum wird der Bürgerwille nach 40 Jahren Deponiegeschichte nicht berücksichtigt?

    Antwort der Verwaltung:

Selbstverständlich werde der Bürgerwille in die abschließende Entscheidung einfließen. Dies sei bislang auch immer so kommuniziert worden. Der Verwaltung ist selbstverständlich bewusst, dass die in unmittelbarer Nachbarschaft zur Deponie lebenden Bürger Einwände gegen die Einrichtung einer solchen Deponie haben. Dies sei am 29.10.2015 bereits sehr klar geworden.

Dennoch hat die Verwaltung auch zahlreiche weitere Interessen zu berücksichtigen. So sei es auch ein langgehegter Wunsch, bessere Entsorgungsmöglichkeiten für Varel zu schaffen. Für die Ertüchtigung der Deponie spricht auch, dass der Landkreis als Behörde verpflichtet ist, erforderlichen Deponieraum zu schaffen. Hierin liegt ein besonders hohes öffentliches Interesse, das den Bürgern vor Ort entgegenzustellen ist. Diese Frage muss abschließend im politischen und öffentlich-rechtlichen Verfahren geklärt werden.


  1. Wie stellt die Kreisverwaltung sicher, dass der insbesondere von Privaten angelieferte Bauschutt auch tatsächlich Bauschutt ist und nicht mit Fremdmaterialien durchsetzt ist?


Antwort der Verwaltung:

Bei privater Anlieferung von Bauschutt ist ein Fehlwurfanteil von 5 % tolerierbar. Dies wird bei der Anlieferung dem Augenschein nach überprüft. Auffällige Margen sind dann abzuweisen.


  1. Der politische Beschluss nach I. der Vorlage passt nicht zu der Aussage der Kreisverwaltung „… es sind noch keine Maßnahmen getroffen worden..“. Warum können solche Aussagen getroffen werden?


Antwort der Verwaltung:

Das politische Mandat regelt den grundsätzlichen Auftrag an die Kreisverwaltung. Zur Umsetzung der politischen Aufträge hat die Verwaltung zunächst vorbereitende Maßnahmen zu treffen. Insofern wurde zwar der Auftrag nach Ziffer I des politischen Mandates dahingehend umgesetzt, dass ein Büro zur Erstellung der EU-Ausschreibungsunterlagen für die Erstellung der Planunterlagen beauftragt wurde, allerdings ist die Durchführung des Ausschreibungsverfahrens noch nicht beauftragt. Diese Beauftragung kann erst dann erfolgen, wenn die dafür nötigen Fragen beantwortet wurden.

Z.B. auch die, ob die Bahn als Entsorgungspflichtiger einer erforderlichen Vorfinanzierung zustimmen würde. Erst wenn diese Fragen beantwortet sind, kann das politische Mandat umgesetzt werden.


In jedem Fall wird die Kreisverwaltung zum jeweiligen Sachstand informieren.


Herr Neugebauer verweist auf eine bereits vorliegende Unterschriftenliste von Vareler Bürgern gegen die Deponie.


Sollte es zu einer Entscheidung kommen, so der Landrat, dann werden auch die Interessen der Vareler Bürger berücksichtigt werden. Schließlich ist dies ein Weg, der nur gemeinsam bestritten werden kann.


Herr von Polenz verweist in diesem Zusammenhang auf den wertvollen Deponieraum in Wiefels, der grundsätzlich für Siedlungsabfälle geschaffen wurde. Würde dieser Deponieraum mit Bauschutt befüllt werden, würde dies die dortigen Kapazitäten maßgeblich beeinflussen und die Deponielaufzeit in Wiefels deutlich verkürzen. Danach müsste dann neuer Deponieraum für Siedlungsabfälle gefunden werden. Somit würde sich das Problem nur verlagern. Die Errichtung einer Bauschuttdeponie (DK I) in Varel würde zu einer erheblichen Entsorgungssicherheit beitragen.


Herr Onnen-Lübben sorgt sich um die Beaufschlagung der Bahnböden mit Pflanzenschutzmitteln. Ist eine dahingehende Untersuchung der Bahnböden vorgesehen?

Antwort der Verwaltung:

Die Kreisverwaltung verfügt bereits jetzt über Erkenntnisse aus vorhergehenden Bauabschnitten der Bahn. Danach sind die dort angefallenen Böden zwar mit Pflanzenschutzmitteln beaufschlagt, allerdings liegen die analysierten Werte deutlich unter den gesetzlich zulässigen Grenzwerten. Im Schnitt liegen die gesetzlichen Maßnahmenwerte um ein 10-faches über den festgestellten Werten.


Herr von Polenz ergänzt, dass gerade für solche Abfälle eine Deponierung die einzig sinnvolle Entsorgung darstellt. Denn eine Deponie nach dem heutigen Stand der Technik bietet dafür die besten Voraussetzungen, zumal die festgestellten Schadstoffkonzentrationen deutlich unterhalb der gesetzlichen Maßnahmenwerte liegen.


Herr Böcker verweist noch einmal auf die 40-jährige Deponietätigkeit. Diese lange Zeit haben die Anwohner ertragen und sind nun sehr besorgt. Nun sei es an der Zeit einen Schlusspunkt zu setzen.


Zudem stellt er die folgenden Fragen:


  1. Ist der Baugrund überhaupt geeignet für die Erweiterung der Deponie?

    Antwort der Verwaltung:

Nach aktuellem Kenntnisstand ist der Baugrund geeignet. Dies bedarf jedoch noch einer weiteren Überprüfung, diese werde im Rahmen der Antragsunterlagenerstellung erfolgen.


  1. Es ist vorgesehen, dass auf der Deponie Bauschutt abgelagert werden darf. Ist auch die Ablagerung von Eternit vorgesehen?


Antwort der Verwaltung:

Vorgesehen wäre die Ablagerung von Bauschutt und Eternit, wobei Eternit als asbesthaltiges Material einer besonderen Lagerung zugeführt werden müsste. Die dafür vorgesehenen Sicherheitsvorkehrungen sind erheblich, so dass von dem abgelagerten Eternit nach menschlichem Ermessen keine Gefahr ausgeht. Sollte es jedoch politischer Wille sein, kann die Ablagerung von asbesthaltigem Material auch untersagt werden. Dies würde bedeuten, dass weiterhin die entsprechenden Mengen nach Wiefels zur Einlagerung verbracht werden müssten.


Herr von Polenz vertritt die Auffassung, dass die Ablagerung von gebundenem Asbest wie z.B. Eternit mit so hohen Umweltauflagen verbunden ist, dass die Ablagerung unter diesen Bedingungen unbedenklich ist. Schließlich werde das Material in getrennten Bereichen in sog. Monopoldern deponiert und arbeitstäglich abgedeckt. Eine Alternative zur Deponierung gebe es für dieses Material nicht. Insofern ist es sinnvoll auch vor der Haustür Deponieraum für solche Abfälle zu schaffen.


  1. Bevor eine weitergehende politische Diskussion geführt wird, müssen zunächst die Sachfragen geklärt werden.


Stellungnahme der Verwaltung:

Diese Fragen werden bereits aktuell geklärt. Jedoch obliegt die Beantwortung diverser verfahrensrechtlicher Fragestellungen der Genehmigungsbehörde, in diesem Fall dem Gewerbeaufsichtsamt. Diese Fragen können demnach nur in einem laufenden Verwaltungsverfahren beantwortet werden. Hierzu müssten zunächst im Rahmen der Antragserstellung die nötigen Gutachten von der Kreisverwaltung in Auftrag gegeben werden. Erst wenn der Entschluss zur Erweiterung der Deponie vorliegt wäre dies der Fall.