Beschluss: mehrheitlich beschlossen

 

 


Aufgrund des gestellten Antrages, eine „umfassende Aufgabenkritik“ beim Landkreis Friesland durchzuführen, hat die Verwaltung in einem ersten Schritt eine Benennung der freiwilligen Leistungen unter Ermittlung der Kosten der Leistung sowie der Personalkosten vorgenommen.

 

Dabei galten folgende Vorgaben hinsichtlich der Freiwilligkeit:

 

-     Aufgaben gelten als freiwillig, wenn der Landkreis Friesland nicht durch Gesetz oder andere eindeutige Vorgaben vollumfänglich verpflichtet ist, diese wahrzunehmen.

 

-     Eine Aufgabe ist dem Grunde nach auch dann freiwillig, wenn diesen Aufgaben langfristige Vereinbarungen oder Verträge zugrunde liegen, die aber grundsätzlich gekündigt werden könnten.

 

-     Freiwillig sind Aufgaben dem Grunde nach auch dann, wenn sie nicht zwingend beim Landkreis angesiedelt sind und beispielsweise auch von den Gemeinden selbst wahrgenommen werden könnten.

 

-     Freiwillig sind spezielle (Teil-) Aufgaben auch, wenn der Landkreis eine grundsätzliche Pflichtaufgabe in einem freiwilligen Umfang erweitert und diese über die Verpflichtung hinaus wahrnimmt. Dieser erweiterte Teilumfang wird als freiwillig benannt.

 

 

Die erfassten freiwilligen Leistungen (Aufgaben) sind der beifügten Anlage zu entnehmen. Der Netto-Gesamtaufwand (abzüglich Erträge) in Höhe von 5.2 Mio. Euro (nach korrigierter Fassung 5.16 Mio. Euro) liegt dabei noch unterhalb des von der Kommunalaufsicht, als Mindestbehalt freiwilliger Aufwendungen pro Kommune (3 % des Jahreshaushaltsvolumens), angesehenen Betrages, der selbst bei finanznotleidenden Kommunen durch die Kommunalaufsicht nicht in Frage gestellt wird. Die Tabelle soll als Grundlage für eine Diskussion des Themas dienen.

 

Die Fraktionen und Gruppen werden gebeten, zu beraten, wie mit der Liste weiter zu verfahren ist.

 

 

Die CDU-Fraktion nimmt die Auflistung der freiwilligen Aufgaben als Vorleistung zu ihrem Antrag dankend zur Kenntnis.

 

Herr Landrat Ambrosy erläutert hierzu noch einmal die Auflistung der freiwilligen Aufgaben und den damit im Zusammenhang stehenden Kostenaufwand. Die anfallenden Kosten, wie Sachkosten und Personalkosten, unter Abzug der Erträge, ergeben nach dieser Aufstellung einen Gesamtaufwand in Höhe von 5.27 Mio. Euro. (Nach dem WTKF wurde eine Korrektur mit Stand 05.06.2018 vorgenommen. Diese Fassung wird diesem Protokoll beigefügt. Der Gesamtaufwand beträgt hiernach 5.16 Mio. Euro).

Die Kosten für die freiwilligen Aufgaben des Landkreises Friesland liegen somit unter 3 % des Jahreshaushaltsvolumens. Die 3 %-Grenze wurde den Kommunen vom Innenministerium (oberste Kommunalaufsicht) als sog. Eigen- bzw. Selbstbehalt gewährt. Der Landkreis liegt mit seinen Kosten bei ca. 2,5 % und damit sogar noch darunter.

 

Die CDU-Fraktion verweist auf die weitere Forderung ihres Antrages. Es sei für die Gesamtsichtweise und die Transparenz unverzichtbar, auch die Pflichtaufgaben entsprechend darzustellen. Erst dadurch ließe sich eine Feststellung über Effizienz und Nutzen treffen.

Es wird eine Einigung darüber erzielt, dass der Verwaltungsaufwand so gering wie möglich zu gestalten ist. Aus diesem Grund soll das bereits bestehende Gutachten der KGSt (Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement) aus  2013/2014 als Grundlage dienen. Es wird vereinbart, dass die kompletten Kostenaufstellungen bis zu den Haushaltsberatungen zur Verfügung stehen.

Aus diesem Grund wird der Beschluss wie folgt gefasst:

 

Die Aufstellung der freiwilligen Aufgaben wird zur Kenntnis genommen.

Es wird beschlossen, die Katalogisierung der Pflichtaufgaben und der Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises in der vorliegenden Art, wie die freiwilligen Aufgaben, nachzureichen, soweit dies mit vorhandenen Verwaltungsmitteln erreicht werden kann.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

7

Nein:

4

 

= mehrheitlich zugestimmt