Sitzung: 16.03.2017 Ausschuss für Bauen, Feuerschutz u. Mobilität
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 0109/2017
Beschluss:
1.
Die Erläuterungen
der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen und die Verwaltung wird beauftragt,
die mit den Städten und Gemeinden erforderlichen Abstimmungen vorzunehmen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt mit der EWE
Verhandlungen zum Abschluss eines Contractingvertrags über 20 Ladesäulen
aufzunehmen.
Aktuell ist ein Bundesförderprogramm für Ladeinfrastruktur mit dem 1. Aufruf zum 1.3.17 gestartet, der rund 350 Mio. Euro für die Schaffung von Ladeinfrastrukturen beinhaltet. Von diesen Mitteln wollen und sollten die Städte und Gemeinden zusammen mit dem Landkreis profitieren. Mit dem Bundesprogramm zusammen ergibt sich nun auch eine Umsetzungsmöglichkeit.
Zusammen mit der EWE hat die Verwaltung deshalb mögliche
Standorte zusammengestellt, die sich für eine Erschließung mit
Ladeinfrastruktur anbieten. Dies sind vor allem die ÖPNV/SPNV-Knotenpunkte
sowie die großen und gut frequentierten Stellplatzanlagen in den Stadt- bzw.
Gemeinde- und Ortszentren. Folgende Standortbereiche sind
Kommune |
Standort |
Varel |
Hafen;
Hafenstraße (PP bei Aal & Krabbe) |
Krankenhaus |
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Bahnhof,
Bahnhofstraße (ZOB) |
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Gewerbe
und Logistik Port Gertrud Barthel Straße (Mc Donalds) (Schnellladesäule) |
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Parkplatz
Innenstadt Am Pfarrgarten (Netto PP) |
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Zetel |
Hankenhof,
Marktham (Nähe ZOB) |
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Parkplatz
Am Markt Neuenburg |
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Jever |
Bahnhof,
Städtischer P+R PP(ÖPNV) |
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Parkplatz
Grashausweg / Alexanderstr. |
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Schortens |
Bahnhof
(kl. PP gegenüber) (ÖPNV) |
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Bürgerhaus |
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Pendlerparkplatz |
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Wangerland |
Horumersiel
(Kurhaus) |
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Hooksiel
ZOB (ÖPNV) |
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Schillig
PP bei Hotel Ubstalsbom |
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Hooksiel
Außenhafen |
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Hooksiel
Alter Hafen |
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Sande |
Krankenhaus
(Voraussetzung Netzplanung) |
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Am Markt
(kl. Gemeindeparkplatz) |
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Bockhorn |
Bürgerhus/Urwaldparkplatz |
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Diese Liste ist bezogen auf die Anzahl derzeit als Obergrenze anzusehen (wg. Bezug Förderantrag), allerdings sind die Standorte im Einzelfall auch noch änderbar. Eine Detailabstimmung muss ohnedies mit den Städten und Gemeinden erfolgen. Vorbehaltlich der Förderung durch Bund wird der Contracting-Zeitraum voraussichtlich 6 Jahre umfassen, wobei aufgrund der Förderung die Investitionskostenzuschüsse entfallen und die Zahlungen für das Contracting auf 5 Jahre begrenzt werden. Nach Ende der ersten Contractingphase besteht die Möglichkeit einer Verlängerung. Die Säulen selbst werden im Eigentum der EWE errichtet und verbleiben dort auch.
Der aktuellen Standortliste liegt dabei eine Modellrechnung
zu Grunde, die einen Gesamtbetrag pro Säule von 10.653 EUR vorsehen, also 177
EUR im Monat. Für alle vorgeschlagenen Standorte wären dies dann rund 212.780
EUR über die Gesamtlaufzeit bzw. 42.556 EUR pro Jahr. Für das Jahr 2017 würden
voraussichtlich nur wenige Monate anteilig anfallen (ca. 2-3) und dieser Betrag
wird aus dem allgemeinen Haushalt gedeckt. Für die kommenden Jahre wäre dann –
vorbehaltlich der Zustimmung des Kreistags – der Betrag jeweils in den Haushalt
einzustellen. Die EWE ist dabei bislang der einzige Bieter, der eine solche
Dienstleistung, insbesondere im Zusammenhang mit dem Förderprogramm des Bundes,
anbietet. Die entsprechende Anlage liegt der Niederschrift an.
Die Contractingleistungen umfassen dabei sämtliche Leistungen von der Planung bis zum Betrieb der Säule. Entsprechend würde eine Antragsstellung beim Bund durch den Landkreis und das Errichten auf eigene Kosten keine günstigere Variante sein, da insbesondere die Betriebsführung der Säulen zugekauft werden müsste und technische Reinvestitionen z. B. aufgrund gesetzlicher Anforderungen (bspw. einheitlicher Stecker oder Abrechnungsfunktionen) beim Eigentümer, dann also dem Landkreis, verbleiben. Hinzu käme die längere Mindestlaufzeit von 6 Jahren aufgrund des Zweckbindungszeitraums der Förderung. In den Contractingleistungen sind zudem für die ersten 12 Monate entsprechende Tankkarten enthalten, die von den Dienstwagen des LK genutzt werden können – auch an anderen Säulen der EWE außerhalb des Landkreises.
Da sich die möglichen Standorte zum überwiegenden Teil auf den Grundstücksflächen der Städte und Gemeinden befinden, wurden diese bereits von der Verwaltung informiert. Zudem müssen diese für eine erfolgreiche Antragstellung ein grundsätzliches Bekenntnis zu dem Vorhaben abgeben und hierin die Verfügbarkeit der Grundstücke bekunden. Diese Information wurde sowohl unter den Fördervorbehalt als auch natürlich unter den Vorbehalt der Zustimmung des Kreistags gestellt.
Bei einer
erfolgreichen Umsetzung werden dann zum Ende des Jahres rund 30 (öffentliche) E-Ladesäulen installiert sein –
für eine ländliche Region ein herausragender Wert und sicherlich ein wichtiger
Schritt zur Etablierung der E-Mobilität als neuen Mobilitätsträger und
zukünftig wichtige Ergänzung des öffentlichen Personennahverkehrs.
Herr Neuhaus stellt den Tagesordnungspunkt vor.
Herr Homfeldt stellt fest, dass sich vorgesehene Standorte zentriert im Bereich Heidmühle befinden und erfragt einen weiteren möglichen Standort auf dem TCN-Gelände Roffhausen.
Beim TCN-Gelände handelt es sich um einen durchaus geeigneten Standort, der aber im Privateigentum steht. Herr Neuhaus führt aus, dass es für den Förderantrag erforderlich war, dass die Eigentümer eine Absichtserklärung zur Umsetzung des Vorhabens abgegeben haben. Daher wurden für den Antrag überwiegend Grundstücke der Städte und Gemeinden gewählt.
Herr Michaelis fragt, ob die Ladesäulen nur für Autos oder auch von anderen Verkehrsteilnehmern genutzt werden können. Er fragt zudem, ob auch zum Beispiel Verbrauchermärkte Säulen zur Verfügung stellen.
Die Ladesäulen können von jedem Verkehrsteilnehmer genutzt werden, wenn die Nutzer die dafür erforderlichen Ladekabel haben. Über die Planung von Ladeinfrastrukturen an Verbrauchermärkten gibt es keine Erkenntnisse.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig