Begründung:
Aktuell ist ein Bundesförderprogramm für Ladeinfrastruktur mit dem 1. Aufruf zum 1.3.17 gestartet, der rund 350 Mio. Euro für die Schaffung von Ladeinfrastrukturen beinhaltet. Von diesen Mitteln wollen und sollten die Städte und Gemeinden zusammen mit dem Landkreis profitieren. Mit dem Bundesprogramm zusammen ergibt sich nun auch eine Umsetzungsmöglichkeit.
Zusammen mit der EWE hat die Verwaltung deshalb mögliche
Standorte zusammengestellt, die sich für eine Erschließung mit
Ladeinfrastruktur anbieten. Dies sind vor allem die ÖPNV/SPNV-Knotenpunkte
sowie die großen und gut frequentierten Stellplatzanlagen in den Stadt- bzw.
Gemeinde- und Ortszentren. Folgende Standortbereiche sind
Kommune |
Standort |
Varel |
Hafen;
Hafenstraße (PP bei Aal & Krabbe) |
Krankenhaus |
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Bahnhof,
Bahnhofstraße (ZOB) |
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Gewerbe
und Logistik Port Gertrud Barthel Straße (Mc Donalds) (Schnellladesäule) |
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Parkplatz
Innenstadt Am Pfarrgarten (Netto PP) |
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Zetel |
Hankenhof,
Marktham (Nähe ZOB) |
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Parkplatz
Am Markt Neuenburg |
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Jever |
Bahnhof,
Städtischer P+R PP(ÖPNV) |
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Parkplatz
Grashausweg / Alexanderstr. |
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Schortens |
Bahnhof
(kl. PP gegenüber) (ÖPNV) |
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Bürgerhaus |
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Pendlerparkplatz |
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Wangerland |
Horumersiel
(Kurhaus) |
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Hooksiel
ZOB (ÖPNV) |
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Schillig
PP bei Hotel Ubstalsbom |
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Hooksiel
Außenhafen |
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Hooksiel
Alter Hafen |
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Sande |
Krankenhaus
(Voraussetzung Netzplanung) |
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Am Markt
(kl. Gemeindeparkplatz) |
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Bockhorn |
Bürgerhus/Urwaldparkplatz |
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Diese Liste ist bezogen auf die Anzahl derzeit als Obergrenze anzusehen (wg. Bezug Förderantrag), allerdings sind die Standorte im Einzelfall auch noch änderbar. Eine Detailabstimmung muss ohnedies mit den Städten und Gemeinden erfolgen. Vorbehaltlich der Förderung durch Bund wird der Contracting-Zeitraum voraussichtlich 6 Jahre umfassen, wobei aufgrund der Förderung die Investitionskostenzuschüsse entfallen und die Zahlungen für das Contracting auf 5 Jahre begrenzt werden. Nach Ende der ersten Contractingphase besteht die Möglichkeit einer Verlängerung. Die Säulen selbst werden im Eigentum der EWE errichtet und verbleiben dort auch.
Der aktuellen Standortliste liegt dabei eine Modellrechnung zu Grunde, die einen Gesamtbetrag pro Säule von 10.653 EUR vorsehen, also 177 EUR im Monat. Für alle vorgeschlagenen Standorte wären dies dann rund 212.780 EUR über die Gesamtlaufzeit bzw. 42.556 EUR pro Jahr. Für das Jahr 2017 würden voraussichtlich nur wenige Monate anteilig anfallen (ca. 2-3) und dieser Betrag wird aus dem allgemeinen Haushalt gedeckt. Für die kommenden Jahre wäre dann – vorbehaltlich der Zustimmung des Kreistags – der Betrag jeweils in den Haushalt einzustellen. Die EWE ist dabei bislang der einzige Bieter, der eine solche Dienstleistung, insbesondere im Zusammenhang mit dem Förderprogramm des Bundes, anbietet (siehe Anlage 1).
Die Contractingleistungen umfassen dabei sämtliche Leistungen von der Planung bis zum Betrieb der Säule. Entsprechend würde eine Antragsstellung beim Bund durch den Landkreis und das Errichten auf eigene Kosten keine günstigere Variante sein, da insbesondere die Betriebsführung der Säulen zugekauft werden müsste und technische Reinvestitionen z. B. aufgrund gesetzlicher Anforderungen (bspw. einheitlicher Stecker oder Abrechnungsfunktionen) beim Eigentümer, dann also dem Landkreis, verbleiben. Hinzu käme die längeren Mindestlaufzeit von 6 Jahren aufgrund des Zweckbindungszeitraums der Förderung. In den Contractingleistungen sind zudem für die ersten 12 Monate entsprechende Tankkarten enthalten, die von den Dienstwagen des LK genutzt werden können – auch an anderen Säulen der EWE außerhalb des Landkreises.
Da sich die möglichen Standorte zum überwiegenden Teil auf den Grundstücksflächen der Städte und Gemeinden befinden, wurden diese bereits von der Verwaltung informiert. Zudem müssen diese für eine erfolgreiche Antragstellung ein grundsätzliches Bekenntnis zu dem Vorhaben abgeben und hierin die Verfügbarkeit der Grundstücke bekunden. Diese Information wurde sowohl unter den Fördervorbehalt als auch natürlich unter den Vorbehalt der Zustimmung des Kreistags gestellt.
Bei einer erfolgreichen Umsetzung werden dann zum Ende des
Jahres rund 30 (öffentliche)
E-Ladesäulen installiert sein – für eine ländliche Region ein herausragender
Wert und sicherlich ein wichtiger Schritt zur Etablierung der E-Mobilität als
neuen Mobilitätsträger und zukünftig wichtige Ergänzung des öffentlichen
Personennahverkehrs.
Beschlussvorschlag:
1. Die Erläuterungen der Verwaltung werden zur Kenntnis und
die Verwaltung wird beauftragt, die mit den Städten und Gemeinden
erforderlichen Abstimmungen vorzunehmen.
2. Die Verwaltung
wird beauftragt mit der EWE Verhandlungen zum Abschluss eines
Contractingvertrags über 20 Ladesäulen aufzunehmen.
Anlage(n):
Aktueller Stand
eMobility 240217