Sitzung: 07.03.2016 Kreistag des Landkreises Friesland
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 0893/2016
Beschluss:
1. Der beigefügten Satzung zur Gründung der „Breitbandfördergesellschaft Friesland mbH“ wird zugestimmt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die zur Gründung erforderlichen Maßnahmen durchzuführen.
3. Der Kreistag benennt die in die Gesellschafterversammlung zu entsendenden Vertreter (gem. § 8 Abs. 5 der Satzung sechs Kreistagsabgeordnete und den Landrat) nach folgenden Anteilen:
Gruppe SPD-Bündnis 90/Die Grünen 3
namentlich: KTA Dirk von Polenz, Bernd Pauluschke, Dörthe Kujath
als Mitglieder,
KTA Wilhelm Wilken, Michael Ramke und Dieter Janßen
als stellv. Mitglieder
CDU-Fraktion 2
namentlich: KTA Lars Kühne, Dirk Zillmer
als Mitglieder,
KTA Horst-Dieter Husemann, Claus Eilers
als stellv. Mitglieder
Gruppe FDP-UWG-SWG-BBV/F 1
namentlich: KTA Gerhard Ratzel als Mitglieder KTA Heinrich Ostendorf als stellv. Mitglied
Auf Ziff. 3.1.1 der KA-Niederschrift vom 29. Februar 2016 wird verwiesen.
Herr Landrat Ambrosy ergänzt, dass die EWE angekündigt hat nochmals kräftig in den Breitbandausbau zu investieren. Es wird zurzeit abgewartet, was dies in der konkreten Umsetzung für den Landkreis Friesland bedeutet. Evtl. wird sich die Anzahl der notwendigen Kabelverzweiger noch weiter reduzieren. Darüber hinaus werden noch Gespräche mit der Telekom und Kabel Deutschland geführt; auch diese Unternehmen investieren. Dies wird in den aktuellen konkreten Planungen berücksichtigt.
Möglicherweise gestalten sich die Aufwendungen der Infrastrukturgesellschaft also günstiger, wenn die privatwirtschaftlichen Unternehmen investieren; eine für den Steuerzahler erfreuliche Entwicklung.
Landrat Ambrosy macht auf folgende Änderung des Gesellschaftsvertrages aufmerksam:
In §10 Abs. 2 entfällt der Hinweis auf ortsübliche Bekanntmachungen im Amtsblatt für den Landkreis Friesland. Da die Infrastrukturgesellschaft eine zivilrechtliche GmbH ist, muss die ortsübliche Variante der öffentlichen Bekanntmachungen für Gesellschaften gewählt werden. § 10 Abs. 2 Satz 2 entfällt somit.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig