Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschlussfassungen:


Es erfolgten getrennte Abstimmungen gemäß Antrag:


a) Nur der 1. Absatz der Resolution wird unterstützt.

b) Nur der 2. Absatz der Resolution wird unterstützt.

c) Die Resolution wird entsprechend dem Beschlussvorschlag des Kreisausschusses

vom 24. Januar 2007 in ihrer Gesamtfassung unterstützt.


Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass zur Erzielung von Kostenreduzierungen auf interne Strukturveränderungen

des GUV gedrungen werden muss.



Bund und Länder bereiten in einer Arbeitsgruppe die Reform der gesetzlichen Unfallversicherung vor. Der wichtigste Eckpunkt sieht dabei vor, zur Erhöhung der Wirtschaftlichkeit und Effektivität im Bereich der Unfallversicherung für die öffentliche Hand, nur noch einen Träger je Bundesland bis spätestens 31.12.2009 einzurichten.

Mit einem Gesetzentwurf ist bis Mitte 2007 zu rechnen.


Seit 70 Jahren ist der Gemeinde-Unfallversicherungsverband Oldenburg (GUV Oldenburg), eine gemeinsame Einrichtung der oldenburgischen Landkreise und kreisfreien Städte, als Unfallversicherungsträger eine feste Größe im nordwestlichen Niedersachsen. In seiner Identität als leistungsstarker regionaler Dienstleister arbeitet er für das Gebiet der Landkreise Ammerland, Cloppenburg, Friesland, Oldenburg, Vechta und Wesermarsch sowie für die kreisfreien Städte Delmenhorst, Oldenburg und Wilhelmshaven. Er ist zuständig für:


      • Ca. 70.000 Personen in der Allgemeinen Unfallversicherung; dabei ist hervorzuheben, dass in der Allgemeinen Unfallversicherung nicht nur Beschäftigte der Kommunen, sondern auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in privaten Haushalten, Hilfeleistende und für die Allgemeinheit Tätige sind.

      • Ca. 175.000 Versicherte in der Schülerunfallversicherung; hierzu gehören alle Schülerinnen und Schüler der allgemeinbildenden Schulen und der Berufsschulen sowie Kinder in Tageseinrichtungen.


Die Beiträge des GUV Oldenburg sind seit Jahren stabil bzw. sinkend bei relativ gleichbleibenden Unfallzahlen. Diese Entwicklung spiegelt die langjährigen, vielfältigen Bestrebungen der kommunalen Unfallversicherung wieder, durch effizientes Arbeiten und kontinuierliche Prozessoptimierung Kosten zu senken.


Die geplante Reform könnte die Schließung bzw. Verlegung des Standortes Oldenburg nach Hannover und damit massive Serviceeinschränkungen und Arbeitsplatzverluste in der Oldenburger Region bedeuten. Eine ortsnahe Betreuung der Versicherten und der Arbeitgeber wäre damit nicht mehr gewährleistet; Kundennähe und Kundenfreundlichkeit wären erheblich gefährdet.


Die Gemeinde-Unfallversicherungsverbände Braunschweig, Hannover und Oldenburg, die Landesunfallkasse Niedersachsen und die Unfallkasse Freie Hansestadt Bremen haben in einer Kooperation vereinbart, dass durch abgestimmte, arbeitsteilige, übergreifende und gemeinsame Aufgabenwahrnehmungen Synergieeffekte erschlossen und realisiert sowie Qualitätsverbesserung angestrebt werden. Durch diese Zusammenarbeit wird sichergestellt, dass eine ortsnahe Betreuung der Versicherten und Arbeitgeber in der Fläche weiterhin gewährleistet ist und regionale Identität gefördert wird. Der Kreistag des Landkreises Friesland sieht hierin - wie auch die niedersächsische Landesregierung - eine erhaltenswerte Form der Zusammenarbeit. Das Land Niedersachsen hat neben den Bundesländern Bremen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Thüringen ausdrücklich gegen die geplante Reform gestimmt.


Die kommunalen Spitzenverbände lehnen ebenfalls eine starre gesetzliche Vorgabe von höchstens einem landesunmittelbaren Träger je Land ab. Eine derartige Vorgabe würde den jeweils unterschiedlichen Rahmenbedingungen der Unfallkassen in den Ländern nicht gerecht.


Der Landkreis Friesland erkennt die grundsätzliche Notwendigkeit einer Reform der gesetzlichen Unfallversicherung mit dem Ziel, durch Straffung der Organisationen die Wirtschaftlichkeit und Effektivität zu verbessern und ihre Strukturen auf mögliche Einsparpotentiale zu überprüfen. Dabei sollte jedoch davon abgesehen werden, für die Umsetzung innerhalb der einzelnen Bundesländer weitergehende Vorgaben zu treffen. Gleichzeitig ist die Möglichkeit zu eröffnen, bewährte und schon auf Effizienz und Kostenbegrenzung gerichtete Strukturen und Zuständigkeiten weiterzuentwickeln.


Der vom Kreisausschuss empfohlene Resolutionstext lautet wie folgt:


"Der Kreistag des Landkreises Friesland appelliert an alle Beteiligten, insbesondere an die niedersächsische Landesregierung, dass der Gemeinde-Unfallversicherungsverband Oldenburg als eigenständige Körperschaft erhalten bleibt.


Für den Fall, dass die beabsichtigte Konzentration der verschiedenen Standorte doch erfolgen sollte, wird die Stadt Oldenburg als zukünftiger Standort einer solchen Zentralgeschäftsstelle des Versicherers als besonders geeignet befunden."


Der Kreistag nahm die vorstehenden Ausführungen sowie das Beratungsergebnis des Kreisausschusses vom 24.01.2007 (TOP 4.8) zur Kenntnis.


Landrat Ambrosy schlug vor, in der Begründung zur Resolution auch den Aspekt "Strukturveränderungen" zu berücksichtigen, da auch innere Reformen notwendig seien, um den Erhalt der Institution GUV Oldenburg zu sichern.


Der Resolutionsentwurf wurde mit folgenden wesentlichen Hinweisen und Anregungen erörtert:


KTA Just/BfB-Fraktion:

Die Zahl der Unfallkassen sollte verringert werden; Verwaltungsstellen sollten im Zeitalter moderner Medien eingespart werden. Deutschland befindet sich im internationalen Wettbewerb, daher ist ein Bürokratieabbau erforderlich. Die Kompetenzen der bisherigen Unfallkassen überschneiden sich. Die Stadt Schortens hat überprüft: Versicherung bei GUV Hannover wäre günstiger als zu bisherigen Konditionen bei GUV Oldenburg.


KTA Harms/SWG:

Synergieeffekte sind gewollt - sh. Beispiel auch beim Landkreis. Daher wird die Zentralisierung unterstützt; ebenso Oldenburg als Standort einer zentralen Behörde.


Antrag KTA Harms daher

getrennte Abstimmung zu den beiden Absätzen der Resolution

a) Erhalt des GUV Oldenburg als eigenständige Körperschaft

b) Standort Oldenburg bei Zentralisation


Abstimmungsergebnisse:


zu a) einstimmig abgelehnt

zu b) 5 Ja-Stimmen, 39 Gegenstimmen

zu c) 39 Ja-Stimmen, 5 Gegenstimmen



Damit ist der Kreistag dem Beschlussvorschlag des Kreisausschusses vom 24. Januar 2007 mit der Ergänzung bezüglich der notwendigen Strukturanpassung mehrheitlich gefolgt.