Sitzung: 01.11.2018 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: vorberatend zur Kenntnis genommen / weiter an Kreisausschuss
Vorlage: 0542/2018
Der Jugendhilfeausschuss nimmt von der Änderung der Satzung des Landkreises Friedland über die Förderung von Kindern und die Erhebung von Kostenbeiträgen in der Kindertagespflege gemäß des beigefügten Entwurfs unter Berücksichtigung des geänderten § 4 Abs. 4 vorberatend Kenntnis.
Der Verwaltung ist am Ausbau und Erhalt der Qualität im Betreuungsangebot der Kindertagespflege gelegen. Die Satzung bedarf der Aktualisierung.
Gemäß § 22 SGB VIII soll Kindertagespflege die Entwicklung des
Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit
fördern, die Erziehung und
Bildung in der Familie unterstützen und ergänzen, den Eltern dabei helfen, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser
miteinander vereinbaren zu können. Der Förderungsauftrag umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des
Kindes und bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige
Entwicklung des Kindes. Er schließt die Vermittlung orientierender Werte und
Regeln ein. Die Förderung soll sich am Alter und Entwicklungsstand, den
sprachlichen und sonstigen Fähigkeiten, der Lebenssituation sowie den
Interessen und Bedürfnissen des einzelnen Kindes orientieren und seine
ethnische Herkunft berücksichtigen. Dies bedeutet u.a., dass der Landkreis
Friesland als Fachberatung mit den Tagespflegepersonen stetig am Ausbau und
Erhalt der Qualität in der Kindertagespflege arbeiten muss.
Einige wesentliche Änderungen der Satzung werden
nachfolgend erläutert.
U.a. aufgrund des Förderungsauftrags gemäß § 22
SGB VIII schlägt die Verwaltung gemäß dem beigefügten Satzungsentwurf vor, dass
ab dem 01.01.2019 eine finanzielle Förderung von Betreuungsverhältnissen in
Kindertagespflege nur bei einer Betreuung durch eine qualifizierte
Kindertagespflegeperson mit einer Erlaubnis nach § 43 SGB VIII erfolgt.
Derzeitige Inhaber von Eignungsbescheinigungen wurden im Netzwerktreffen am
12.09.2018 informiert, dass eine finanzielle Förderung von Kindertagespflege
aufgrund von Eignungsbescheinigungen bis zum Ablauf der Bescheinigungen
erfolgen wird. Der Landkreis Friesland teilte den Tagespflegepersonen mit
Eignungsbescheinigung mit, dass er eine Teilnahme an den angebotenen
Qualifizierungskursen (160 Std.-Qualifizierung) mit der VHS Friesland-Wittmund
begrüßen würde, damit die betroffenen Tagespflegepersonen nach dem
erfolgreichen Bestehen des Kurses bei Erfüllung der Voraussetzungen nach § 43
SGB VIII eine Erlaubnis erhalten. Die Teilnahme und das Bestehen der
Qualifizierung gewährleistet die geforderte/ erforderliche hohe Qualität im
Betreuungsangebot der Kindertagespflege.
Neu aufgenommen wurde in § 4 Abs. 12 der
„Satzung des Landkreises Friesland über die Förderung von Kindern und die
Erhebung von Kostenbeiträgen in der Kindertagespflege”, dass die
Tagespflegepersonen für die Anschaffung bzw. Ergänzung von Spiel- und
Beschäftigungsmaterial, Mobiliar oder entstandener Renovierungskosten unter
Vorlage der Rechnungen/ Belege jährlich ein Betrag i.H.v. 100,00 € beantragt
werden kann.
Als neuer Paragraph wurde § 5 „Förderung in
Großtagespflegestellen” eingefügt. Es wird die finanzielle Förderung von
Großtagespflegestellen dargestellt, u.a. kann für kostenpflichtig angemietete
Räumlichkeiten für die Miet- und Nebenkosten ein Zuschuss i.H.v. monatlich
100,00 € beantragt werden.
Als § 6 wurde neu eingegliedert „Verpflichtungen
der Tagespflegepersonen”. Die Verpflichtungen der Tagespflegepersonen wurden
explizit in der Satzung aufgenommen, um allen Beteiligten neben den
finanziellen Förderungen und Abwicklungen auch die vom Fachbereich Jugend,
Familie, Schule und Kultur erwarteten Verpflichtungen darzustellen. Die
Verpflichtungen der Tagespflegepersonen stellen die Grundlage des
qualifizierten Arbeitens im Alltag der Kindertagespflege dar. Die Ausgaben der
Kindertagespflege des Landkreises Friesland werden teilweise über eine
Richtlinie des Kultusministeriums gefördert. U.a. erfolgt eine Förderung der
Fortbildungskosten, wenn die Tagespflegepersonen im Jahr (01.08.-31.07.) 24
Unterrichtsstunden an Fortbildung abgeleistet haben. Um diese Vorgabe zu
erfüllen, schlägt die Verwaltung die Bezuschussung der Fortbildungskosten zu
50% bis max. 100 € pro Jahr und Tagespflegeperson vor. Diese Erstattung bezieht
sich lediglich auf extern besuchte fachliche Fortbildungen. Die
Fachberatungskräfte der Kindertagespflege informieren die Tagespflegepersonen
des Landkreises Friesland weiterhin auch über die von der Fachberatung
organisierten kostenlosen Fortbildungsangebote.
Frau Vogelbusch und Frau Renken erläutern die Vorlage und stellen die wesentlichen Unterschiede zwischen der bisher gültigen Satzung und dem Satzungsentwurf dar. Mit dem Satzungsentwurf soll die Kindertagespflege im Landkreis Friesland qualitativ weiterentwickelt werden. Der in § 2 Abs. 2 des Satzungsentwurfs angegebene Betreuungsumfang von 20 Wochenstunden entspricht dem gesetzlichen Betreuungsanspruch auf einen Halbtagsplatz in einer Krippe.
Herr Osterloh bittet um Erläuterung und Konkretisierung der Regelung des § 4 Abs. 4 des Satzungsentwurfs. Es wird erklärt, dass mit der Pauschale der Aufwand einer Tagespflegeperson in der Eingewöhungsphase berücksichtigt wird; in der Regel erfolgt in der Eingewöhungsphase eine Betreuung mit einem geringeren Stundenumfang als in einem späteren Betreuungsverhältnis. Da die Pauschale nur gezahlt wird, wenn anschließend ein Betreuungsverhältnis eingegangen wird, ist die Pauschale „erfolgsabhängig“. Die Pauschale soll für jedes Kind in einer Eingewöhnungsphase gezahlt werden; der Satzungsentwurf wird entsprechend angepasst (Anlage 3).
Frau Vogelbusch bittet um Beachtung, dass zukünftig eine Erlaubnis zur Kindertagespflege erforderlich sei, damit ein Zuschuss durch den Landkreis gezahlt werde. Bislang habe im erlaubnisfreien Rahmen eine Bescheinigung über die Eignung ausgereicht. Die betroffenen Tagespflegepersonen seien über die geplante Änderung informiert und aufgefordert worden, eine Erlaubnis zu beantragen sowie die erforderliche Qualifizierungsmaßnahme nachzuholen. Zu Gunsten der Qualität seien keine Ausnahmen von dieser Regelung vorgesehen.
Es wird hinterfragt, ob statt einer hälftigen Finanzierung von externen Fortbildungen eine Fortbildung pro Jahr vollständig übernommen werden könnte. Frau Vogelbusch berichtet, dass vor dem Hintergrund der großen Fortbildungslandschaft eine Deckelung erforderlich sei. Mit der VHS Friesland-Wittmund stehe zudem ortsnah ein großer Anbieter für Fort- und Weiterbildung zur Verfügung. Frau Renken ergänzt, der Fortbildungsbedarf werde mit dem Arbeitskreis der Tagespflegepersonen abgesprochen und anschließend ortsnah
über die Fachberatung kostenfrei bzw. kostengünstig organisiert; z.B. mit dem RUZ Schortens zum Thema Waldpädagogik. Der Fortbildungszuschuss sei für Besonderheiten vorgesehen, die nicht vor Ort angeboten werden können.
Auf Nachfrage wird noch einmal das Schutzkonzept bei Kindeswohlgefährdung erläutert. Der Stundenumfang für die Fachberatung wurde aufgestockt und es erfolgen unangekündigte Hausbesuche. Bei Gefährdungslagen und festgestellten Verstößen wird sofort eine Meldung an die Bezirkssozialarbeit veranlasst. Das Verfahren wird dokumentiert.
Herr Osterloh bittet vor dem Hintergrund des geltenden Mindestlohns und Tarifsteigerungen um Überprüfung der Höhe des Anerkennungsbetrages für die Förderleistung. Frau Vogelbusch erklärt, dass man sich mit den Beträgen an den Zahlungen der Nachbarkommunen orientiert habe. Die Beträge werden pro Kind gezahlt, wobei eine Tagespflegeperson bis zu 5 Kinder gleichzeitig betreuen dürfe. Dazu werden Versicherungskosten anteilig bzw. vollständig übernommen. Im Vergleich dazu sehe der TVöD für ausgebildete ErzieherInnen einen Stundenlohn in Höhe von rund 17,60 € vor. Bei den Zahlungen des Landkreises handelt es sich zudem nicht um ein Gehalt sondern um einen Zuschuss. Die Tagespflegepersonen seien selbständig tätig und könnten von den Eltern der betreuten Kinder ergänzend höhere Beträge fordern.
Herr Osterloh kündigt an, sich mit der Fraktion über eine Anhebung des Anerkennungsbetrages für die Förderleistung zu beraten. Frau Sudholz teilt mit, den Punkt in die Haushaltsberatungen aufzunehmen.
Frau Vogelbusch bittet um vorberatende Kenntnisnahme der geplanten Änderung der Satzung, damit die Vorlage dem Kreisausschuss vorgelegt werden könne. Die Ausschussmitglieder äußern keine Bedenken gegen die Vorgehensweise.