Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Die Errichtung eines Wohnmobilstellplatzes in Sande-Altmarienhausen wird als grundsätzlich förderfähig anerkannt. Der Gemeinde Sande wird zur Teilfinanzierung der Maßnahme ein Kreiszuschuss in Höhe von 30 % der nicht durch Zuschüsse Dritter gedeckten Kosten, maximal jedoch 20 % der Gesamtkosten bzw. höchstens 26.000 Euro bewilligt. Die Auszahlung der Mittel erfolgt nach Baufortschritt unter Berücksichtigung der Haushaltslage des Landkreises Friesland.

 


Die Gemeinde Sande hat mit Schreiben vom 23.05.2016 einen Antrag auf Gewährung eines Kreiszuschusses für die Errichtung eines Wohnmobilstellplatzes in Sande-Altmarienhausen gestellt.

 

Zurzeit hat die Gemeinde Sande in Altmarienhausen mit einem Hinweisschild bereits vier unbefestigte Parkplätze für Wohnmobiltouristen ausgewiesen. Eine ergänzende Infrastruktur ist an dem Standort nicht vorhanden. Der Arbeitskreis Demografischer Wandel in Sande sieht die Entwicklung auch als Chance, gezielte Angebote für eine immer älter werdende Bevölkerung zu schaffen. Momentan sind ca. 63 % der Wohnmobilnutzer in einem Alter zwischen 50 und 69 Jahren, diese Gruppe wird perspektivisch größer und ist länger aktiv. Wohnmobiltouristen gehören nach Erhebungen des DTV zu einer sehr finanzstarken Bevölkerungsgruppe. Aktuell geben Wohnmobiltouristen pro Person 40 Euro in der Gemeinde aus, in der sie übernachten. Neben der Erweiterung des touristischen Angebotes in der Gemeinde Sande wird dadurch auch die örtliche Wirtschaft gestärkt.

 

Die Gemeinde Sande plant den Bau eines qualitativ hochwertigen Wohnmobilstellplatzes mit insgesamt 10 Stellplätzen inklusive der erforderlichen Infrastruktur (Stromversorgung, Frischwasserversorgung, Entsorgung, Parkscheinautomat, Infotafeln). Der geplante Standort am historischen Gut Altmarienhausen ist durch die unmittelbare Nähe zu den benachbarten Angeboten wie Küsteum, Ems-Jade-Kanal, Paddel&Pedal-Station, Sander See sehr attraktiv.

 

Der Grunderwerb der erforderlichen Fläche vom Domänenamt erfolgt durch die Gemeinde Sande. Die Gesamtkosten für Grunderwerb, Baumaßnahme und Infrastruktur betragen nach der Kostenschätzung der Gemeinde Sande rund 130.000 Euro. Die Kosten für den notwendigen Grunderwerb sind nur zu 10 % förderfähig, so dass die förderfähigen Kosten 116.100 Euro betragen. Die Gemeinde Sande gehört zur LEADER-Region „Nordseemarschen“ und beantragt für das Projekt eine Förderung aus diesem Programm. Die Förderquote beträgt 50 % zuzüglich 5 % Härtefallregelung auf Grund der unterdurchschnittlichen Steuereinnahmekraft der Gemeinde Sande. Eine Projektskizze wird zunächst dem Vorstand zur Bewertung und anschließend der Lokalen Aktionsgruppe LEADER-Nordseemarschen zur Entscheidung vorgelegt. Die nächste Sitzung der LAG Nordseemarschen wird voraussichtlich erst im November stattfinden.

 

Die Finanzierung für den Bau des Wohnmobilstellplatzes ist wie folgt vorgesehen:

 

LEADER Nordseemarschen
(55% der förderfähigen Bruttokosten)                                         63.855,00 Euro

 

Kreiszuschuss Landkreis Friesland                                            15.673,50 Euro

 

Eigenmittel Gemeinde Sande                                                       50.471,50 Euro

 

Gesamtkosten:                                                                             130.000,00 Euro

 

 

Zusätzlich hat die Gemeinde Sande bei der Wattenmeerstiftung einen Antrag auf Förderung gestellt. Hier ist ein maximaler Zuschuss in Höhe von 20 % der Bruttokosten in Aussicht gestellt worden. Das Kuratorium der Stiftung wird allerdings erst im Spätherbst 2016 über den Zuschussantrag entscheiden. Sofern die Wattenmeerstiftung einen Zuschuss bewilligt, reduziert sich der Zuschuss vom Landkreis Friesland entsprechend.

 

Die Verwaltung schlägt vor, der Gemeinde Sande für den Neubau eines Wohnmobilstellplatzes in Sande-Altmarienhausen auf der Grundlage der Leitlinien des Kreistages des Landkreises Friesland in der Fassung vom 25.06.2001 für die Gewährung von Zuschüssen für die Errichtung und Erweiterung von Fremdenverkehrseinrichtungen zur Teilfinanzierung der Maßnahme einen Kreiszuschuss in Höhe von 30 % der nicht durch Zuschüsse Dritter gedeckten Kosten, maximal jedoch 20 % der Gesamtkosten bzw. höchstens 26.000 Euro bewilligt. Die Auszahlung der Mittel erfolgt nach Baufortschritt unter Berücksichtigung der Haushaltslage des Landkreises Friesland.

 

KTA Janßen fragt, wieviel Budget im Bereich Tourismus Infrastrukturförderung vorhanden ist.

 

Herr Graalfs sichert eine Beantwortung über das Protokoll zu.

 

Information von Herrn Graalfs:

 

„Haushaltsansatz: 190.000,00 € + 90.000,00 € = 280.000,00 €

Ist-Stand am 01.09.2016: 81.300,00 €“ 

 

 

KTA Pauluschke hatte eine Frage zur Berechnung, diese konnte durch Erklärung von Herrn Graalfs nachvollzogen werden.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig.