Betreff
Jahresabschluss des Landkreises Friesland für das Haushaltsjahr 2013, Beschluss über den Jahresabschluss und die Entlastung des Landrats
Vorlage
0204/2017
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

Der fünfte nach den Grundsätzen der doppelten kaufmännischen Buchführung aufgestellte Jahresabschluss ist abgeschlossen und geprüft.

 

 

Rechtslage:

 

Nach Aufstellung prüft das Rechnungsprüfungsamt den Jahresabschluss nach § 155 Abs. 1 Ziffer 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG).

 

Lt. § 156 Abs.3 NKomVG hat das Rechnungsprüfungsamt seine Bemerkungen, die sich aus der Prüftätigkeit ergeben, in einem Schlussbericht zusammenzufassen.

 

Der Landrat stellt die Vollständigkeit und Richtigkeit des Jahresabschlusses fest und legt ihn dem Kreistag unverzüglich mit dem Schlussbericht der Rechnungsprüfung und mit einer eigenen Stellungnahme zu diesem Bericht vor (§ 129 Abs. 1 NKomVG).

 

Nach § 129 Abs. 1 beschließt der Kreistag über den Abschluss und die Entlastung des Landrates. Die Beschlüsse sind unverzüglich der Kommunalaufsichtsbehörde mitzuteilen und öffentlich bekannt zu machen.

 

Sachverhalt:

 

Die Erste Kreisrätin hat die Vollständigkeit und Richtigkeit des Jahresabschlusses am 1. Juni 2017 (endgültig, nach einer Änderung der Version vom 06.03.2017) festgestellt. Der Schlussbericht des Rechungsprüfungsamtes datiert vom 07.06.2017. Jahresabschluss, Schlussbericht und Stellungnahme der Verwaltung hierzu liegen dieser Vorlage an. Der Kreistag hat über den Jahresabschluss und die Entlastung des Landrates formell zu beschließen.

 

Das Haushaltsjahr 2013 schließt mit folgenden Ergebnissen ab:

 

ordentliches Ergebnis:                    4.757.219,50 Euro

außerordentliches Ergebnis:      -      24.228,91 Euro

Jahresergebnis:                                                4.732.990,59 Euro

 

Der Jahresüberschuss ist durch Beschluss der Überschussrücklage aus dem ordentlichen Ergebnis zuzuführen (§110 Abs. 6 NKomVG). Der Fehlbetrag des außerordentlichen Ergebnisses ist mit der Überschussrücklage aus außerordentlichem Ergebnis zu verrechnen (§ 110 Abs. 5 NkomVG).

 

Die wesentlichen Aussagen ergeben sich aus dem Rechenschaftsbericht:

 

 

Das Haushaltsjahr 2013 schließt gegenüber der Planung um 1,3 Mio. besser ab.

 

Der Finanzmittelbestand hat sich gegenüber der Vorjahresbilanz um rd. 1,5 Mio. Euro auf 9,5 Mio. Euro vermindert.

 

Bilanz: Das Anlagevermögen hat sich um ca. 1,5 Mio. Euro erhöht, das Finanzvermögen um ca. 2,5 Mio. Euro vermindert.

 

Durch die Aktivierung der Maßnahmen „Sanierung der BBS Varel“, „Sanierung des Oberstufengebäudes des Mariengymnasiums“ und „Sportplatz Jahnstraße Jever“ hat sich die Bilanzposition „Bebaute Grundstücke“ um ca. 6,7 Mio. Euro erhöht; die „Anlagen im Bau“ haben sich um 5,1 Mio. Euro vermindert.

 

Das führt auf der Passivseite zu einer um 4.657.494 Euro höheren Nettoposition. Die Schuldenposition hat sich um 4,8 Mio Euro vermindert (um 5 Mio. Euro verminderte Liquiditätskredite); die Rückstellungen um 1,36 Mio. (Rekultivierung der Altdeponie Hohenberge).

 

Die Verwaltung schlägt vor,

    • den Jahresabschluss 2013 zu beschließen,
    • zu beschließen, den Überschuss des ordentlichen Haushalts der Überschussrücklage zuzuführen,
    • den Fehlbetrag des außerordentlichen Haushalts mit der Überschussrücklage zu verrechnen,
    • dem Landrat für das Haushaltsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.

 


Beschlussvorschlag:

  1. Der Kreistag beschließt den Jahresabschluss 2013 des Landkreises Friesland in der vorgelegten Fassung.
  2. Der Überschuss des ordentlichen Ergebnisses wird der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.
  3. Der Fehlbetrag des außerordentlichen Ergebnisses wird mit der aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses gebildeten Rücklage verrechnet.
  4. Der Kreistag erteilt dem Landrat gem. § 129 Abs. 1 NKomVG für den Jahresabschluss 2013 Entlastung.

 


Finanzielle Auswirkungen:       Ja       Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche

Folgekosten

 Finanzierung:

  Eigenanteil                objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

Erfolgte Veranschlagung:      Ja, mit            Nein

im   Ergebnishaushalt    Finanzhaushalt    Produkt- bzw. Investitionsobjekt: XXXX

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung:            ja             nein

Falls ja, in welcher Art:

Vorlage bezieht sich auf

MEZ     Nr.

Titel:

HSP     Nr 

Titel:

 

 

 

                                              gez. R. Janßen

Sachbearbeiter/in                Fachbereichsleiter

Sichtvermerke:

 

 

                                         gez. R. Janßen              gez. i.V. S. Vogelbusch

  Abteilungsleiter/in               Kämmerei                        Erste Kreisrätin

Abstimmungsergebnis:

Fachausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreisausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreistag

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

 


Anlage(n):

 

Jahresabschluss:

- Bilanz, Ergebnis- und Finanzrechnung (ohne Teilhaushalte)

- Anlagen-, Forderungs- und Schuldenübersicht: siehe Anlagen zum

  Prüfungsbericht des RPA,

- Anhang und Rechenschaftsbericht,

- Bericht des Rechnungsprüfungsamtes,

- Stellungnahme der Verwaltung zum Prüfungsbericht