Sitzung: 07.12.2015 Ausschuss für Umwelt, Abfall und Landwirtschaft
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: 0854/2015
Beschluss:
Der Bericht der Kreisverwaltung wird zur Kenntnis genommen.
I. Politisches Mandat
Die
Kreisverwaltung wurde mit Beschluss des Kreisausschusses am
09.09.2015 beauftragt die erforderlichen Maßnahmen zur
Erweiterung der Deponie Varel/Hohenberge um einen Bauabschnitt (BA)
IV der Deponieklasse (DK) 1 für mineralische Abfälle (Boden
und Bauschutt) zu ergreifen.
Dieses beinhaltet zunächst:
1.
Die Beauftragung eines Büros zur Erstellung der EU
Ausschreibungsunterlagen und
zur Durchführung des
Ausschreibungsverfahrens für die Erstellung der Antrags- und
Ausführungsunterlagen
2.
Die Vergabe nach den Vergaberichtlinien zur Erstellung der
Antrags- und
Ausführungsunterlagen
3. Die Einleitung und Durchführung des Plangenehmigungsverfahrens
4. Treffen der Maßnahmen zur Einrichtung der Deponie
5. Die Erarbeitung eines Nutzungsvertrages mit der Bahn.
6. Die Einstellung eines Projektmanagers befristet auf 2 Jahre
Zudem wird die Kreisverwaltung beauftragt ein konkretes Betriebs- und Nachsorgekonzept zu erarbeiten.
II. Aktueller Sachstand
Eine wichtige Voraussetzung für die Umsetzung dieses politischen Auftrags ist die belastbare Zusage der Deutschen Bahn AG die Vorfinanzierung der Deponieeinrichtung zu übernehmen, um ein finanzielles Risiko für den Landkreis Friesland auszuschließen. Bisher liegt eine solche Zusage nicht vor. Wegen der noch ausstehenden Planfeststellung des Eisenbahnbundesamtes – wird etwa Ende 2015 / Anfang 2016 erwartet – kann die DB nach eigenen Angaben noch keine abschließende Entscheidung treffen. Dies liegt wohl wesentlich daran, dass Budgetverhandlungen zu den einzelnen Maßnahmen der Bahn erst nach Vorliegen der Rechtsgrundlage (in diesem Fall der Planfeststellungsbeschluss) erfolgen können. Ein Gespräch zwischen Kreisverwaltung und DB ist für den Januar 2016 geplant.
Wegen der ausstehenden Zusage konnte zunächst nur Ziffer 1 umgesetzt werden. Hierfür sind zunächst 8.500 € aufgewendet worden. Zur Vermeidung eines höheren Kostenrisikos werden die weiteren Verfahrensschritte derzeit nicht vorangetrieben.
Zur Information der Öffentlichkeit hat die Kreisverwaltung zunächst am 23.09.2015 die in der Nachbarschaft der Deponie lebenden Vareler Bürger angeschrieben. Am 29.10.2015 trug die Kreisverwaltung im Dienstleistungszentrum Varel öffentlich zum Thema vor. Aus der dortigen Diskussion stellte die Kreisverwaltung im Internet die aufgeworfenen Fragen und die dazugehörigen Antworten für die Allgemeinheit zur Verfügung. ( https://www.friesland.de/portal/seiten/bauschuttdeponie-varel-hohenberge-901000984-20800.html?s_sprache=de&rubrik=901000012 ebenfalls als Anlage zu dieser Vorlage).
Letztmalig trug die Verwaltung öffentlich am 17.11.2015 im Bauausschuss der Stadt Varel vor.
III. Resümee
Die Kreisverwaltung hat die Planungsabsichten mit der Bevölkerung kommuniziert. Der Wissensstand ist dabei vollständig und transparent ausgetauscht worden. Wann die Planungen fortgesetzt werden, hängt maßgeblich von der Vorfinanzierungsbereitschaft der DB ab.
Beratung
Herr Neugebauer bittet darum, das Verfahren solange auszusetzen, bis sich die Stadt Varel positioniert hat. Zudem stellt er folgende Fragen:
Auf
welchen rechtlichen Grundlagen basiert die geplante Erweiterung der
Deponie?
Antwort der Verwaltung:
Die
Deponieverordnung regelt den gesetzlichen Rahmen. Eine letztliche
Entscheidung über den Bau einer Deponie wird die Politik treffen
müssen. Ob die Deponie dann gebaut werden darf und unter welchen
Voraussetzungen muss dann noch das erforderliche Verwaltungsverfahren
klären.
Warum kümmert sich die Bahn nicht selbst um die Entsorgung der durch sie entstehenden Abfälle?
Antwort
der Verwaltung:
Die Kapazitäten der ehemaligen bahneigenen Deponie sind mittlerweile ausgeschöpft. Daher wendete sich die Bahn mit dem Problem der Entsorgung des FMI-Materials (Fräs-Misch-Injektion) an die Verwaltung des Landkreises Friesland. Als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (örE) ist der Landkreis Friesland gehalten, die im Kreisgebiet anfallenden Abfälle zu entsorgen. Insofern kann sich der Landkreis dieser Verantwortung nicht entziehen.
Anders als es am 29.10.2015 kommuniziert wurde, teilt die Verwaltung jetzt plötzlich mit, dass eine Zufuhrbegrenzung möglich ist. Wie kommt es zu diesem Sinneswandel?
Wie
bereits während der Informationsveranstaltung am 29.10.2015
kommuniziert, befindet sich das Verfahren in einem Frühstadium.
Weder sind Antragsunterlagen bisher erstellt, noch ist es zu einer
Beantragung gekommen. Stattdessen möchte die Kreisverwaltung
alle verfahrenserheblichen Belange prüfen und eine bestmögliche
Verfahrenstransparenz schaffen. Wegen der frühzeitigen
Bürgerinformation sind diverse Fragestellungen im Laufe der
vorbereitenden Maßnahmen abzuarbeiten. Hierzu gehört es
auch, die Frage nach Zufuhrrestriktionen aufzugreifen und zu
beantworten. Dies hat die Kreisverwaltung bereits am 29.10.2015
kommuniziert. Insofern werden auch die noch offenen Fragen nach und
nach abgearbeitet werden.
Warum
wird der Bürgerwille nach 40 Jahren Deponiegeschichte nicht
berücksichtigt?
Antwort der Verwaltung:
Selbstverständlich
werde der Bürgerwille in die abschließende Entscheidung
einfließen. Dies sei bislang auch immer so kommuniziert worden.
Der Verwaltung ist selbstverständlich bewusst, dass die in
unmittelbarer Nachbarschaft zur Deponie lebenden Bürger Einwände
gegen die Einrichtung einer solchen Deponie haben. Dies sei am
29.10.2015 bereits sehr klar geworden.
Dennoch hat die
Verwaltung auch zahlreiche weitere Interessen zu berücksichtigen.
So sei es auch ein langgehegter Wunsch, bessere
Entsorgungsmöglichkeiten für Varel zu schaffen. Für
die Ertüchtigung der Deponie spricht auch, dass der Landkreis
als Behörde verpflichtet ist, erforderlichen Deponieraum zu
schaffen. Hierin liegt ein besonders hohes öffentliches
Interesse, das den Bürgern vor Ort entgegenzustellen ist. Diese
Frage muss abschließend im politischen und
öffentlich-rechtlichen Verfahren geklärt werden.
Wie stellt die Kreisverwaltung sicher, dass der insbesondere von Privaten angelieferte Bauschutt auch tatsächlich Bauschutt ist und nicht mit Fremdmaterialien durchsetzt ist?
Antwort
der Verwaltung:
Bei privater Anlieferung von Bauschutt ist ein Fehlwurfanteil von 5 % tolerierbar. Dies wird bei der Anlieferung dem Augenschein nach überprüft. Auffällige Margen sind dann abzuweisen.
Der politische Beschluss nach I. der Vorlage passt nicht zu der Aussage der Kreisverwaltung „… es sind noch keine Maßnahmen getroffen worden..“. Warum können solche Aussagen getroffen werden?
Antwort
der Verwaltung:
Das
politische Mandat regelt den grundsätzlichen Auftrag an die
Kreisverwaltung. Zur Umsetzung der politischen Aufträge hat die
Verwaltung zunächst vorbereitende Maßnahmen zu treffen.
Insofern wurde zwar der Auftrag nach Ziffer I des politischen
Mandates dahingehend umgesetzt, dass ein Büro zur Erstellung der
EU-Ausschreibungsunterlagen für die Erstellung der
Planunterlagen beauftragt wurde, allerdings ist die Durchführung
des Ausschreibungsverfahrens noch nicht beauftragt. Diese
Beauftragung kann erst dann erfolgen, wenn die dafür nötigen
Fragen beantwortet wurden.
Z.B. auch die, ob die Bahn als
Entsorgungspflichtiger einer erforderlichen Vorfinanzierung zustimmen
würde. Erst wenn diese Fragen beantwortet sind, kann das
politische Mandat umgesetzt werden.
In
jedem Fall wird die Kreisverwaltung zum jeweiligen Sachstand
informieren.
Herr Neugebauer verweist auf eine bereits vorliegende Unterschriftenliste von Vareler Bürgern gegen die Deponie.
Sollte
es zu einer Entscheidung kommen, so der Landrat, dann werden auch die
Interessen der Vareler Bürger berücksichtigt werden.
Schließlich ist dies ein Weg, der nur gemeinsam bestritten
werden kann.
Herr von Polenz verweist in diesem Zusammenhang auf den wertvollen Deponieraum in Wiefels, der grundsätzlich für Siedlungsabfälle geschaffen wurde. Würde dieser Deponieraum mit Bauschutt befüllt werden, würde dies die dortigen Kapazitäten maßgeblich beeinflussen und die Deponielaufzeit in Wiefels deutlich verkürzen. Danach müsste dann neuer Deponieraum für Siedlungsabfälle gefunden werden. Somit würde sich das Problem nur verlagern. Die Errichtung einer Bauschuttdeponie (DK I) in Varel würde zu einer erheblichen Entsorgungssicherheit beitragen.
Herr
Onnen-Lübben sorgt sich um die Beaufschlagung der Bahnböden
mit Pflanzenschutzmitteln. Ist eine dahingehende Untersuchung der
Bahnböden vorgesehen?
Antwort der Verwaltung:
Die Kreisverwaltung verfügt bereits jetzt über Erkenntnisse aus vorhergehenden Bauabschnitten der Bahn. Danach sind die dort angefallenen Böden zwar mit Pflanzenschutzmitteln beaufschlagt, allerdings liegen die analysierten Werte deutlich unter den gesetzlich zulässigen Grenzwerten. Im Schnitt liegen die gesetzlichen Maßnahmenwerte um ein 10-faches über den festgestellten Werten.
Herr von Polenz ergänzt, dass gerade für solche Abfälle eine Deponierung die einzig sinnvolle Entsorgung darstellt. Denn eine Deponie nach dem heutigen Stand der Technik bietet dafür die besten Voraussetzungen, zumal die festgestellten Schadstoffkonzentrationen deutlich unterhalb der gesetzlichen Maßnahmenwerte liegen.
Herr
Böcker verweist noch einmal auf die 40-jährige
Deponietätigkeit. Diese lange Zeit haben die Anwohner ertragen
und sind nun sehr besorgt. Nun sei es an der Zeit einen Schlusspunkt
zu setzen.
Zudem
stellt er die folgenden Fragen:
Ist
der Baugrund überhaupt geeignet für die Erweiterung der
Deponie?
Antwort der Verwaltung:
Nach aktuellem Kenntnisstand ist der Baugrund geeignet. Dies bedarf jedoch noch einer weiteren Überprüfung, diese werde im Rahmen der Antragsunterlagenerstellung erfolgen.
Es ist vorgesehen, dass auf der Deponie Bauschutt abgelagert werden darf. Ist auch die Ablagerung von Eternit vorgesehen?
Antwort
der Verwaltung:
Vorgesehen wäre die Ablagerung von Bauschutt und Eternit, wobei Eternit als asbesthaltiges Material einer besonderen Lagerung zugeführt werden müsste. Die dafür vorgesehenen Sicherheitsvorkehrungen sind erheblich, so dass von dem abgelagerten Eternit nach menschlichem Ermessen keine Gefahr ausgeht. Sollte es jedoch politischer Wille sein, kann die Ablagerung von asbesthaltigem Material auch untersagt werden. Dies würde bedeuten, dass weiterhin die entsprechenden Mengen nach Wiefels zur Einlagerung verbracht werden müssten.
Herr von Polenz vertritt die Auffassung, dass die Ablagerung von gebundenem Asbest wie z.B. Eternit mit so hohen Umweltauflagen verbunden ist, dass die Ablagerung unter diesen Bedingungen unbedenklich ist. Schließlich werde das Material in getrennten Bereichen in sog. Monopoldern deponiert und arbeitstäglich abgedeckt. Eine Alternative zur Deponierung gebe es für dieses Material nicht. Insofern ist es sinnvoll auch vor der Haustür Deponieraum für solche Abfälle zu schaffen.
Bevor eine weitergehende politische Diskussion geführt wird, müssen zunächst die Sachfragen geklärt werden.
Stellungnahme
der Verwaltung:
Diese Fragen werden bereits aktuell geklärt. Jedoch obliegt die Beantwortung diverser verfahrensrechtlicher Fragestellungen der Genehmigungsbehörde, in diesem Fall dem Gewerbeaufsichtsamt. Diese Fragen können demnach nur in einem laufenden Verwaltungsverfahren beantwortet werden. Hierzu müssten zunächst im Rahmen der Antragserstellung die nötigen Gutachten von der Kreisverwaltung in Auftrag gegeben werden. Erst wenn der Entschluss zur Erweiterung der Deponie vorliegt wäre dies der Fall.