Sitzung: 14.09.2017 Kreistag des Landkreises Friesland
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 0258/2017
Beschluss:
1)
Als Maß einer angemessenen Entschädigung für die Tätigkeit als Vertreter des
Landkreises Friesland in Unternehmen und Einrichtungen in der Rechtsform des
privaten Rechts gem. § 138 Abs. 7 NKomVG (Gesellschafterversammlungen oder
vergleichbare Organe) werden folgende Höchstbeträge festgesetzt:
a)
Friesland Kliniken gGmbH
Gesellschafterversammlung
bis zu 100,00 € pro Sitzung
b)
JadeWeserAirport GmbH
Gesellschafterversammlung
bis zu 50,00 € pro Sitzung
c)
Rettungsdienst Friesland gGmbH
Gesellschafterversammlung
bis zu 50,00 € pro Sitzung
d)
Kommunaler Rettungsdienst Friesland gGmbH
Gesellschafterversammlung
bis zu 50 € pro Sitzung
2)
Als Maß einer angemessenen Entschädigung für die Tätigkeit von Abgeordneten als
Mitglied in einem Aufsichtsrat und anderen Organen und Gremien in Unternehmen
und Einrichtungen des Landkreises Friesland in der Rechtsform des privaten
Rechts gem. § 138 Abs. 8 NKomVG (Aufsichtsrat und andere Organe und Gremien)
werden folgende Höchstbeträge festgesetzt:
a)
Friesland Kliniken gGmbH
Aufsichtsrat
bis zu 100 € pro Sitzung
b)
JadeWeserAirport GmbH
Aufsichtsrat
bis zu 50,00 € pro Sitzung
c)
Wohnungsbaugesellschaft Friesland mbH
Aufsichtsrat
bis zu 100,00 € pro Sitzung
3)
Darüber hinaus gehende Entschädigungen sind an den Landkreis Friesland
abzuführen. Die Abführung hat bis zum 31. März des nächsten Jahres zu erfolgen.
4)
Für alle übrigen Tätigkeiten als Vertreter/in des Landkreises Friesland gem. §
138 NKomVG werden von den Unternehmen und Einrichtungen keine
Aufwandsentschädigungen und keine Sitzungsgelder gezahlt.
5)
Neben einer angemessenen Entschädigung können den Vertreterinnen und Vertretern
des Landkreises die durch die Wahrnehmung der Vertretungstätigkeit entstehenden
Fahrt- und ggf. Reisekosten erstattet werden. Als Wegstreckenentschädigung ist
dabei eine Entschädigung nach den Bestimmungen der Nds. Reisekostenverordnung
(NRKVO) in der Fassung vom 10. Januar 2017 in der jeweils gültigen Fassung als
angemessen anzusehen.
6)
Diese Regelung tritt rückwirkend zum 01.01.2017 in Kraft.
Auf TOP 3.1.8 der KA-Niederschrift vom 13.09.2017 wird verwiesen. Der Kreistag folgt dem Votum.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig