Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

1) Als Maß einer angemessenen Entschädigung für die Tätigkeit als Vertreter des Landkreises Friesland in Unternehmen und Einrichtungen in der Rechtsform des privaten Rechts gem. § 138 Abs. 7 NKomVG (Gesellschafterversammlungen oder vergleichbare Organe) werden folgende Höchstbeträge festgesetzt:

 

a) Friesland Kliniken gGmbH

Gesellschafterversammlung bis zu 100,00 € pro Sitzung

 

b) JadeWeserAirport GmbH

Gesellschafterversammlung bis zu 50,00 € pro Sitzung

 

c) Rettungsdienst Friesland gGmbH

Gesellschafterversammlung bis zu 50,00 € pro Sitzung

 

d) Kommunaler Rettungsdienst Friesland gGmbH

Gesellschafterversammlung bis zu 50 € pro Sitzung

 

 

2) Als Maß einer angemessenen Entschädigung für die Tätigkeit von Abgeordneten als Mitglied in einem Aufsichtsrat und anderen Organen und Gremien in Unternehmen und Einrichtungen des Landkreises Friesland in der Rechtsform des privaten Rechts gem. § 138 Abs. 8 NKomVG (Aufsichtsrat und andere Organe und Gremien) werden folgende Höchstbeträge festgesetzt:

 

a) Friesland Kliniken gGmbH

Aufsichtsrat bis zu 100 € pro Sitzung

 

b) JadeWeserAirport GmbH

Aufsichtsrat bis zu 50,00 € pro Sitzung

 

c) Wohnungsbaugesellschaft Friesland mbH

Aufsichtsrat bis zu 100,00 € pro Sitzung

 

 

3) Darüber hinaus gehende Entschädigungen sind an den Landkreis Friesland abzuführen. Die Abführung hat bis zum 31. März des nächsten Jahres zu erfolgen.

 

4) Für alle übrigen Tätigkeiten als Vertreter/in des Landkreises Friesland gem. § 138 NKomVG werden von den Unternehmen und Einrichtungen keine Aufwandsentschädigungen und keine Sitzungsgelder gezahlt.

 

5) Neben einer angemessenen Entschädigung können den Vertreterinnen und Vertretern des Landkreises die durch die Wahrnehmung der Vertretungstätigkeit entstehenden Fahrt- und ggf. Reisekosten erstattet werden. Als Wegstreckenentschädigung ist dabei eine Entschädigung nach den Bestimmungen der Nds. Reisekostenverordnung (NRKVO) in der Fassung vom 10. Januar 2017 in der jeweils gültigen Fassung als angemessen anzusehen.

 

6) Diese Regelung tritt rückwirkend zum 01.01.2017 in Kraft.

 

 

 


Auf TOP 3.1.8 der KA-Niederschrift vom 13.09.2017 wird verwiesen. Der Kreistag folgt dem Votum.


Abstimmungsergebnis:

einstimmig