Beschluss:

  1. Der Kreistag beschließt den Jahresabschluss 2013 des Landkreises Friesland in der vorgelegten Fassung.
  2. Der Überschuss des ordentlichen Ergebnisses wird der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.
  3. Der Fehlbetrag des außerordentlichen Ergebnisses wird mit der aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses gebildeten Rücklage verrechnet.
  4. Der Kreistag erteilt dem Landrat gem. § 129 Abs. 1 NKomVG für den Jahresabschluss 2013 Entlastung.

 

 

 


Landrat Ambrosy verlässt den Saal.

 

Auf die Ausführungen zu TOP 3.1.5 der KA-Niederschrift vom 19.06.2017 wird verwiesen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig.

 

Landrat Ambrosy kehrt in den Sitzungssaal zurück.